Facettenreiches Spektrum ostdeutscher Immobilienkrimineller reicht bis zur Mafia

Erfurt, 22. Mai 2020 (ADN). Der Rucksack an Instrumenten der Immobilienkriminalität in Ostdeutschland nach dem DDR-Beitritt zur BRD ist prall gefüllt. Einige der höchst fragwürdigen und rillegalen Methoden, um sich Häuser, Grundstücke und andere Immobilien unberechtigt anzueignen, wurden am Freitag im Landgericht Erfurt vor dem Vorsitzenden Richter Dirk Steinmaier ausgepackt. Das Spektrum der Betrügereien zur Enteignung der eigentlichen Eigentümer und Erben ist äußerst facettenreich. Es geht um organisierte Kriminalität und kaum vorstellbare Günstlingswirtschaft, erklärt Claudia May.  Sie wurde als rechtmäßige Erbin eines attraktiven innerstädtischen Hausgrundstücks in der thüringischen Landeshauptstadt  nicht nur um ihre Liegenschaft gebracht, sondern auch um Hab und Gut und aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt worden. Die Raffinessen der Grundstücksräuber und Spekulanten lassen auf gezielte und systematische Plünderung schließen. Vor nichts schreckten die wohl bandenmäßig miteinander vernetzten Täter, zu denen hohe und höchste Spitzen politischer Führungsmannschaften, der Justiz und des ehemaligen  DDR-Staatssicherheitsdienst gehören sollen, zurück. So wurden Grundbücher gefälscht. Dienstsiegel der DDR, die gar nicht mehr existierte, wurden rechtwidrig  lange Zeit danach verwendet. Wer Opfer dieser obskuren Willkür wurde und sich dagegen wehrte, geriet in die Mahlwerke bewusster Diffamierung, Einschüchterung und Bedrohung.

Das alles widerfuhr Claudia May, die mit einer explosiven Mixtur straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren überschüttet wurde. Sie konfrontiert das Gericht mit einem Thesenpapier. Dessen drei Grundaussagen lauten: Der Erfurter Immobilenmarkt ist im Zuge der Wiedervereinigung systematisch von Netzwerken aus dem Dunstkreis des MfS der DDR beeinflusst, ein bevorzugtes Ziel mafiöser Geldwäsche und präsentiert sich an der Immobilie „Am Stadtpark 34“ exemplarisch als Beleg der organisierten und hoheitlich geförderten Immobilienkriminalität. In dem Papier heißt es: „Ein Bericht des Bundeskriminalamtes zur N’drangheta in Deutschland von 2008  nannte zahlreiche Personen, die in Verdacht standen, in Erfurt Immobliien, z. B. Restaurants mit illegalen Geldern erworben zu haben. Über 80 Namen sind aufgeführt. Konzentrierte Ermittlungen der Thüringer Behörden  zu den Grundstücksgeschäften dieser Personen und etwaiger Gehilfen sowie zur Herkunft der Gelder scheint es nie gegeben zu haben.“ Erfutrs damaliger Oberbürgermeister Manfred Ruge, habe öffentlich erklärt, es sei doch besser, die Mafia-Organisation N’drangheta wasche ihr schmutziges Geld in Erfurt als anderswo. Auf die zahlreichen gravierenden Vorwürfe reagierte der Vertreter des Öffentlichen Interesses, Oberstaatsanwalt Joachim Becker lapidar: „Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, verjährte Straftaten aufzuklären.“ ++ (im/mgn/22.05.20 – 190)