Agrarministerium befürchtet „Mitregieren“ Dritter

Bonn/Berlin, 4. Februar 2021 (ADN). Deutschlands höchste Agrarbehörde befürchtet das „Mitregieren“ Dritter. Mit diesem Argument hat das von Julia Klöckner geleitete Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein vor mehr als einem Jahr von der Organisation Foodwatch vorgebrachtes Verlangen nach mehr Transparenz bezüglich der Lobbyarbeit der Bundesministerin abgelehnt. Gegen diese negative Reaktion klagt nunmehr die Antragstellerin, deren Nachfrage sich auf das Informationsfreiheitsgestz (IFG) beruft und über das Portal „FragdenStaat“ erfolgte.

„Das Bekanntwerden der Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Mitglieder der Hausleitung des BMEL haben, da nicht auszuschließen ist, dass hieraus entsprechende Bewegungsprofile der Mitglieder der Hausleitung abgeleitet werden“, heißt es in einer höchst merkwürdigen Erwiderung des Ministeriums gegenüber Foodwatch. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung beinhalte einen „nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung, der insbesondere die Willensbildung der Regierung schützt.“ ++ (ln/mgn/04.02.21 – 035)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

NR: Informationsfreiheit in Baden-Württemberg restriktiv und Thüringen mustergültig

Hamburg/Berlin, 3. März 2016 (ADN). In den ersten beiden Monaten dieses Jahres ist in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz deutscher Behördennetzwerke eine gewisse Bewegung gekommen. Wie der in der investigativen Journalistenorganisation „Netzwerk Recherche“ (NR) für diesen Sektor zuständige Experte, Manfred Redelfs, in Hamburg weiter mitteilt, ist in Baden-Württemberg das lange umstrittene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten – allerdings weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Es sei kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres vom Landtag beschlossen worden und trage deutlich die „eher restriktive Handschrift des SPD-geführten Innenressorts“. Die Grünen hätten sich in der Plenardebatte im Landtag mit der Aussicht getröstet, diese Regelungen als „Einstieg“ in die Informationsfreiheit zu begreifen. So kranke das neue Gesetz an vielen restriktiven Ausnahmebestimmungen und sehr schwachen aktiven Informationspflichten. Zudem hätten die Kommunen das Recht erhalten, kostendeckende und damit abschreckende Gebühren zu erheben. Netzwerk Recherche habe deshalb sehr deutliche Kritik geübt. Überraschenderweise habe sogar die in der Opposition befindliche CDU dem grün-roten Gesetz zugestimmt.

In Rheinland-Pfalz ist dagegen ein recht fortschrittliches Transparenzgesetz in Kraft getreten, gesteht Redelfs zu. Lediglich die Kommunen würden darin von automatischen Publikationspflichten ausgenommen. Allerdings habe die Spitzenkandidatin der Christlich-Demokratischen Union (CDU), Julia Klöckner, bereits angekündigt, im Falle eines Sieges ihrer Partei bei den in wenigen Tagen stattfindenden Landtagswahlen das Gesetz wieder abzuschaffen.

Nach den Worten von Redelfs ist in Thüringen derzeit ein Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten in Vorbereitung, dessen Entwurf vom Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt worden ist. Sollte er weitgehend unverändert das Parlament passieren, wäre Thüringen auf diesem Gebiet Vorreiter unter den bundesdeutschen Flächenländern. Die Vorlage entspreche in zentralen Punkten den Forderungen von Netzwerk Recherche. ++  (if/mgn/03.03.16 – 063)

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