Assanges Dahinsiechen entlarvt westliche Demokratie

Berlin, 16. Januar 2021 (ADN). Der Fall Assange ist der größte Justizskandal der moderen Demokratie und der Sündenfall der westlichen Welt. Das schlussfolgert Milosz Matuschek in der Wochenendausgabe der „Berliner Zeitung“. Das Vorgehen mehrerer „Musterstaaten“ westlicher Demokratien gegen den Australier vollziehe sich nach dem Foltermotto von Mao Zedong „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“. Es funktioniere blendend. Betrachter sähen sich nach China, Iran oder Belarus versetzt.

Der Autor schreibt: „Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, spricht von einer ‚gangsterhaften Verschwörung‘ von vier Staaten (Schweden, Großbritannien, Ecuador und die USA) gegen einen Einzelnen. Eigentlich der Stoff, aus dem spannende Reportagen gemacht sind. Doch die Journalistenkollegen von heute finden es offenbar skandalöser, wenn eine Meeresschildkröte einen Plastikstrohhalm verschluckt. Das langsame Dahinsiechen eines Kollegen im Gefängnis dagegen ist kaum eine Story wert.“ Assange sei in den USA aufgrund eines Gesetzes von 1907 angeklagt, das bei konsequenter Anwendung den invesdigativen Journalismus zur Straftat erklärt. Es gehe also um sehr viel. Jede Demokratie sei nur so gut, wie der Kenntnisstand der Bevölkerung über die Wirklichkeit ist. Voltaire habe gesagt, „dass fast alles, was uns zu einer Überzeugung führt, auf Hörensagen beruht. Historische Wahrheit ist nur eine Wahrscheinlichkeit. Gab es einen Zeugen ? Oder zehn ? oder 10.000 ? Dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass etwas stimmt. Aber zur Gewissheit wird die Wahrscheinlichkeit so noch lange nicht. ++ (me/mgn/16.01.21 – 016)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.1046

Alfred de Zayas: Staatsterror gegen freien Journalisten

Genf, 25. Mai 2019 (ADN). „Wenn mutige Menschen wie Assange und Snowden verfolgt und hinter Gitter gebracht werden, verlieren wir unser Recht auf Information und nähern uns einer Orwellschen Dystopie“. Das sagte der renommierte Völkerrechtler und in zahlreichen UNO-Missionen tätige, amerikanische Jurist Alfred de Zayas gegenüber der Schweizer Wochenzeitung „Zeitfragen“ in einem Interview , das in der jüngsten Ausgabe des Mediums veröffentlicht ist. Es gehe um eine Hetzjagd gegen einen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Es sei Staatsterror gegen freie Journalisten.

„Die Opfer sind wir alle, denn Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte stipuliert das Recht auf Information, die uns jetzt vorenthalten wird.“,  stellt de Zayas fest. Das Kapitel Schweden sei besonders peinlich, denn der Rechtsstaat muss für die Unabhängigkeit seiner Gerichte sorgen. Als die „Fälle“ gegen Assange von der zuständigen Staatsanwältin Eva Finne im Jahr 2010 geschlosen wurden, sei aus Washington enormer Druck ausgeübt worden.  Eine neue Staatsanwältin namens Marianne Ny habe die „Untersuchung „erneut eröffnet, obwohl es dafür keine faktische Veranlassung gab – nur politische Einmischung. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass die UNO-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen im Dezember 2015 die anormale Situation Assanges in der ecuadorianischen Botschaft in London als unvereinbar mit dem UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte bezeichnet hat. ++ (me/mgn/25.05.19 – 143)

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Assange will Ecuador verklagen

London, 23. Oktober 2018 (ADN). Der Mitbegründer der Enthüllungsplattform Weakileaks, Julian Assange, will die Regierung von Ecuador verklagen. Wie das Medienportal amerika21.de am Dienstag aufgrund von Informationen des Senders telesur weiter mitteilt, sieht Assange seine Grundrechte im Londoner Botschaftsexil verletzt. Seit März dieses Jahres hatte die ecuadorianische Regierung Assanges Zugang zu Telefon und Internet unterbrochen.  ++ (di/mgn/23.10.16 – 276)

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Juristisches Ränkespiel um Assange geht weiter

London/Stockholm, 19. Mai 2017 (ADN). Obwohl die schwedische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Aktivisten Julian Assange eingestellt hat, geht das juristische Ränkespiel um den australischen Enthüller weiter. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet am Freitag aus London über eine Lagebeurteilung von Seiten Assanges Anwalt. Der „Sieg“ ändere wenig an der Situation.

Laut FAZ deutet alles darauf hin, dass der Gründer der Enthüllungsplattform auch das fünfte Jahr seines selbstgewählten Zwangsaufenthalts komplett in der Botschaft Ecuadors in Großbritannien zubringen muss. Das ergibt sich aus einer Mitteilung der britischen Polizei, die trotz der Neuigkeit aus der schwedischen Hauptstadt an ihrem Haftbefehl gegen Assange festhält.

Die FAZ gibt Aussagen der Staatsanwältin Marianne Ny auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Stockholm wieder. Die Juristin sagte: „Um den Fall fortzuführen, müsste Julian Assange formell über die Vorwürfe gegen ihn unterrichtet werden. Wir können nicht erwarten, von Ecuador in dieser Sache unterstützt zu werden. deswegen ist die Ermittlung eingestellt worden. das Verfahren könne allerding später wieder aufgenommen werden.

Nach einer Einschätzung von UNO-Gremien handelt es sich bei dem bizarren Freiheitsentzug gegen Assange um „willkürliche Haft“. ++ (tr/mgn/19.05.17 – 140)

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