Bonn/Straßburg, 23. Februar 2021 (ADN). Die in Bonn ansässige Organisation Germanwatch hat zu Wochenbeginn mitgeteilt, gemeinsam mit „Fridays for Future Deutschland“ (FFF) einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Damit tritt sie als Streithelfer einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen bei. Die Klage richtet sich gegen alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große Treibhausgas-Emittenten in Europa. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der jugendlichen Kläger ihre Menschenrechte und damit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weil sie die Emissionen nicht ausreichend reduzieren und damit die Erderhitzung auf mindestens 1,5 Grad Celsius begrenzen.
Nach den Worten des Politischen Geschäftsführers von Germanwatch, Christoph Bals, muss „Deutschland seinen Anteil leisten und Emissionen ausreichend und wirkungsvoll reduzieren, um Grundrechte und Freiheiten der heute jungen Menschen und nächsten Generationen zu schützen“. Das Einschalten des EGMR bezeichnet der FFF-Aktivist Maximilian Herzog als „historische Klage“.
Die jungen Portugiesen haben ihre Klage im September des vergangenen Jahres eingereicht. Anstatt vor nationale Gerichte zu ziehen, wählten sie aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise den direkten Weg nach Straßburg und hatten bislang Erfolg. Das Gericht nahm sich der Klage in einem Schnellverfahren an und fordert die beklagten Staaten im November zur Stellungnahme auf. Ein Urteil des EGMR wäre für die beklagten Staaten rechtsverbindlich und würde die europäischen Regierungen zur ambitionierten Eindämmung der Klimakrise verpflichten. Eine Antwort des EGMR wird im März erwartet.
Klimaklagen gibt es seit etwa zwei Jahrzehnten und wurden in den USA „erfunden“. Einen ersten Erfolg auf europäischem Boden gab es im Dezember 2019 in den Niederlanden. Dennoch ist der Weg steinig. Das zeigt ein Beispiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dessen Presseprecher Stephan Groscurth begründete das Scheitern der Klage von drei Bauern am Dienstag im Deutschlandfunk: „Das Gericht ist hier zu dem Ergebnis gekommen, die Landwirte und ihre Familien kamen nicht in den Bereich einer individuellen Betroffenheit, die gereicht hätte, um die Bundesregierung hier zu einem aktiven Tun zu verpflichten.“
Klimaklagen werden von Juristen als Strategische Klagen eingestuft. Um die aus den Vereinigten Staaten von Amerika bekannten Verfahren in Deutschland und Europa zu etablieren, hat sich vor fünf Jahren die Gesellschaft die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegründet. ++ (kl/mgn/23.02.21 – 054)
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