Kolonialismus-Erbe ist kardinaler Geburtsfehler des Humboldt-Forums

Berlin, 17. Oktober 2017 (ADN). Das Humboldt-Forum in Berlin hat einen kardinalen Geburtsfehler. Es ist sein kolonialer Kern. Das erklärt Jürgen Zimmerer in der Oktober-Ausgabe der „Kunstzeitung“. Die Provenienz der aus Afrika stammenden Objekte sei völlig ungeklärt. Ihre Ihre Erforschung habe viel zu sspät begonnen. Dabei bestehe der Verdacht, dass viele Sammlungsstücke geraubt oder unter Druck angeeignet wurden. „Die von den Verantwortlichen genannte Zahl 50.000 problematischer Provenienzen dürfte wohl zu niederig sein, zumal unklar ist, wie sie dazu kamen“, kritisiert Zimmmerer und ergänzt: „Deutschland hat die Aufarbeitung des Kolonialismus verschleppt. Das zeigt etwa der Umgang mit dem Völkerrmord an den Herero und Nama (1904 bis 1908) im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika. Nach zwei Jahren Verhandlungen mit Namibia über eine Anerkennung gibt es noch keine Ergebnisse, ja Herero und Nama haben im Januar in New York Klage gegen Deutschland eingereicht. Diese Diskussion hat sich nun mit der über das koloniale Erbe des Humboldt-Forums verbunden, das im wiederaufgebauten Stadtschloss der Hohenzollern untergebracht sein wird, einer Dynastie, deren letztes regierendes Mitglied Kaiser Wilhelm II. war, in desssen Namen der Genozid und andere Gräueltaten verübt wurden.“ Das Humboldt-Forum zahle nun für die politischen Versäumnisse die Zeche.  Es könne allerdings nur ein Erfolg werden, wenn es sich diesen Herausforderungen  im breiten Dialog mit allen Interessierten stellt. Das müsse schon heute geschehen, nicht erst nach der Eröffnung.  ++ (ku/mgn/17.10.17 – 290)

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Verhandlungen zum kolonialen Erbe Deutschlands verkorkst

Windhuk/Berlin, 19. Juli 2017 (ADN). Die seit dem Jahr 2015 laufenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über die kolonialen Hinterlassenschaften der Deutschen auf dem heutigen Territorium des afrikanischen Landes sind in einer Sackgasse gelandet. Über Einzelheiten berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Mittwochausgabe ausführlich auf einer ganzen Seite. Die deutsche Politik verweigere die Anerkennung und Leistung von Reparationen als erste Vorbedingung, die von Namibia gestellt wurde. Die bisher nicht an den Gesprächen beteiligten Stämme der Herero und Nama, an denen die deutschen Kolonialisten den ersten Völkermord des vergangenen Jahrhunderts anrichteten, fordern direkte Mitsprache. Das unterstützen nun zur Überraschung der deutschen Seite sogar die USA und die UNO. Ein Bezirksgericht in New York hat im Januar dieses Jahres einer Klage gegen die deutsche Regierung stattgegeben, in der sich die Kläger auf eine im Jahr 2007 geschlossene UNO-Konvention für die Rechte indigener Völker stützen und nach der die betroffenen Volksgruppen direkt an den Gesprächen beteiligt werden müssen.

Der Hamburger Afrika-Historiker Jürgen Zimmerer hält die Zwischenbilanz des stockenden Dialogs für ein Desaster. Die Verhandlungen seien nahezu gescheitert, weil die deutsche Seite große Fehler gemacht hat. Die NZZ zitiert den Wissenschaftler von der Universität Hamburg: „Wir haben keine Anerkennung durch das deutsche Parlament, keine Entschuldigung durch den Bundespräsidenten  und dazu noch eine Klage der Herero gegen Deutschland. Und nun droht die namibische Regierung, ebenfalls auf Wiedergutmachung zu klagen.“

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen ist nach Ansicht der NZZ momentan die interessanteste Frage, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht. Inzwischen sei die Klage vorerst gescheitert, weil sie der deutschen Regierung nicht zugestellt werden kann. Der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt berufe sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit verklagt werden dürfen. Der Anwalt der Kläger versuche nun, die Klage über Diplomaten dem Auswärtigen Amt in Berlin zukommen zu lassen. Das New Yorker Gericht, das im März den Entschädigungsprozess eröffnete, hat für den kommenden Freitag eine neue Anhörung angesetzt. ++ (vk/mgn/19.07.17 – 201)

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