Tiefe Skepsis gegenüber Jedermann-Konto

Berlin, 22. Juni 2016 (ADN). Seit Wochenbeginn ist das sogenannte Zahlungskontengesetz (ZKG) in Deutschland in Kraft. Es zu realisieren, hat Jahre und Jahrzehnte müsamer Gesetzes-Bürokratismen gebraucht, um den prekären, vom Zahlungsverkehr und damit von den normalen Existenzrahmenbedingungen ausgeschlossenen Menschen eine gewisse Erleichterung zu verschaffen.  Erst eine nicht mehr zu umgehende EU-Richtlinie aus dem Jashr 2015 zwang die Bundesregierung zum Handeln. Mit dem allgemein als Jedermann-Konto müsste nun jeder Hart-IV-Empfänger, Obdachlose, Asylbewerber Saisonarbeiter oder andere aus der großen Gruppe der Mühseligen und Beladenen die Möglichkeit bekommen, über ein Grio-Konto bei einer Bank zu verfügen. Allerdings herrscht bei den Betroffenen und „Begünstigten“ tiefe Skepsis gegenüber der Bankenwelt. Schon in den ersten Tagen wird bekannt, dass die Finanzinstitute neue künstliche Klippen errichten, um den wenig Begüterten den Zugang zu ihren Geldkreisläufen zu erschweren oder zu blockieren. Als besonders hartleibig erweisen sich die Banken, wenn es an Wohnungsadressen und amtlichen Ausweispapieren mangelt. Trotz des nun geltenden Gesetzes und jahrzehntealte Selbstverpflichtung der Banken widersetzen sich zahlreiche Kreditinstitute mit allen denkbaren Mitteln, Antragstellern ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. ++ (fi/mgn/22.06.16 – 167)

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