Prächtig funktionierende journalistische Selbstzensur

Hamburg, 18. November 2020 (ADN). „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“. Inwieweit dieser Grundsatz aus Artikel 5 des Grundgesetzes für die deutschen Leitmedien noch von Belang ist, erörtern die ehemaligen Tagesschau-Redakteure bzw. NDR-Mitarbeiter, Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam am Mittwoch in einem Meinungsbeitrag. Sie fragen, wozu es noch das Zensurverbot im Grundgesetz eigentlich noch braucht, „da doch die qualitätsjournalistische Selbstzensur so prächtig funktioniert“. Ein simpler Zahlenvergleich mache das effiziente Zusamenspiel von Politik und Medien sichtbar. Im Verlauf der COVID-19-Pandemie sterben in der Volksrepublik China 4.748 Menschen am oder mit dem SARS-CoV-2-Virus (Stichtag 9. November 2020). Im gleichen schieden in Deutschland 11.352 COVID-19-Patienten aus dem Leben. Das geht aus Daten der Weltgesundheitsorganisatio (WHO) hervor. Pro eine Million Einwohner heißt das: 33 tote Chinesen, 136 tote Deutsche. Die deutsche Quote an Opfern dieser Pandemie ist 41-mal höher als die chinesische jemals war. „Aber unsere politische Elite und ihre Empörungsjournalisten werden nicht müde, unisono die Wahrung der Menschenrechte in der Volksrepublik China einzufordern. Als ob das Recht auf Leben und Schutz der Gesundheit nicht das wichtigste aller Menschenrechte wäre,“ so die beiden Medien-Experten. Zur Abrundung nennen sie noch einen Vergleich: Am 9. November 2020 wurden in Deutschland 13.300 Neuinfektionen gemeldet, in der Volksrepublik 47. ++ (me/mgn/18.11.20 – 350)

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