Deutsche Bundesregierung blockiert EU-Whistleblower-Richtlinie

Berlin/Brüssel, 2. März 2019 (ADN). Das von Katarina Barley geführte deutsche Justizministerium blockiert derzeit die Einigung um die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Über Einzelheiten berichtet das Portal netzpolitik.org am Sonnabend. Die neue EU-Verordnung würde erstmals Rechtssicherheit für Whistleblower bieten.

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten streiten darüber, ob Whistleblower Miss-Stände direkt an die Öffentlichkeit gehen dürfen oder nicht. Barleys Ministerium setzt sich dafür ein, dass sich Whistleblower immer zuerst an eine interne Stelle der eigenen Organisation wenden müssen, bevor sie Medien und Behörden Informationen geben dürfen. ++ (vf/mgn/02.03.19 – 062)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle: Kommunikation der Justiz generell überdenkenswert

Leipzig, 26. September 2018 (ADN). „Jede Investition in den Rechtsstaat ist auch eine Investition in die Demokratie“. Diese Feststellung traf der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Andreas Voßkuhle, am Mittwoch in seiner Festrede zur Eröffnung des 72. Deutschen Juristentages (djt) in Leipzig. Der allen sehr vertraute, jedoch nicht selbstverständliche Rechtsstaat verwirkliche sich nicht in einem Moment, sondern sei ein langwieriges Prozedere. Im Übrigen tue es not, dem sinkenden Vertrauen der Bürger in die Justiz wirksam entgegenzuwirken. Rechtsskepsis erfordere mehr Öffentlichkeitsarbeit. Dass gerichtliche Entscheidungen an sich überhaupt erläutern muss, sei eine besorgniserregender Trend. Mehr und bessere Hinwendung zum Publikum hänge vom Engagement einzelner Richter und Staatsanwälte ab. Die Kommunikation der Justiz müsse gerell überdacht werden. Dass Kollisionen mit der verordneten Zurückhaltung zu vermeiden sind, mache die Sache kompliziert. „Wir brauchen dringend eine Revitalisierung des rechtsstaatlichen Diskurses“, betonte der Verfassungsgerichtshof-Präsident. Dass es daran fehlt, liege in dem Mangel an Richtern und anderem juristischem Service-Personal begründet. Er müsse behoben werden. Das erfordere auch eine angemessene Besoldung. 

Vor der Festansprache des BVG-Präsidenten forderte Königin Silvia von Schweden eine kinderfreundliche Justiz. Jährlich seien 2,5 Millionen Kinder in Gerichtsverfahren involviert – meist als Opfer und Zeugen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley wies auf den Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern hin. Defizite, die er in einzelnen Bereichen hat, müssten abgebaut werden. ++ (ju/mgn/26.09.18 – 249)

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Volksentscheid über bedingungslose Einwanderung gefordert

Frankfurt am Main, 25. August 2018 (ADN). Die Mehrheit der Bürger ist erkennbar gegen die bedingungslose Einwanderung. Sie wird aber nicht gefragt und – weil man ihren Widerstand fürchtet – ausgetrickst. Das kritisiert Fritz Goergen auf dem Meinungsportal „tichyseinblick.de“ am Sonnabend. Die Befürworter des bedingungslosen Einwanderns müssten schon im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustandebringen, um ihre Auffassung zu legitimieren.  Noch konsequenter wäre eine Volksabstimmung. Jedenfalls sei die bisherige Praxis der Durchsetzung einer bedingungslosen Einwanderung mit dem bisherigen Mix aus juristischem wie politischem Tricksen, Tarnen und Täuschen weder mit Moral noch den Grundsätzen von Recht und Demokratie vereinbar. Der Zweck heiligt die Mittel nicht.

Ähnliches äußerte der Historiker Michael Wolffson am Sonnabend in einer überregionalen Tageszeitung. Er setzt sich speziell mit der Justiz auf diesem Sektor auseinander. Nicht zuletzt der Fall Sami A. zeige, dass Grundsatzfragen an das Rechtssystem gestellt werden müssen. Nicht nur Gerichten, sondern auch der Gewaltenteilung gelte das Unbehagen der Bürger. Sollte das Rechtsempfinden der Bevölkerung nicht entscheidend sein, wie es die Bundesjustizministerin Katarina Barley erklärte, gebe es nicht nur ein Rechtsproblem, sondern eine Systemkrise der Demokratie. Denn Urteile werden „Im Namen des Volkes“ gesprochen. Sein Fazit lautet: „Wie alle drei Gewalten wird die richterliche von außen, sprich politisch bestimmt – aber als einzige nicht ebenso von außen kontrolliert. Unsere Form der Gewaltenteilung hat deshalb bezüglich der richterlichen Gewalt ein gewaltiges Demokratie- und Kontrolldefizit. Es wird Zeit, dass hierüber öffentlich debattiert wird.“ ++ (mi/mgn/25.08.18 – 217)

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