Mehr als 170.000 Anfragen an deutsche Behörden

Berlin, 23. Oktober 2021 (ADN). Nutzer des Portals „FragdenStaat“ haben seit dessen Bestehen mehr als 170.000 Anfragen an deutsche Behörden aller Ebenen gestellt. Das teilt die Medienquelle jetzt mit, deren Tätigkeit unter anderen auf den Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und der Bundesländer fußt. Sie wurde vor zehn Jahren eröffnet, um Transparenz in die staatliche Bürokratie und deren Handeln zu bringen.

Um allein aufgrund deren schieren Menge der anwachsenden Informationen mehr Übersicht zu schaffen, soll die Plattform nun besser geordnet werden. „Wir wollen die befreiten Dokumente so darstellen, dass sie gut zugänglich sind und sinnvoll miteinander verknüpft werden. Im nächsten Schritt wollen wir Dokumentensammlungen – also Dossiers – ermöglichen, mit denen Dokumente zu einem Thema gemeinsam dargestellt werden“, heißt es bei „FragdenStaat“.

Die Initiatoren der Plattform zeigen sich überzeugt, dass eine starke Demokratie eine informierte und aktive Zivilgesellschaft braucht, die auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung sprechen kann. Es müsse gesellschaftlich etabliert und selbstverständlich sein, amtliche Informationen leicht zu erhalten und nutzen zu können. Nur so könne Regierungshandeln effektiv kontrolliert werden. (if/mgn/23.10.21 – 286). ++

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Agrarministerium befürchtet „Mitregieren“ Dritter

Bonn/Berlin, 4. Februar 2021 (ADN). Deutschlands höchste Agrarbehörde befürchtet das „Mitregieren“ Dritter. Mit diesem Argument hat das von Julia Klöckner geleitete Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein vor mehr als einem Jahr von der Organisation Foodwatch vorgebrachtes Verlangen nach mehr Transparenz bezüglich der Lobbyarbeit der Bundesministerin abgelehnt. Gegen diese negative Reaktion klagt nunmehr die Antragstellerin, deren Nachfrage sich auf das Informationsfreiheitsgestz (IFG) beruft und über das Portal „FragdenStaat“ erfolgte.

„Das Bekanntwerden der Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Mitglieder der Hausleitung des BMEL haben, da nicht auszuschließen ist, dass hieraus entsprechende Bewegungsprofile der Mitglieder der Hausleitung abgeleitet werden“, heißt es in einer höchst merkwürdigen Erwiderung des Ministeriums gegenüber Foodwatch. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung beinhalte einen „nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung, der insbesondere die Willensbildung der Regierung schützt.“ ++ (ln/mgn/04.02.21 – 035)

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Bayrische Staatsregierung erhält „Verschlossene Auster“

Hamburg, 15. Juni 2019 (ADN).  Der Negativpreis „Verschlossene Auster“ der Vereinigung investigativer Journalisten „Netzwerk recherche“ geht an die Bayrische Staatsregierung.  Zum Auszeichnungsakt am Sonnabend in Hamburg sind die Preisträger nicht erschienen. Verlautbarungen des Regierungssprechers aus München zufolge findet die Ehrung in Bayerns Regierungsspitze keine Akzeptanz. In der Begründung für die Preisvergabe wird vor allem auf den Tatbestand verwiesen, dass Bayern das einzige deutsche Bundesland ohne ein Transparenzgesetz oder ein Informationsfreiheitsgesetz ist. Die Situation sei in Niedersachsen und Sachsen zwar die gleiche. Aber immerhin gebe es in diesen beiden Bundesländern bereits derartige Gesetzentwürfe und entsprechende legislative Bemühungen. ++ (me/mgn/15.06.19 – 169)

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Alfred de Zayas: Staatsterror gegen freien Journalisten

Genf, 25. Mai 2019 (ADN). „Wenn mutige Menschen wie Assange und Snowden verfolgt und hinter Gitter gebracht werden, verlieren wir unser Recht auf Information und nähern uns einer Orwellschen Dystopie“. Das sagte der renommierte Völkerrechtler und in zahlreichen UNO-Missionen tätige, amerikanische Jurist Alfred de Zayas gegenüber der Schweizer Wochenzeitung „Zeitfragen“ in einem Interview , das in der jüngsten Ausgabe des Mediums veröffentlicht ist. Es gehe um eine Hetzjagd gegen einen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Es sei Staatsterror gegen freie Journalisten.

„Die Opfer sind wir alle, denn Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte stipuliert das Recht auf Information, die uns jetzt vorenthalten wird.“,  stellt de Zayas fest. Das Kapitel Schweden sei besonders peinlich, denn der Rechtsstaat muss für die Unabhängigkeit seiner Gerichte sorgen. Als die „Fälle“ gegen Assange von der zuständigen Staatsanwältin Eva Finne im Jahr 2010 geschlosen wurden, sei aus Washington enormer Druck ausgeübt worden.  Eine neue Staatsanwältin namens Marianne Ny habe die „Untersuchung „erneut eröffnet, obwohl es dafür keine faktische Veranlassung gab – nur politische Einmischung. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass die UNO-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen im Dezember 2015 die anormale Situation Assanges in der ecuadorianischen Botschaft in London als unvereinbar mit dem UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte bezeichnet hat. ++ (me/mgn/25.05.19 – 143)

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Transparenzbericht netzpolitik.org: Spender gewährleisten Vermitteln unbestechlicher Tatsachen und unabhängiger Informationen

Berlin, 8. Mai 2017 (ADN). Die Spenden an das Informationsportal netzpolitik.org garantieren, dass unbestechlich Tatsachenwissen weitergegeben und unabhängige Informationsvermittlung vonstatten gehen kann. Das schreibt der Initiator des Portals Markus Beckedahl im gerade vorgelegten Transparenzbericht 2016. Bemerkenswert sei, dass 97,5 Prozent der Einnahmen gespendet worden sind. Nur so könne netzpolitik.org den Fakten, den Grund- und Freiheitsrechten sowie den Lesern verpflichtet sein. Es gebe in diesem Finanzierungsmodell weder Einflussnahme durch Werbung noch unsichtbare Verpflichtungen gegenüber Großspendern. Die 2016 erzielten Spenden in einer Gesamthöhe von 388.407 Euro stammen vor allem von Einzelpersonen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen. Um die Arbeitsweise des Portals zu illustrieren, an dem knapp sieben Mitarbeiter in Vollzeit mitwirken, nennt Beckedahl ein Beispiel. Die teuerste Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei Behörden habe 800 Euro gekostet. Es habe sich dabei um ein Auskunftsersuchen zur später abgeschlossenen Vorratsdaten-Speicherung gehandelt. Das gelieferte Material bildete die Vorlage für zwei auf der Plattform veröffentlichte Textbeiträge. ++ (me/mgn/08.05.17 – 129)

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Deutschlands mediale Unabhängigkeit und Freiheit fällt in Tristesse

Berlin/Leipzig, 26. April 2017 (ADN). Die in der Bundesrepublik Deutschland so hoch gepriesene Unabhängigkeit und Freiheit der Presse trübt sich spürbar ein und fällt in Tristesse. Der am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Jahresbericht der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ beschreibt in einer „Nahaufnahme Deutschland“ den Niedergang teilweise sehr deutlich und benennt einige Beispiele aus dem Untersuchungszeitraum von Januar 2016 bis März 2017. Zu registrieren sei erneut eine erschreckend hohe Zahl von tätlichen, Angriffen, Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Journalisten. In München wurde ein Chemnitzer Reporter, der über den NSU-Prozess berichtete, mit der Mitteilung bedroht, man kenne seine Privatadresse. Immer wieder geraten Journalisten ins Visier von Strafverfolgungsbehörden. Damit wird insbesondere die Tätigkeit investigativ arbeitender Journalisten erschwert. So initiierte im April 2016 die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts auf Veröffentlichung von Gerichtsakten gegen den Filmemacher Daniel Harrich  und mehrere Mitwirkende an einer ARD-Dokumentation. Die Journalisten hatten ungenehmigte Waffenexporte des deutschen Waffenfirma Heckler & Koch nach Mexiko aufgedeckt. Von Justiz und Nachrichtendiensten werden ohne gesetzliche Grundlage Standortdaten erfasst. So können auf Knopfdruck verdächtige Metadaten mit Gesprächsmitschnitten verknüpft werden.

Zur Misere gehören zunehmende Schleichwerbung und abnehmende Vielfalt. Der Strukturwandel führt nicht nur zu Verlagskonzentrationen und -fusionen, sondern sogar zum Verschmelzen von Redaktionen. Der Prozess reicht bis tief in die Regional- und Lokalberichterstattung. Eines der signifikantesten Beispiele ist die 2015 gegründete Berliner Zentralredaktion der Funke-Mediengruppe, die zwölf Zeitungen mit einer Gesamtauflage von 1,4 Millionen verkauften Exemplaren und einer starken Präsenz im Ruhrgebiet, in Thüringen, Hamburg und Berlin versorgt. Exemplarisch für den Verzicht auf Facettenreichtum hin zu Einheitsberichterstattung ist weiterhin das Redaktionsnetzwerk Deutschland, das 30 Tageszeitungen mit überregionalen Inhalten beliefert.

Markant sind auch die Versuche politischer Einflussnahme und der Ausschluss unliebsamer Journalisten. Die Krise des Journalismus hat sogar die Ausbildungssphäre erfasst. Gerade informierte die Universität Leipzig, dass der traditionsreiche Studiengang Journalistik seine Attraktivität einbüßt. Die Bewerberzahlen seien drastisch gesunken. Der Lagebericht der zuständigen Fakultät dokumentiere Unzufriedenheit in Lehre und Studium. Um den Studiengang zu reformieren, soll die Einschreibung für ein Jahr ausgesetzt werden. Ab 2018 gebe es ein Angebot in neuer Form. ++ (me/mgn/26.04.17 – 116)

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Schleswig-Holstein: Informationsfreiheit nur Soll, kein Muss

Berlin, 1. April 2017 (ADN). Die vor wenigen Tagen im Bundesland Schleswig-Holstein verabschiedete Novelle zum Informationszugangsgesetz setzt die Empfehlungen zivilgesellschaftlicher Organsisationen nur unzureichend oder gar nicht um. Das kritisiert nun die Antikorruptionsorganisation Transparency International in Berlin. Besonders bedauerlich sei, dass das Gesetz bis 2022 nur eine Soll-Vorschrift für die Veröffentlichung von Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktionsplänen sowie Richtlinien ist. In einem früheren Entwurf war dies eine Muss-Bestimmung. ++ (me/mgn/01.04.17 – 091)

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NR: Informationsfreiheit in Baden-Württemberg restriktiv und Thüringen mustergültig

Hamburg/Berlin, 3. März 2016 (ADN). In den ersten beiden Monaten dieses Jahres ist in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz deutscher Behördennetzwerke eine gewisse Bewegung gekommen. Wie der in der investigativen Journalistenorganisation „Netzwerk Recherche“ (NR) für diesen Sektor zuständige Experte, Manfred Redelfs, in Hamburg weiter mitteilt, ist in Baden-Württemberg das lange umstrittene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten – allerdings weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Es sei kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres vom Landtag beschlossen worden und trage deutlich die „eher restriktive Handschrift des SPD-geführten Innenressorts“. Die Grünen hätten sich in der Plenardebatte im Landtag mit der Aussicht getröstet, diese Regelungen als „Einstieg“ in die Informationsfreiheit zu begreifen. So kranke das neue Gesetz an vielen restriktiven Ausnahmebestimmungen und sehr schwachen aktiven Informationspflichten. Zudem hätten die Kommunen das Recht erhalten, kostendeckende und damit abschreckende Gebühren zu erheben. Netzwerk Recherche habe deshalb sehr deutliche Kritik geübt. Überraschenderweise habe sogar die in der Opposition befindliche CDU dem grün-roten Gesetz zugestimmt.

In Rheinland-Pfalz ist dagegen ein recht fortschrittliches Transparenzgesetz in Kraft getreten, gesteht Redelfs zu. Lediglich die Kommunen würden darin von automatischen Publikationspflichten ausgenommen. Allerdings habe die Spitzenkandidatin der Christlich-Demokratischen Union (CDU), Julia Klöckner, bereits angekündigt, im Falle eines Sieges ihrer Partei bei den in wenigen Tagen stattfindenden Landtagswahlen das Gesetz wieder abzuschaffen.

Nach den Worten von Redelfs ist in Thüringen derzeit ein Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten in Vorbereitung, dessen Entwurf vom Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt worden ist. Sollte er weitgehend unverändert das Parlament passieren, wäre Thüringen auf diesem Gebiet Vorreiter unter den bundesdeutschen Flächenländern. Die Vorlage entspreche in zentralen Punkten den Forderungen von Netzwerk Recherche. ++  (if/mgn/03.03.16 – 063)

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Angstgeleitete Selbstzensur in der Berichterstattung – Mehr als 700 Journalisten seit 2006 weltweit umgebracht

Bonn, 2. November 2015 (ADN). Durchschnittlich alle fünf Tage wird auf dieser Erde ein Journalist aufgrund seiner Arbeit umgebracht. Das sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova am Montag anlässlich des Internationalen Tages gegen die Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten. Allein im Jahr 2015 seien bis September weltweit mehr als 70 Journalisten bei ihrer Berufsausübung getötet worden.  Nach den Worten von Prof. Wolfgang Schulz, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission und Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für Kommunikations- und Informationsfreiheit in Hamburg, führt Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten allzu häufig zu angstgeleiteter Selbstzensur in der Berichterstattung und zu weniger verlässlichen Informationen für alle.

Dem von der UNESCO vorgelegten Bericht „World Trends in Freedom of Expression and Media Developement – Special Digital Focus 2015“ starben in den Jahren 2006 bis 2014 weltweit 700 Journalisten bei der Ausübung ihres Berufes eines gewaltsamen Todes. 89 Prozent arbeiteten für Printmedien, Radio- und Fernsehstationen. Sechs Prozent waren als Online-Journalisten tätig und fünf Prozent für mehrere Medien. Nach Informationen der UNESCO wurden im Jahr 2012 nur fünf Prozent der Todesfälle aufgeklärt. Im Jahr 2014 waren es acht Prozent. ++ (me/mgn/02.11.15 – 297)

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Pressefreiheit innovativ blockiert – 70-Tage-Stromsperre für Journalistenbüro

Leipzig, Berlin, 30. Oktober 2015 (ADN). Nach 70 Tagen Blockade der Elektroenergieversorgung wurde am Donnerstag in Leipzig ein gesellschaftskritisches Journalistenbüro nach massiven Protesten wieder freigeschaltet. Die Stomsperre war am 19. August dieses Jahres ohne nachvollziehbare Begründung von den Stadtwerken Leipzig veranlasst worden.  Obwohl das Redaktionsbüro seine Monatsraten für den Stromverbrauch seit Jahren regelmäßig bezahlt, behauptete der lokale Energiemonopolist das genaue Gegenteil und ließ vom Netzbetreiber – eine Tochtergesellschaft – die Elektroenergieleitung abklemmen. Die daraufhin von dem Medienbüro eingeschaltete bundesweit agierende Schlichtungsstelle Energie, die von der deutschen Energiewirtschaft und den Verbraucherzentralen zur Lösung von Versorgungskonflikten installiert wurde, lehnte nach einigen Korrespondenzen mit den Streitparteien eine weitere Vermittlung ab.

Als einzige Alternative, um die reguläre und aktuelle Berichterstattung des Nachrichtenbüros wiederaufnehmen zu können, bot sich schließlich der Versorgerwechsel an. Dieser verzögerte sich allerdings auf Betreiben des Leipziger Monopolisten erheblich. Letztlich wurde sogar der unmittelbare Dialog verweigert. Das von den Journalisten angestrebte direkte Gespräch mit dem für die Energiezufuhr zuständigen Netzbetreiber-Unternehmen wurdesogar rüde abgewehrt. Die Team-Leiterin der Abteilung „Kundenservice“ der Netz Leipzig GmbH  hatte den betrieblichen Wachdienst schriftlich angewiesen, einem Vertreter der Redaktion wegen seiner „negativen Auffälligkeiten“ den Zutritt auf das Unternehmensgelände und zu der Kundenabteilung zu verwehren. Diese innovative Variante, Presse- und Informationsfreiheit zu blockieren, hat nun durch die von einem Hamburger Energielieferanten aufgenommene Stromversorgung ein vorläufiges Ende gefunden. Künftige Schikanen liegen dennoch im Bereich des Möglichen. ++  (me/mgn/30.10.15 –  294)

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