Kritik an Weltklimakonferenz – Vertreter indigener Völker werden ausgegrenzt

Bonn/Göttingen, 10. November 2017 (ADN). Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert den bisherigen Verlauf der in Bonn derzeit stattfindenden Weltklimakonferenz scharf. Das geht aus einer Pressemitteilung des in Göttingen ansässigen Vereins vom Freitag hervor. Die Brasilien-Expertin der Gesellschaft, Eliane Fernandes Ferreira, sagte in Bonn, die Vertreter indigener Völker, die aus allen Teilen der Welt angereist seien, kämen nicht zu Wort. Sie warteten seit Tagen darauf, als gleichwertige Verhandlungspartner einbezogen zu werden. Außerdem sei ihnen ein zu kleiner Pavillon für den Austausch untereinander zugewiesen worden. Es gebe nur Platz für 40 Personen. Nach den Worten von Ferreira ist es beschämend, die Ureinwohner so vor den Kopf zu stoßen. Sie seien die ersten Opfer des Klimawandels und auf intakte Ökosysteme angewiesen. Eliane Ferreira weilt mit dem Ashaninka-Sprecher Benki Piyako aus dem brasilianischen Bundesstaat Acre seit Konferenzbeginn in Bonn.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker kündigte an, am Montag offiziell Beschwerde gegen die Ausgrenzung der Indigenen einzulegen. „Mit ihren zögerlichen Maßnahmen gegen die Erderwärmung gefährden die Industrienationen nicht nur die ökologische, sondern auch die kulturelle Viefalt der Erde“, erklärte GfbV-Direktor Ulrich Delius. Den Klimawandel bekämen viele der weltweit etwa 5.000 indigenen Völker mit ihren rund 370 Millionen Angehörigen schon jetzt zu spüren.

Auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen beraten derzeit mehr als 23.000 Teilnehmer aus 197 Staaten. Ziel ist, das Pariser Klimaabkommen von 2015 zu konkretisieren. ++ (kl/mgn/10.11.17 – 315)

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Verhandlungen zum kolonialen Erbe Deutschlands verkorkst

Windhuk/Berlin, 19. Juli 2017 (ADN). Die seit dem Jahr 2015 laufenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über die kolonialen Hinterlassenschaften der Deutschen auf dem heutigen Territorium des afrikanischen Landes sind in einer Sackgasse gelandet. Über Einzelheiten berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Mittwochausgabe ausführlich auf einer ganzen Seite. Die deutsche Politik verweigere die Anerkennung und Leistung von Reparationen als erste Vorbedingung, die von Namibia gestellt wurde. Die bisher nicht an den Gesprächen beteiligten Stämme der Herero und Nama, an denen die deutschen Kolonialisten den ersten Völkermord des vergangenen Jahrhunderts anrichteten, fordern direkte Mitsprache. Das unterstützen nun zur Überraschung der deutschen Seite sogar die USA und die UNO. Ein Bezirksgericht in New York hat im Januar dieses Jahres einer Klage gegen die deutsche Regierung stattgegeben, in der sich die Kläger auf eine im Jahr 2007 geschlossene UNO-Konvention für die Rechte indigener Völker stützen und nach der die betroffenen Volksgruppen direkt an den Gesprächen beteiligt werden müssen.

Der Hamburger Afrika-Historiker Jürgen Zimmerer hält die Zwischenbilanz des stockenden Dialogs für ein Desaster. Die Verhandlungen seien nahezu gescheitert, weil die deutsche Seite große Fehler gemacht hat. Die NZZ zitiert den Wissenschaftler von der Universität Hamburg: „Wir haben keine Anerkennung durch das deutsche Parlament, keine Entschuldigung durch den Bundespräsidenten  und dazu noch eine Klage der Herero gegen Deutschland. Und nun droht die namibische Regierung, ebenfalls auf Wiedergutmachung zu klagen.“

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen ist nach Ansicht der NZZ momentan die interessanteste Frage, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht. Inzwischen sei die Klage vorerst gescheitert, weil sie der deutschen Regierung nicht zugestellt werden kann. Der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt berufe sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit verklagt werden dürfen. Der Anwalt der Kläger versuche nun, die Klage über Diplomaten dem Auswärtigen Amt in Berlin zukommen zu lassen. Das New Yorker Gericht, das im März den Entschädigungsprozess eröffnete, hat für den kommenden Freitag eine neue Anhörung angesetzt. ++ (vk/mgn/19.07.17 – 201)

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Wasser ist Menschenrecht und Naturgeschenk – AöW begeht 10jähriges Bestehen

Berlin, 30. März 2017 (ADN). „Wasserwirtschaft ist in öffentlicher Hand zu halten. Wir sind den Einwohnern verpflichtet und dabei darf die Nachhaltigkeit nicht vergessen werden.“ Das erklärte der Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) und ehemalige Bürgermeister der Bergbaugemeinde Lengede, Hans-Hermann Baas, am Donnerstag in Berlin zum zehnjährigen Bestehen der Organisation. Die Kommunen seien letztlich für die Wasserversorgung verantwortlich und zuständig. Staatliche Monopolbetriebe könnten das nicht leisten. Die lange Zeit proklamierte Devise „Privat vor Staat“ habe sich als falsch erwiesen und abgewirtschaftet. „Zumindest wird registriert und eingesehen, dass so nicht mehr weitergemacht werden kann wie in den vergangenen Jahrzehnten“, sagte der leidenschaftliche Kommunalpolitiker. Wenn eine Kommune dennoch nicht damit zu Rande kommt, solle sie mit den Nachbargemeinden in eine interkommunale Zusammenarbeit eintreten.

Eine zusätzlich gewichtige Komponente dieses elementaren Prinzips der Daseinsvorsorge erläuterte in anschaulicher Weise aus globaler Sicht die Trägerin des Alternativen Nobelpreises „Right Livelihood Award“, Maude Barlow aus Kanada, unter der Überschrift „Das Gemeingut Wasser und die Wasser-Menschenrechte“. Sie nannte eindrucksvolle und besorgniserregende Beispiele der weltweiten Wasserkrise. So sei in China seit 1990 mehr als die Hälfte der Flüsse verschwunden. In 80 Jahren könnten in den USA die großen Seen verschwunden sein. Auch Kanada – ein wasserreiches Land wie Deutschland – befinde sich im Gefahrenbereich der Wasserkrise. „Wasser der Marktwirtschaft preiszugeben und als Ware zu behandeln, ist äußerst bedrohlich“, stellte die zierliche Wasserkämpferin fest. Vor 20 Jahren habe der erbitterte Kampf gegen die Wasserkonzerne, gegen die Weltbank und gegen private Wasserversorger begonnen. Fast vier Dutzend Länder hätten inzwischen das Recht auf Wasser in ihrer Verfassung festgeschrieben. in Kanada gebe es ein Programm zur demokratischen Kontrolle des Wassers. Jedoch sei all das fragil angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung durch transnationale Konzerne. Beispielsweise wurde in Detroit und Baltimore Tausenden Menschen über Nacht einfach das Wasser abgedreht. Indigene Völker hätten am meisten zu leiden. Wasser könne die Gesellschaft spalten, aber auch zusammenbringen. Barlow stellte die rhethorische Frage: „Wie kann man Frieden aushandeln, wenn die Wasserfrage nicht geklärt ist ?“. in Bolivien sei die Bevölkerung mit verdreifachten Wasserpreisen unter Druck gesetzt worden. Letztlich wurden die Leute so in die Enge getrieben, dass sie sich zuletzt auf den Standpunkt „Uns gehört der Regen“ zurückzogen. Sogar dagegen verhängte der betrefffende Konzern Strafgeld. Dagegen habe Oscar Oliveira gekämpft – unter dem Motto „Lieber durch eine Gewehrkugel sterben, als verdursten“. Abschließend sagte Barlow, dass es keinen Ersatz für Wasser gibt. Es sei ein Geschenk der Natur. ++ (uw/mgn/30.03.17 – 089)

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Imperiale Grenzziehungen haben lange Tradition – Neues deutsch-amerikanisches Buch erschienen

Santa Barbara/Greifswald, 10. Januar 2017 (ADN). Ein neuer Sammelband in der Reihe „Borderlands and Transcultural Studies“ ist jetzt beim Verlag University Nebraska Press erschienen. Darin wird die Entwicklung von Grenzräumen in der Antike, im Westen der USA und in der Ostseeregion untersucht. Darüber informiert die an dem geschichtswissenschaftlichen Projekt maßgeblich beteiligte Universität Greifswald. In einer Pressemitteilung der Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern heißt es, dass ein Vergleich mit dem Römischen Reich die lange Kontinuität imperialer Grenzziehungen zeigt.

Im Vordergrund des von Prof. John W. I. Lee (University of California at Santa Barbara) und Prof. Michael North (Universität Greifswald) herausgegebenen neuen Werkes unter dem Titel „Globalizing Borderlands Studies in Europe and North America“ stehen der Austausch der indigenen Bevölkerungsgruppen Nordamerikas untereinander und mit den europäischen Kolonialmächten, die Migration in den Grenzräumen zwischen USA und Mexiko sowie die grenzüberschreitenden Aktivitäten in Schwedisch-Pommern, Kurland, Litauen und Weißrussland. Außerdem werden Abgrenzungs- und Entgrenzungsprozesse untersucht, beispielsweise die durch die EU-Osterweiterung entstandenen neuen Außengrenzen gegenüber Russland.

Im Vorwort des zu Jahresbeginn vorgelegten Buches wird darauf hingewiesen, dass die eingeborenen Bevölkerungsgruppen in Nordamerika lange vernachlässigt worden sind. Erst durch den Historiker Richard White und sein im Jahre 1991 erschienenes Werk „The Middle Ground: Indians, Empires and Republics in the Great Lake Region, 1650 – 1815“ (Der Mittelgrund: Indianer, Reiche und Republiken in der Region der Großen Seen, 1650 – 1815) wuchs das Interesse an der Geschichte der Alteingessenen und setzte bei den Akteuren der europäischen Kolonialmächte ein neues Verständnis für die wechselseitige Interaktion ein. 

Sei dem Jahr 2010 arbeiten zwei Graduiertenkollegs von Historikern beider Universitäten auf diesem Gebiet zusammen. ++ (vk/mgn/10.01.17 – 010)

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Mehr Rechte für Indigene in Chile – 370 Millionen Menschen gehören global zu indigenen Völkern

Santiago de Chile/Washington, 24./25. Dezember 2016 (ADN). Presseberichten  zufolge sollen indigene Völker im chilenischen Parlament besser repräsentiert werden. Die Zeitung „La Terchera“ berichtet am Wochenende über den Besuch von Staatspräsidentin beim Volk der Mapucho im Süden des Landes. Dabei schlug sie weiterhin rechtliche Verbesserungen vor, mit denen Landrechte anerkannt sowie Sprache und Kultur vor dem Niedergang gerettet werden sollen.

Bachelet hatte zu Beginn dieses Jahres ein Gesetz unterzeichnet – „Ley indigena“, demzufolge ein Ministerium und ein Rat für indigene Völker entsteht. Nach ihren Worten bedürfen Multikulturalität und Pluralität  einer höheren Anerkennung.

Die Mapucho sind das einzige indigene Volk Lateinamerikas, das der spanischen Eroberung standhielt. Seine Entrechtung begann erst nach dem Einmarsch der Armee in den 1860er Jahren, nachdem Chile im Jahr 1818 unabhängig geworden war. Es gibt schätzungsweise rund 600.000 Mapucho im Süden Chiles. Hunderttausende weitere leben entwurzelt in der Hauptstadt Santiago. Nur noch zehn bis 15 Prozent der Mapucho sprechen aktiv ihre Sprache.

Desweiteren wurde im November dieses Jahres bekannt, dass 8.000 Menschen einer indigenen Huillicher-Gemeinde auf der chilenischen Pazifik-Insel Chiloe ein Verfahren auf Anerkennung ihres Volkes anstrengt. Ziel ist, als zehnte Ethnie in die Liste der indigenen, im „Ley indigena“ registrierten Völker aufgenommen zu werden.

Weltweit leben etwa 370 Millionen Menschen in einem indigenen Volk. Nach einer Studie des Washingtoner „World Ressources Insitute“ (WRI) sind die Rechte der indigenen Völker in Lateinamerika am besten geschützt. ++ (vk/mgn/24.12.16 – 251)

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