Nach Nazi-Paragraph „Unfallflucht“ werden jährlich 300.000 Ermittlungsverfahren eröffnet

Leipzig/Berlin, 9. November 2017 (ADN). Ein Befangenheitsantrag des Beschuldigten gegenüber der Vorsitzenden Richterin in einem Prozess um sogenannte Leistungserschleichung führte am Donnerstag im Landgericht Leipzig zu einer fast dreiwöchigen Verhandlungspause. In dieser Zeit ist zu klären, ob die Vorbehalte gegenüber der Juristin zu Recht bestehen. In einem solchen Fall muss für personellen Ersatz gesorgt werden. Die Richterin hatte trotz der Anträge des Angeklagten die Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Ladung von Entlastungszeugen bzw. Sachverständigen dieses Minimum an juristischer Waffengleichheit verweigert. Eines der Argumente des Beschuldigten läuft darauf hinaus, dass der Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ ein Restbestandteil der nationalsozialistischen Gesetzgebung und damit nach korrekter rechtlicher Einstufung seit 1945 nichtig ist. Nach Ansicht der Richterin besteht diese Komplikation nicht. Der Fall sei für jedermann einfach und überschaubar.

Trotz der tiefbraunen Flecken an diversen Paragraphen des bundesdeutschen Rechts werden an Gerichten der Bundesrepublik Deutschland im Dritten Reich eingeführte Straftatbestände weiterhin verhandelt und massenweise abgeurteilt. Dazu gehören auch „Vortäuschen einer Strafttat“ und das gemeinhin als Unfallflucht bezeichnete Massenphänomen. Nach dem Naziparagraphen „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ werden jährlich in Deutschland 300.000 Ermittlungsverfahren eröffnet. Das geht aus Informationen der im vergangenen Jahr gegründeten Initiative „Nazifreies Recht“ hervor. Der Paragraph habe im Jahr 1940 Eingang ins Strafgesetzbuch gefunden. Das habe ins Konzept des nationalsozialistischen Strafrechts gepasst. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte sich nur der Führer eines Kraftfahrzeugs strafbar machen. Alle anderen Unfallbeteiligten nicht. „Die dann erfolgte Ausweitung auf alle denkbaren Unfallbeteiligten war jedoch reinste Nazi-Rechtspolitik“, stellt die Initiative fest. ++ (ju/mgn/09.11.17 – 314)

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