Strafverfahren gegen „Schwarzfahrer“ eingestellt

Leipzig, 28. November 2017 (ADN). Das Strafverfahren gegen einen „Schwarzfahrer“ wurde am Dienstag in Leipzig vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte war nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in die Berufung vor dem Landgericht Leipzig gegangen. Das entschied nunmehr, das Verfahren so lange einzustellen, bis das Oberlandesgericht Dresden über den Revisionsantrag in einem vorangegangenen Rechtsstreit – ebenfalls zum Straftatbestand „Leistungserschleichung“ – geurteilt hat. Die Argumentation des Beklagten ruhte auf drei Säulen: zunächst hatten die Fahrkartenkontrolleure einen falschen Namen des angeblich blinden Passagiers registriert. Zudem berief sich der Betroffene auf den Tatbestand, dass er mit solchen Fahrten bei den Leipziger Verkehrsbetrieben seinen ihm zustehenden und bis heute nicht ausgezahlten Vermögensanteil am DDR-Volkseigentum abstottert. Seine dritte Begründungskette reicht in die Rechtsgeschichte. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hatten nach Kriegsende sämtliche während der Nazizeit von März 1933 bis Mai 1945 eingeführten Gesetze außer Kraft gesetzt und für unbefristet rechtsunwirksam erklärt. Dazu zählen auch einige Straftatbestände, die trotz der Grundsatzentscheidung der Alliierten bis in die Gegenwart in der praktischen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden. Dazu gehören Erschleichen von Leistungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Vortäuschen einer Straftat.

Eine Gruppe engagierter Juristen in Hessen hat vor einiger Zeit hinsichtlich des Bagatelldelikts „Schwarzfahren“ eine umfassende Untersuchung vorgenommen. Dabei waren sie zu der Erkenntnis gekommen, dass in Deutschland deswegen jährlich Hundertausende zu Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt werden. ++ (ju/mgn/28.11.17 – 333)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Jugend-Rebellion steigert Ungehorsamkeitsarreste – „Schwarzfahren“ in einem Jahr versiebzigfacht

Dresden, 8. Dezember 2016 (ADN). „Die meisten jungen Straftäter gehen lieber ins Gefängnis, als Sozialstunden zu leisten.“ Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Donnerstag aufgrund einer ihr vorliegenden Statistik des sächsischen Justizministeriums. Danach sind allerdings nur ein Viertel der Einsitzenden tatsächlich zu Arreststrafen verurteilt worden. Die große Mehrzahl der 14- bis 21jährigen Gefangenen müsse hinter Gitter, weil sie Auflagen von Gerichten nicht erfüllt haben. Dazu zählen insbesondere Sozialleistungen in Gestalt gemeinnütziger Arbeit in Hilfsorganisationen, Schulen und Vereinen.

„Während die von den Gerichten vor allem wegen Diebstahls, Körperverletzungen und Einbrüchen verhängten Arreststrafen seit 2013 kontinuierlich zurückgehen, ist der Anteil der Ungehorsamkeitsarreste auf 77 Prozent im vergangen Jahr gestiegen“, schreibt die LVZ. Mehr als 80 Prozent der Verurteilten seien junge Männer. Diese Entwicklung habe sich auch 2016 fortgesetzt.

Allerdings nähren die Daten und Aussagen der Behörden aus Sachsen auch erhebliche Zweifel an der Interpretationsfähigkeit der Kriminalstatistik. Bezeichnend dafür ist der Aufruf „Entkriminalsiert die Armen“, den eine Veröffentlichung der Strafverteidigerorganisationen in den Vordergrund rückt. Darin werden die Bezüge zur sozialen Lage der Aufsässigen am Beispiel des Massendelikts „Schwarzfahren“ verdeutlicht. Diese auch „Leistungserschleichung“ genannte Tat führt in der Regel zum Strafbefehl und endet oft als Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVB) hatten sich die Fallzahlen in ungeheure Höhe hochgeschaukelt von 48 im Jahr 2013 auf 33.723 im Folgejahr. In dem Beitrag heißt es dazu: „Diese Meldung wirft nicht nur ein Schlaglicht darauf, wie verlässlich statistische Daten über die reale Kriminalitätsentwicklung sind, wenn allein der Wechsel des für die Fahrscheinkontrollen zuständigen Subunternehmers zu einer Versiebzigfachung (!) der Strafanzeigen führt; sie sagt einiges aus über den traurigen Zustand strafrechtlicher Kontrolle bei Bagatelldelikten, die in aller Regel Arme trifft.“ In steter Regelmäßigkeit gebe es Geldstrafen, die für die Betroffenen unbezahlbar sind und zum Knastaufenthalt führen.  ++ (ju/mgn/08.12.16 – 335)

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„Schwarzfahren“ ist eine in der NS-Zeit kreierte Straftat

Leipzig/Berlin, 17. August 2016 (ADN). Den Argumenten eines angeklagten „Schwarzfahrers“ entzogen sich Richter und Staatsanwältin am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig auf billige Weise. Der Beschuldigte hatte auf die komplizierte Rechtsmaterie und den bestehenden erheblichen Beweismangel hingewiesen. Trotz falscher Namensangaben auf Kontrollbelegen und in der Anklageschrift wurde der angebliche Schwarzfahrer, dem außerdem ein Rechtsbeistand verweigert wurde, zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt.

„Schwarzfahren“ heißt in der Juristensprache „Leistungserschleichung“ und wurde pikanterweise im Jahr 1935 – also in tiefsterer nationalsozialistischer Zeit – in den Rang eines Straftatbestandes erhoben. Darauf beharrt das bundedeutsche System bis in die Gegenwart, obwohl diese Delikte inzwischen die Justiz blockieren. Im Übrigen wurde von den Siegermächten jedwede Nazi-Gesetzgebung ein für alle Male für ungültig erklärt. Deutschlandweit wurden im Jahr 2012 bei der Polizei 253.312 dieser Delikte angezeigt. Dieser eigentlich „niedrigschwellige Normverstoß“, dessen Hochburgen Dortmund, Frankfurt am Main und Karlsruhe sind, bremst nach den Worten einer Richterin aus Berlin-Neukölln die Gerichte zunehmend aus. 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsverfahren gegen Erwachsene betreffen diesen Sektor, der auch die Gefängnisse füllt. Von knapp 500 Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee ist ein Drittel „schwarz gefahren“. Allein drei nicht gekaufte Fahrscheine lösen Kosten von 3.000 Euro für Strafverfolgung und nochmals 3.000 Euro für eine Inhaftierung aus. Die Richterin  beklagt, manchmal sieben bis acht Fälle pro Tag bearbeiten zu müssen. Ihre Empfehlung lautet, „Schwarzfahren“ nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln oder Hartz-IV-Empfänger gratis fahren zu lassen. Das würde in der Justiz unglaubliche Kräfte freisetzen. Inzwischen gewinnt diese Idee an Zugkraft. Die Linkspartei hat zu Beginn dieses Jahres einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, die „Leistungserschleichung“ nicht mehr als strafbar einzuordnen. Sie schlägt eine bundesweit flächendeckende Ausgabe von Sozialtickets vor. ++ (ju/mgn/17.08.16 – 222)

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