Hartz-IV-Sanktionen auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Berlin, 10. Januar 2019 (ADN). Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass die Sanktionen des Hartz-IV-Systems verfassungswidrig sind, wäre das wunderbar. Dann müsste dieses menschenrechtswidrige Sanktionssystem endgültig und abschließend beseitigt werden. Es wäre eine juristische Revolution. Das sagte der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Neskovic, in einem am Donnerstag in der Zeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Allerdings könne er daran nicht glauben. Er begründete seine Auffassung mit dem unter Juristen weit verbreiteten konversativen Standpunkt, dass der Sozialstaatsparagraph kein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat darstellt. Deswegen dürfe der Staat auch die Zugangskriterien zum Existenzminimum bestimmen. Diese Argumentation bewege sich jedoch am Rande der Lächerlichkeit und stamme aus der juristischen Mottenkiste konservativen Staatsdenkens im vergangenen Jahrhundert. Unter deutschen Juristen entspreche es einer langen juristischen Tradition, das dem im Grundgesetz festgelegten Sozialstaatsprinzips wenig verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Im Verhältnis zum Rechtsstaatsprinzip fristet es in der juristischen Wirklichkeit ein Schattendasein, obwohl es verfassungsrechtlich den gleichen Rang beansprucht.“ Soziale Empathie in juristische Denkmodelle umzusetzen,  falle diesen konservativ denkenden und vorwiegend technokratisch ausgebildeten Juristen schwer. „Das hat auch oft mit ihrer sozialen Herkunft zu tun“, brandmarkt Neskovic.

Nach Überzeugung des Ex-BGH-Richters gibt es seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Gewährleistungsrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen „Existenzminimums“. Es erstrecke sich auf alle Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Dazu gehöre neben der physischen Existenz des Menschen auch seine Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die Formulierung „Minimum“ heiße unmissverständlich, dass jeder Betrag, der unterhalb dieser festgelegten Grenze liegt, verfassungswiodrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht tagt nächsten Dienstag zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Es war vom Sozialgericht Gotha angerufen worden, das ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen hat. Ausgelöst hatte den Vorgang im Jahr 2014 ein Mann, der ein als „zumutbar“ geltendes Jobangebot als Lagerarbeiter bei Zalando ausgeschlagen hatte. Er hatte zuvor gegenüber seinem Arbeitsvermittler den Wunsch geäußert, im Bereich Verkauf eingesetzt zu werden. Daraufhin wurde ihm sein Regelsatz um 30 Prozent – konkret um 117,30 Euro – gekürzt. Wenig später wurde er um weitere 30 Prozent sanktioniert, weil er einen „Vermittlungsgutschein“ nicht einlöste. Gegen diese Entscheidungen legte er Beschwerde vor dem Sozialgericht Gotha ein. ++ (so/mgn/10.01.19 – 010)

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Innovative Weimarer Verfassung – Voreingenommenheit macht blind

Berlin, 8. Dezember 2018 (ADN). Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war äußerst innovativ. Zu diesem Ergebnis sind Politikwissenschaftler, Historiker und Juristen auf einer gemeinsamen dreitägigen Fachkonferenz des Vereins Weimarer Republik und der Forschungsstelle Weimarer Republik der Friedrich-Schiller-Universität Jena am Sonnabend in Berlin zum Abschluss des wissenschaftlichen Austauschs gekommen. Bedauerlicherweise gebe es bis heute mehrheitlich sehr negative Einschätzungen über diese Konstitution und die Weimarer Republik. Diese Fehlurteile über die Epoche von 1919 bis 1933 führten zu krassen historischen Zerrbildern. So sei beständig der Eindruck vermittelt worden, die Weimarer Republik mitsamt der Verfassung trügen ursächlich die Verantwortung für das Entstehen des Nationalsozialismus. 

Der in Hamburg tätige Historiker und Studienrat Timo Leimbach, der auf der Fachkonferenz über Föderalismus und Reichsrat sprach, kommt in einer 2017 erschienenen Publikation zu folgendem Urteil: „Beinahe hundert Jahre nach dem Beginn der ersten deutschen Demokratie und in dem Bewusstsein um ihren fatalen Ausgang suchen wir bei jeder Betrachtung der Weimarer Republik automatisch nach frühen Anzeichen des Scheiterns und Nicht-Funktionierens, das uns in unserem Wissen um den Ausgang Weimars bestätigt. Ebendiese Voreingenommenheit macht uns vielfach blind für die funktionierenden Aspekte Weimars.“ ++ (fe/mgn/08.12.18 – 322)

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Bevölkerung Kubas diskutiert drei Monate über Verfassungsentwurf

Havanna, 22. August 2018 (ADN). Seit Mitte August ist Kubas Bevölkerung aufgerufen, sich landesweit an der Diskussion über die neue Verfassung zu beteiligen. Der Entwurf liegt seit kurzem vor und soll nun drei Monate lang von den Kubanern erörtert werden. Die Rede ist von 135.000 Nachbarschafts- und Betriebsversammlungen, die dazu zusammenkommen werden. Rund 15.000 Kubaner wurden für die Leitung dieser Diskussionsrunden geschult. Zum Auftakt solcher Zusammenkünfte wird von diesen Beauftragten in jeweils einem Doppelgespann aus dem Entwurfsdokument, das 224 Artikel umfasst – 87 mehr als die noch gültige alte Verfassung aus dem Jahr 1976 – vorgelesen. Dann werden von den Versammlungsteilnehmern Meinungen und Zweifel geäußert, Änderungswünsche oder Streichungen vorgeschlagen. Die Wortmeldungen werden protokolliert und an eine Expertenkommission auf Kommunalebene weitergegeben. Diese redigieren die Texte binnen zwei Tagen und reichen sie an Teams von Juristen und anderen Sachkennern auf Provinz- und Landesebene weiter. Bis Mitte November sollen alle Änderungsvorschläge gesammelt und eingearbeitet sein. Dann wird die Nationalversammlung erneut abstimmen. Das letzte Wort hat dann in einem Referendum am 24. Februar 2019 die kubanische Bevölkerung. ++ (cu/mgn/22.08.18 – 214)

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Verfassungsgerichtspräsident: Gerichtsurteile sind ausnahmslos zu akzeptieren und umzusetzen

Karlsruhe, 25. Juli 2018 (ADN). Selbst guten Juristen fällt es in der Migrationsfrage nicht leicht zu erkennen, wie groß die Handlungsspielräume jeweils sind. Gleichzeitig ist die Hoffnung, komplizierten Herausforderungen mit einfachen Regeln begegnen zu können, naiv. Das erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Andreas Voßkuhle, in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Das bestehende Regelungssystem sei ja nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis langer politischer Prozesse. Dennoch müsse man bemüht sein, die Rechtslage klarer zu gestalten.

Zu dem merkwürdigen Verhalten der zuständigen staatlichen Behörden im Zusammenhang mit der Abschiebung von Sami A. stellte Voßkuhle klar: „Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, dass wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“ Die Sorge der Menschen, dass der Staat ihre Rechte nicht ausreichend schützt, müsse ernst genommen werden. Denn dieser Staat habe ihnen ein Sicherheitsversprechen gegeben, das er einhalten muss.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtspräsidenten muss man sich Gedanken darüber machen, wie diese „kalte“ globalisierte Welt etwas „wärmer“ und vielleicht gerechter gemacht werden kann. Oder: Wie Globalisierung und Heimat besser in Einklang zu bringen ist. ++ (ju/mgn/25.07.18 – 187)

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Universität Leipzig wird zum Mekka der Jurisprudenz

Leipzig, 10. Oktober 2017 (ADN). Die Universität Leipzig wird zum Mekka der sächsischen Jurisprudenz. Wie die Hochschule in einer Pressemitteilung am Dienstag mitteilt, ist zum Wintersemester 2017/18 der Startschuss für einen Konzentrationsprozess der Juristenausbildung im Freistaat Sachsen auf Leipzig gefallen. Dazu werden insbesondere die rechtswissenschaftlichen Ressourcen der Technischen Universität (TU) Dresden nach Leipzig verlagert.  Bis Ende 2018 sollen fünf Professoren-Versetzungen von Sachsens Landeshauptstadt nach Leipzig vollzogen sein.  Hinzu kommen vier neue, bis 2023 befristete Professuren für die juristische Fakultät in Leipzig. Im Endstadium der Vergrößerung soll die Leipziger Juristenfakultät mit 26 Professuren zu den größeren im nationalen Vergleich gehören. Sie dürfte dann den Pendants an den Universitäten Köln, Hamburg oder München ebenbürtig sein.

Nach den Worten von Prof. Arnd Uhle wird der Ausbau der Leipziger Fakultät, der eine Erweiterung um insgesamt neun Lehrstühle vorsieht, bundesweit Beachtung finden. Ein wichtiges politisches Ziel der Konzentration der Juristenausbildung in Leipzig bestehe darin, die Anzahl der Absolventen zu steigern, die das erste und zweite Staatsexamen ablegen. „Im Staatsdienst, aber natürlich auch in der Wirtschaft, werden junge Volljuristen zunehmend benötigt, weil wir in den nächsten zehn Jahren in Sachsen eine große Pensionierungswelle bei den Juristen erwarten. Dafür brauchen wir dringend qualifizierten Nachwuchs“, so Uhle. ++ (ju/mgn/10.10.17 – 284)

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Anklage wegen Uranwaffen-Einsatz in Jugoslawien

Belgrad, 23. Juni 2017 (ADN). Juristen aus Serbien, Deutschland, Frankreich, Italien, Russland, China, England und der Türkei bereiten eine Anklageschrift gegen die NATO vor.  Hauptanklagepunkt ist das Abwerfen von Bomben mit abgereichertem Uran auf Jugoslawien während des Krieges 1999. Das teilt die jüngste Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ mit. Die Langzeitfolge der Bombardements sei eine Krebsepidemie, die immer größere Ausmaße annimmt. Besonders betroffen seien der Süden Serbiens und Kosovo.

Nach Angaben des serbischen Gesundheitsministeriums erkrankt dort jeden Tag ein Kind an Krebs. Den Worten des Präsidenten der serbischen Königlichen Akademie, Sdrjan Nogo, zufolge, richtet sich die Anklage des 26köpfigen Teams aus Anwälten und Professoren gegen die nationalen Gerichte der NATO-Mitgliedsstaaten. Eine der Forderungen besteht in der medizinischen Behandlung von Krebspatienten. Der serbische Leiter des Juristenteams informierte darüber, dass die NATO zehn bis 15 Tonnen abgereichertes Uran eingesetzt und damit eine riesige Umweltkatastrophe verursacht hat. „Das Pressebüro der Nato ist über die serbische Aktivität unterrichtet, gab jedoch keinen Kommentar ab,“ so „Zeit-Fragen“. 

Die Wochenzeitung veröffentlichte in einem weiteren Beitrag weitere Tatbestände über den Uranwaffen-Einsatz in Jugoslawien. So seien von August 1994 bis zum Jahr 2006 unter italienischen Militärangehörigen, die an militärischen Operationen in Ex-Jugoslawien teilgenommen haben, 23 Todesfälle durch Tumorerkrankungen registriert worden.  124 Tumorerkrankungen wurden bekannt. Zehn Jahre später stellte der ehemalige Pilot und heutige Präsident des Osservatorio Militare, Domenico Leggiero, fest, dass bis April 2016 331 italienische Soldaten gestorben sind. Weitere 3.764 sind an Krebs erkrankt. Sie waren abgereichertem Uran ausgesetzt. ++ (mi/mgn/23.06.17 – 175)

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Paradigmenwechsel im Naturschutz

Leipzig, 13. Februar 2017 (ADN). Im Naturschutz findet gegenwärtig ein Paradigmenwechsel statt. Schutzziele werden nun vermehrt darauf ausgelegt, die Kapazität von Ökosystemen zu maximieren sowie sich an aktuelle und zukünftige Veränderungen anzupassen. Das kündigte Dr. Jan Schnitzler vom Institut für Biologie der Universität Leipzig am Montag an.  Er und seine Forscherkollegen haben dazu eine Studie vorgelegt. Darin empfehlen die Experten angesichts des weltweiten Drucks auf Ökosysteme durch die ständig wachsende Bevölkerung und die damit verbundene Nachfrage nach Raum, Rohstoffen und Produkten ein Umdenken im Naturschutz. Ein Schwerpunkt sind dabei Informationen, die aus Fosslien gewonnen werden. Anhand dieses Wissens können Wissenschaftler langfristige Veränderungen von Ökosystemen nachvollziehen. Solche Einblicke wiederum machen es möglich, die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen zu verbessern.

Nach den Worten von Schitzler ist in Zukunft stärker zwischen den sich gegenseitig ausschließenden Schutzzielen abzuwägen. Eine solche Spannung herrsche beispielweise zwischen dem Erhalt maximaler Biodiversität, dem Erhalt von Wildnis und von Ökosystemdienstleistungen.

Die weltweiten Forschungen dazu werden einer Pressemeldung der Universität Leipzig zufolge finanziell gefördert vom „Integrative Climate Change Biology“-Programm der Organisation International Union of Biological Sciences, der Universität California-Berkeley, der Stanford-Universität und dem Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum Frankfurt am Main.

Am Enstehen der Studie sind 41 Fachleute aus Naturschutz und Politik beteiligt. Zu dem internationalen Verbund gehören Ökologen, Naturschutzbiologen, Paläontologen, Geologen, Juristen, Politiker unmd Schriftsteller. ++ (ök/mgn/13.02.17 – 042)

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Ostdeutschlands Kohleindustrie in der Hand superreicher Tschechen und Slowaken

Dresden/Prag, 11. Oktober 2016 (ADN). Mit dem Verkauf der ostdeutschen Kohleindustrie durch den schwedischen Staatskonzern Vattenfall ist diese enorm gewichtige Schlüsselindustrie vollständig in die Hände tschechischer und slowakischer Oligarchen gefallen. In einem ganzseitigen Hintergrundbeitrag schreibt die in Dresden herausgegebene „Sächsische Zeitung“ am Dienstag dazu: „Nahezu ohnmächtig mussten die SPD-geführten Wirtschaftsministerien im Bund sowie in Brandenburg und Sachsen mit ansehen, wie die gesamten ostdeutschen Braunkohlegebiete in die Hände einer technokratischen Clique superreicher Tschechen und Slowaken gefallen ist. Eine Kaste aus Wirtschaftsingenieuren, Betriebs- und Volkswirtschaftlern, mathematisch-physikalisch geprägten Investmentexperten, Juristen und Bankern. Was sie alle eint: Ihre Studienabschlüsse machten sie in Prag und Bratislava, sie sind zwischen 30 und 55 Jahre alt, fast durchweg männlich. Ihr erstes Geld machten sie in der wilden und undurchsichtigen Phase in den 1990-er Jahren, als die tschechische und slowakische Wirtschaft mittels Coupons privatisiert wurde. Sie schlossen sich zu Investorengruppen zusammen, die mal mit-, mal gegeneinander, wie Raubtiere auf Beutezug gingen.“ Nach Angaben der Zeitung lassen sie ihre Geldströme über Briefkastenfirmen in der ganzen Welt laufen. Kaum kontrollierbar, kaum zu durchschauen, kaum justiziabel, da meistens legal. Es sei eine Parallelgesellschaft wie ein undurchdringbarer Dschungel. ++ (wi/mgn/11.10.16 – 277)

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