EuGH erklärte deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig

Luxemburg, 28. Mai 2019 (ADN). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bemängelt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genuug sind. Deshalb dürfen sie in Zukunft keinen europäischen Haftbefehl (EHB) mehr ausstellen. Eine Voraussetzung für die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls ist laut einem jetzt bekannt gewordenen EuGH-Beschluss, dass er von einer „Justizbehörde“ ausgestellt ist. Dabei müsse es sich zwar nicht zwingend um einen Richter oder ein Gericht handeln. Allerdings habe die zuständige Behörde unabhängig handlungsfähig zu sein. Das sei bei deutschen Staatsanwälten nicht gegeben, weil es gesetzlich möglich ist, dass ein Europäischer Haftbefehl auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird. Insofern bestehe keine Unabhängigkeit von der Exekutive.

Der Beschluss kam auf Initiative Irlands zustande. Dessen Oberster Gerichtshof hatte den EuGH gebeten, den maßgeblichen Rahmenbeschluss der EU-Staaten auszulegen. Dabei giong es um die Fälle von zwei Litauern und eines Rumänen, die gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt hatten. Die Befehle stammten von den Staatsanwalten Lübeck und Zwickau sowie aus Litauen. Während die die Generalstaatsanwaltschaft des baltischen Landes als „ausstellende Behörde“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses anerkannt wird, trifft dies bei den betreffenden beiden deutschen Staatsanwaltschaften dem EuGH-Beschluss zufolge nicht zu. Zur Begründung hatte Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona aus einem EuGH-Urteil vom 25. Juli vergangenen Jahres zitiert: „Diese Unabhängigkeit der nationalen Behörde, die den EHB ausstellt, setzt voraus, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden n oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, so dass sie auf diese Weise vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten.“ ++ (ju/mgn/28.05.19 – 146)

Imperiale Grenzziehungen haben lange Tradition – Neues deutsch-amerikanisches Buch erschienen

Santa Barbara/Greifswald, 10. Januar 2017 (ADN). Ein neuer Sammelband in der Reihe „Borderlands and Transcultural Studies“ ist jetzt beim Verlag University Nebraska Press erschienen. Darin wird die Entwicklung von Grenzräumen in der Antike, im Westen der USA und in der Ostseeregion untersucht. Darüber informiert die an dem geschichtswissenschaftlichen Projekt maßgeblich beteiligte Universität Greifswald. In einer Pressemitteilung der Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern heißt es, dass ein Vergleich mit dem Römischen Reich die lange Kontinuität imperialer Grenzziehungen zeigt.

Im Vordergrund des von Prof. John W. I. Lee (University of California at Santa Barbara) und Prof. Michael North (Universität Greifswald) herausgegebenen neuen Werkes unter dem Titel „Globalizing Borderlands Studies in Europe and North America“ stehen der Austausch der indigenen Bevölkerungsgruppen Nordamerikas untereinander und mit den europäischen Kolonialmächten, die Migration in den Grenzräumen zwischen USA und Mexiko sowie die grenzüberschreitenden Aktivitäten in Schwedisch-Pommern, Kurland, Litauen und Weißrussland. Außerdem werden Abgrenzungs- und Entgrenzungsprozesse untersucht, beispielsweise die durch die EU-Osterweiterung entstandenen neuen Außengrenzen gegenüber Russland.

Im Vorwort des zu Jahresbeginn vorgelegten Buches wird darauf hingewiesen, dass die eingeborenen Bevölkerungsgruppen in Nordamerika lange vernachlässigt worden sind. Erst durch den Historiker Richard White und sein im Jahre 1991 erschienenes Werk „The Middle Ground: Indians, Empires and Republics in the Great Lake Region, 1650 – 1815“ (Der Mittelgrund: Indianer, Reiche und Republiken in der Region der Großen Seen, 1650 – 1815) wuchs das Interesse an der Geschichte der Alteingessenen und setzte bei den Akteuren der europäischen Kolonialmächte ein neues Verständnis für die wechselseitige Interaktion ein. 

Sei dem Jahr 2010 arbeiten zwei Graduiertenkollegs von Historikern beider Universitäten auf diesem Gebiet zusammen. ++ (vk/mgn/10.01.17 – 010)

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