Pro-und-Kontra-Diskussion zu neuem Polizeigesetz Sachsens

Leipzig, 29. Januar 2019 (ADN). Die Debatte um den Entwurf zum neuen Sächsischen Polizeigesetz darf nicht zur Bildung von Fronten führen. Das Vertrauen in die Polizei muss gestärkt werden. Das forderte Polizeioberrat Peter Oehler von der Gewerkschaft der Polizei am Dienstag in Leipzig bei einer Pro-Kontra-Podiumsdiskussion der Juristenfakultät der Universität der Leipzig. Jedes Recht könne missbraucht werden. Es sei ja nicht so, dass Polizisten „auf der Straße jeden Knöchel suchen, um ihm elektronische Fußfesseln anzulegen“. Es gebe immerhin Tatbestandsvoraussetzungen. Im Übrigen habe „er keinen Bock darauf“, angesichts einzelner Fälle als Polizeibeamter in die rechte Ecke gestellt zu werden“. Er habe mit seinen Kollegen den staatlichen Auftrag, die Bürger vor dem Übel zu schützen und deshalb auch unter der Bevölkerung präsent zu sein.

Der Staatssekretär im Sächsischen Innenministerium, Prof. Günther Schneider, sagte, dass in der Gesetzesvorlage eine Aufweichung des Gefahrenabwehrbegriffs weder beabsicht noch implementiert ist. Ein Einsatz von Waffen innerhalb von Menschenansammlungen sei schlechthin nicht vorgesehen. Während der Diskussion mit dem vorwiegend studentischen, juristisch kenntnisreichen Publikum wurde deutlich, dass der Einsatz von Handgranaten für höchst fragwürdig gehalten wird. Die vorgesehene unabhängige Beschwerdestelle in Sachen Polizei müsse im Übrigen außerhalb des Innenministeriums angesiedelt sein und dürfe mit ihm in keinerlei Weisungs- oder einem anderen Abhängigkeitsverhältnis stehen. „Die Antwort des Polizisten ist eine Katastrophe“, sagte Schneider nach der Schilderung eines Vorfalls an der Straßenbahnhaltestelle vor dem Leipziger Hauptbahnhof. Dort war ein Passant Opfer eines gewaltsamen Angriffs geworden und der daraufhin kontaktierte Polizeibeamte hatte dem Betroffenen abgeraten, eine Anzeige zu stellen. Als Grund nannte er die dürftige Beweislage, weil an der Station keine Bild-und Tonaufnahmen gemacht werden. Der Innenstaatssekretär teilte mit, dass der Gesetzesentwurf nun auf den parlamentarischen Weg gebracht wird und im März zur Abstimmung steht. ++ (ju/mgn/29.01.19 – 029)

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Haftbefehl-Analyse erschütternd

Stuttgart, 21. Dezember 2018 (ADN). Die Analyse der Haftbefehl-Statistik im Bundesland Baden-Württemberg ist erschütternd und beunruhigend. Das ergibt sich aus einem Beitrag der „Stuttgarter Zeitung“ vom Freitag. Nach den Angaben des Innenministeriums lagen zum 6. November 2018 in dem Bundesland 20.976 Fahndungen zum Zwecke der Festnahme vor, die 18.602 Personen betrafen. Der Löwenanteil der Haftbefehle – nämlich 83 Prozent – entfiel auf Strafvollstreckungen. Dazu gehört beispielsweise die Ersatzfreiheitsstrafe. Sie wird verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt worden ist. Bei 15,5 Prozent handelte es sich um Straftaten, die sich noch im Ermittlungsstadium befanden. Der Rest sind Abschiebungen und dergleichen. Zu Letzteren gehören 572 Gewalttaten, 94 Straftaten wegen Mord und Totschlag sowie 144 Sexualvergehen. Das sind solche Delikte, die die Öffentlichkeit besonders beunruhigen. 238 offene Haftbefehle wegen Mord, Totschlag und Vergewaltigung sind nicht wenig, betont die „Stuttgarter Zeitung“. Türkische Staatsangehörige seien bei diesen Delikten prozentual am häufigsten vertreten. Bei den Straftaten gegen das Leben entspricht ihr Anteil 34 Prozent und bei Sexualstraftaten fast 28 Prozent. ++ (ju/mgn/21.12.18 – 334)

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„Geschlossene“ Balkanroute nach wie vor stärkst frequentierter Fluchtweg – Mehrheitlich Afghanen

Wien, 10. August 2017 (ADN). „Neue Asylzahlen legen nahe: Die als geschlossen geltende Balkanroute ist nach wie vor der am stärksten benutzte Flüchtlingsweg.“ Das teilt das Portal derStandard.at am Donnerstag aus Wien mit. Österreichs Außenminister Sebastion Kurz hatte in einem Interview mit dem Medium erklärt, dass eine totale Sperre „natürlich“ nicht möglich ist. 

Am Grenzübergang Steiermark etwa, wo 2015 der Großteil der Flüchtlinge nach Österreich einreiste, zählt die Exekutive nach wie vor täglich ankommende Menschen. „Sie kommen allein, zu Fuß oder in Autos von Schleppern. Es sind meist Flüchtlinge aus Afghanistan,“ sagt Polizeisprecher Fritz Grundnig. In Summe seien bundesweit im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 16.000 „Aufgriffe“ registriert worden. Davon stellten 12.000 Personen Asylanträge, heißt es auf Anfrage des STANDARD im Innenministerium. Verglichen mit den ersten sechs Monaten im „Flüchtlingsjahr 2015“ bedeutet dies ein Drittel der damaligen Asylanträge. Über die alte Balkanroute gelangten unverändert mehr Menschen ins Land als über die Mittelmeerroute. Den derzeit im Fokus der Diskussion stehenden Brenner nutzten im ersten Halbjahr 2017 etwa 4.000 Flüchtlinge, also ein Viertel der registrierten Migranten, zur Einreise. „Das zweitstärkste Bundesland, was aktuelle Flüchtlingszahlen anlangt, sei Wien mit 3.000 neuen Flüchtlingen im Halbjahr. Wobei auch hier die meisten wohl über die alte Balkanroute eingereist seien,“ schreibt der STANDARD. Verwiesen wird abschließend auf einen Bericht des deutschen Bundesinnenministeriums. Danach sind im ersten Halbjahr 2017 knapp 90.400 Asylsuchende registriert worden. Die meisten seien über die eigentlich als versperrt geltende Balkanroute gekommen.

Zu dieser doch beträchtlichen Differenz zwischen den Angaben der Behörden beider Staaten sagte der Sprecher des österreichischen Bundesinnenministeriums Karl-Heinz Grundböck: „Wir wissen, dass es zwei Hauptrouten gibt, die Balkan- und die Mittelmeerroute; es gibt aber auch abseits viele individuelle Wege, die Menschen suchen, um zu ihren Zielländern zu kommen – und dabei Österreich umgehen.“ 

Unterdessen hat Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka „zur Bekämpfung illegaler Migration“ großangelegte Schwerpunktkontrollen im Grenzbereich angeordnet. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos hatte am Tag zuvor Italien vor einer neuen Flüchtlingswelle gewarnt. Die Zahl der Ankünfte sei seit Juli zwar gesunken, jedoch warteten noch viele Menschen auf die Abfahrt. ++ (mi/mgn/10.08.17 – 223)

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Brandenburg rechnet mit bis zu 3.600 abgetauchten Flüchtlingen

Frankfurt an der Oder/Potsdam, 17. Februar 2017 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder hat sich zu einem in Deutschland bisher einmaligen Schritt entschieden. Sie hat 18.000 einzelne Ermittlungsverfahren eröffnet, mit denen der Aufenthaltsort von ins Bundesland Brandenburg gekommenen Flüchtlingen klar dokumentiert werden soll. Darüber berichtete das rbb-Nachrichtenmagazin „Brandenburg aktuell“ am Freitagabend. Gegenüber dem Sender erläuterte Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding des beispiellose Verfahren. Von den 18.000 Menschen, die im Jahr 2015 nur mangelhaft erfasst nach Brandenburg gekommen sind, habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder bislang 1.000 überprüft. Es sei fesgestellt worden, dass 15 bis 20 Prozent dieser Menschen „überhaupt nicht bekannt, also offensichtlich abgetaucht sind“.  Angesichts dieser Quote könnte es sich hochgerechnet um 3.600 Menschen handeln. Sie sind von den Behörden nicht auffindbar. Keine offizielle Stelle weiß, wo sie sich aufhalten. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder nun die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Einreise eingeleitet. Daraus folgt, dass die entsprechenden Akten aus dem Ausländerzentralregister der Ermittlungsbehörde zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Daten sollen mit den Angaben verglichen werden, die die Flüchtlinge bei ihrer Einreise 2015 gemacht haben. Um diese aufwendige Recherchearbeit zu leisten würden rund 6.000 Arbeitsstunden zusätzlich anfallen. Daher fordert die Staatsanwaltschaft den Einsatz zusätzlichen Personals.

„Brandenburg aktuell“ stellte zudem die Frage, ob unter den Abgetauchten auch Terroristen sein könnten. Dazu sagte Scherding, es sei denkbar, dass darunter auch Menschen sind, die andere Ziele verfolgen“. Brandenburgs Innenminster Karl-Heinz Schröter dagegen wiegelte ab. Er gehe davon aus, dass die „Verschwundenen“ sich in andere Bundesländer, nach Skandinavien oder wieder in ihre eigentlichen Herkunftsländer begeben hätten. ++ (17.02.46 – 046)

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