Düsseldorf, 4. Oktober 2016 (ADN). „China schafft Fakten in Sachen Elektromobilität, und zwar radikal“. Das schreibt das „Handelsblatt“ am Dienstag auf der Titelseite und erläutert diese Feststellung in einem inhaltsschweren zweiseitigen Beitrag. Pekings Industrieminister habe einen Plan vorgelegt, der die führenden Autobauer der Volksrepublik zwingt, mehr Elektroautos und Hybridmodelle zu verkaufen. Im Jahr 2018 sollen batteriebetriebene Fahrzeuge mindestens acht Prozent des Absatzes der großen Produzenten ausmachen. Das Programm sieht desweiteren vor, dass im Jahr 2020 mindestens 70 Prozent aller in China verkauften E-Autos von chinesischen Marken stammen sollen.
Der anspruchsvolle Plan verkörpert für die konservative, immer noch auf Verbrennungsmotore setzende deutsche Automobilindustrie geradezu eine Schreckensnachricht. Sie befürchtet, laut „Handelsblatt“, vom chinesischen und weltgrößten Markt verdrängt zu werden. In einem an den deutschen Botschafter in Peking gerichteten Schreiben sei hohe Besorgnis geäußert worden. Dieser wiederum habe beim Industrieminister Chinas Miao Wei um Klärung gebeten. Eine Antwort stehe jedoch noch aus. Ähnliche Vorstöße von Seiten der EU sind der Tageszeitung zufolge bislang gescheitert.
Dazu schreibt die in Düsseldorf herausgegebene Zeitung: „Eine Delegation aus Brüssel versuchte in Peking, Klarheit zu bekommen. Denn schon jetzt sei es so, dass europäische Unternehmen mit Produktion in China sowie Gemeinschaftsfirmen mit chinesischen Partnern von lukrativen Kaufprämien und in einigen Städten von Erleichterungen etwa bei der Vergabe von Nummernschildern ausgeschlossen blieben. Doch die EU-Beamten mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. In den Gesprächen bei chinesischen Ministerien wollte sich niemand festlegen, wie der Fahrplan genau zu verstehen sei, hieß es aus diplomatischen Kreisen.“ ++ (ve/mgn/04.10.16 – 270)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46