Bankenlobby diktiert Gesetze

Hamburg/Berlin,  18. Oktober 2018 (ADN). An dem Milliarden-Raub durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, der am Donnerstagabend in der ARD-Sendung „Panorama“ ausführlich beleuchtet wurde, sind letztlich auch die Steuerbehörden beteiligt. In einem Rundfunkkommentar wird dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, es den Räubern leicht zu machen. Es lasse sich von der Bankenlobby Gesetze diktieren. Obwohl das Ministerium frühzeitig – schon 2002 – Hinweise auf Cum-Ex-Geschäfte hatte, reagierte die Behörde spät und vermied Warnungen an die europäischen Partner. Das sei fahrlässig und verantwortungslos. Mit dem geraubten Geld sollten eigentlich Schulen und Kindergärten finanziert werden, nicht der Champagner der Superreichen und ihrer amoralischen Banker. Das Gemeinwesen sei zu schützen.  ++ (vg/mgn/18.10.18 271)

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Friedrichs Engels‘ Aufsätze zur Wohnungsfrage gewinnen an Aktualität

Essen, 11. September 2017 (ADN). „Wer mit Immobilien handelt, lässt sich ungern vom Koautor des ‚Kommunistischen Manifests‘ belehren. Doch wenn man einige Begriffe austauscht, zeigt sich, wie aktuell Friedrich Engels‘ Aufsätze zur Wohnungsfrage von 1872 sind“. Das erklärt Claus Leggewie in einem Gastbeitrag des „Handelsblatts“ am Montag. Der Direktor dess Kulturwissenschaftlichen Instituts (KWI) Esssen und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen zitiert aus den schriftlichen Werken des engsten Mitstreiters von Karl Marx: „Die Ausdehnung der modernen großen Städte gibt in gewissen, besonders in den zentral gelegenen Strichen derselben dem Grund und Boden einen künstlichen, oft kolossal steigenden Wert. Die darauf errichteten Gebäude, statt diesen Wert zu erhöhen, drücken ihn vielmehr herab, weil sie den veränderten Verhältnissen nicht mehr entsprechen; man reißt sie nieder und ersetzt sie durch andre. Dies geschieht vor allem mit zentral gelegenen Arbeiterwohnungen, deren Miete, selbst bei der größten Überfüllung, nie oder nur äußerst langsam über ein gewissses Maximum hinausgehen kann. (…). Das Resultat ist, daß die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt.“

Engels bemerkte nur noch, so Leggewie, dass dieses Schicksal nicht nur Arbeiter, sondern auch die Mittelschichten betraf. Diese historische Diagnose decke sich mit der des kaum marxismusverdächtigen  Instituts der deutschen Wirtschaft, das Investoren jüngst klipp und klar bescheinigte, am Wohnbedarf vorbeizubauen. Unterdessen würden auf dem Land geräumige Häuser in Randlagen gebaut, die kaum benötigt werden, weil ja alle Welt in die Städte drängt. Das ausufernde Pendlerwesen koste Nerven und schade der Umwelt. Der Preis den alle zahlten, sei die Verödung von Ortskernen und ganzen Landstrichen. Dort fehle es an nahe gelegenen Arztpraxen, Kindergärten, Seniorenheimen und Wirtshäusern. Leggewie warnt in dem mit „Der Immobilienwahnsinn“ überschriebenen Beitrag, dass die schnell steigenden Preise in den Innenstädten gesellschaftlich eine verheerende Wirkung haben. ++ (so/mgn/11.09.17 – 255)

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Kirchen flossen 17 Milliarden Euro aus Staatskassen seit 1949 zu

Hildesheim/Berlin, 13. März 2017 (ADN). Während sich die deutschen Oberhäupter der evangelischen und katholischen Kirchen in Hildesheim am Wochenende in den Armen lagen, um möglichst viel Einigkeit im Zeichen der 500jährigen Reformation zu demonstrieren, wurde unmittelbar zuvor ein seit langem schwelendes Eitergeschwür aufgestochen. Es geht um die vor mehr als zwei Jahrhunderten an die beiden christlichen Kirchen fließenden Entschädigungszahlungen aus den Staatskassen. Die Tageszeitung „junge Welt“ (jW) berichtet am Montag von einer spätabendlichen Bundestagssitzung, auf der ein Antrag der Linkspartei abgeschmettert worden ist, der die Einstellung dieser Staatsleistungen an die beiden Religionsgemeinschaften fordert. Dazu war die Bildung einer Expertenkommission vorgeschlagen worden. JW erläutert Hintergründe: „Formal handelt es sich Entschädigungsleistungen für Besitztümer, die ihnen im Jahr 1803, also vor mehr als 200 Jahren, von den deutschen Fürsten entzogen wurden. Schon damals war festgelegt worden, dass der Klerus dafür durch langfristige Zahlungen abgefunden wird. Allein für 2017 wird sich das, was die Kirchen auf dieser uralten rechtlichen Grundlage erhalten, nach Rechnung des Politologen Carsten Frerk auf 524 Millionen Euro summieren“.

Nach Angaben des Humanistischen Verbandes flossen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahre 1949 mehr als 17 Milliarden Euro aus den Staatskassen an die beiden Großkirchen. Es handele sich dabei um Mittel, für die, anders als bei der Finanzierung von Kliniken, Kindergärten und Altenheimen, keine Gegenleistung erbracht wird. Diese zeitlich unbegrenzten Direktzahlungen seien nur eines von vielen Privilegien der christlichen Kirchen. Sie abzuschaffen, habe bereits vor 100 Jahren die Weimarer Verfassung von 1919 verlangt und auch das Grundgesetz sehe das in Artikel 140 vor. Eine solche finanzielle Abhängigkeit und Einseitigkeit widerspricht im Übrigen dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Kirche. ++ (ki/mgn/13.03.17 – 068)

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