Wahlen in Burkina Faso und Deutschland im Lichte der Menschenrechte

Berlin, 10. Dezember 2015 (ADN). „Es gibt auch immer wieder positive Entwicklungen. Wir haben Wahlprozesse in Teilen Afrikas, zum Beispiel in Burkina Faso, wo etwas abgewendet worden ist, was dramatisch uns erschien.“ Das erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, am Donnerstag angesichts der vielen weltweit stattfindenden Grausamenkeiten in einem Interview mit dem Rundfunksender Deutschlandradio Kultur anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte. Die universell geltende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verleihe nicht nur das Recht, sondern verpflichte gerade dazu, genau hinzuschauen, was in der Welt, in anderen Regionen, aber natürlich auch in Europa geschieht. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist davon nicht ausgenommen.

Dass gerade das getan werden muss, beweisen die erschütternden Bilder mitten in Berlin in und um das dortige Landesamt für Gesundheit und Soziales. Andere Missstände unter Verletzung der Menschenrechte veranlassten beispielweise einen Bürger wegen Diskriminierung bei der Kandidaten-Zulassung zu Wahlen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage einzureichen. Die völlige übersteuerte bundesdeutsche Partei- und Verwaltungsbürokratie hatte den parteilosen Einzelbewerber mit allen nur denkbaren Mitteln von der jüngsten Bundestagswahl ferngehalten. ++ (mr/mgn/10.12.15 – 335)

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