Mehr politisch motivierte Kriminalität registriert

Berlin, 27. Mai 2020 (ADN). Politisch motivierte Straftaten stellen eine besondere Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Ihre Erfassung, Analyse und wirksame polizeiliche Bekämpfung ist daher ein besonders wichtiges innenpolitisches Anliegen. Das wurde am Mittwoch in Berlin bei der Präsentation des jährlichen Berichts zur Kriminalität durch Bundesinnenminister Horst Seehofer mitgeteilt. Die politisch motivierte Kriminalität sei 2019 deutlich angestiegen. Ihre Fallzahl habe um 14 Prozent zugenommen und betrage 41.177. Taten. Sie reiche von Beleidigung und Körperverletzung bis zu Brandstiftung und Mord. Insgesamt verzeichnet die Kriminalstatistik des vergangenen Jahres 5,27 Millionen Straftaten.

Zur Erläuterung des Begriffs „politisch motivierte Kriminalität“ heißt es in einer Publikation des Bundesinnenministeriums: „Die Täter verfolgen mit den Taten politische Ziele beziehungsweise fühlen sich bei der Begehung durch eine Ideologie oder ein Gefühl angeblicher Überlegenheit gegenüber den Tatopfern gerechtfertigt. Sie entwickeln daher häufig kein Unrechtsbewusstsein.  Die Auswirkungen solcher Tatensind besonders schwerwiegend, da sie nicht nur unmittelbar die Tatopfer betreffen. Auch bei anderen Menschen können sie Angst hervorrufen, allein aufgrund ihrer politischen Einstellung, ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Identität zu Opfern von Straftaten zu werden. Dadurch sind die Grundrechte potenzieller Opfer und die politisch demokratische Grundordnung besonders gefährdet.  Um so wichtiger ist ein besonders entschlossenes und konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Die historische Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland reicht vom Linksterrorismus in den 70er und 80er Jahren über die fremdenfeindlichen Gewalttaten zu Beginn der90er Jahre bis hin zu den schrecklichen Taten des ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ (NSU) und den aktuellen islamischen  Terroranschlägen.“ ++ (kr/mgn/27.05.20 – 178)

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Goldener Plan für den Sport angekündigt

Berlin, 18. Februar 2020 (ADN). Bundesinnenminister Horst Seehofer kündigte am Dienstag einen neuen „Goldenen Plan“ für den Sport an. Den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) habe er bereits über seine Absicht informiert. Es gehe um die Baufinanzierung von Sportstätten an der breiten Basis und flächendeckend. Es sei ein untragbarer Zustand, wenn beispielsweise immer mehr Schwimmbäder in den Kommunen schließen und die nachwachsende Generation nicht mehr schwimmen lernt.

Seehofer präsentierte sein Vorhaben, das einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen soll, anlässlich der Eröffnung der Berliner Baumesse „bautec“. Er klärte nochmals über Inhalte seiner ministeriellen Tätigkeit bezüglich des Stichworts „Heimat“ auf. Es gehe dabei keinesfalls um „Dirndl und Lederhose“, sondern um die verstärkte Bindung der Menschen an ihre Wohn- und Lebensorte. Entwicklung dürfe es nicht nur in Metropolen geben, sondern auch dezentral. Kleine Stadt- und Dorfzentren müssten revitalisiert werden. Die Bauwirtschaft sei dabei eine Schlüsselbranche. Der Bundesinnenminister schloss seine Ansprache zum Auftakt der „bautec“ mit einem nach seiner Ansicht äußerst erfreulichen Hinweis. Deutschland habe jetzt eine Einwohnerzahl von 83 Millionen erreicht. Bisherige Prognosen hätten ein Schrumpfen der Bevölkerung in Deutschland in Richtung von 70 Millionen vorausgesagt. ++ (sp/mgn/18.02.20 – 049)

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Empörung über Seehofer ebbt rasch ab

Berlin, 8. Juni 2019 (ADN). Die helle Empörung über die jüngsten Äußerungen des Bundesinnenministers Horst Seehofer ebbt schnell wieder ab. Die Welle der Emotionen war ohnehin recht schwach, wenn nicht sogar gespielt. Immerhin hatte Seehofer in seiner gewohnten Nonchalance öffentlich und ziemlich deutlich zugegeben, dass Gesetzestexte so kompliziert und wenig verständlich zu formulieren sind, damit sie ohne größere Debatten den Deutschen Bundestag passieren und dann der Justiz zur weiteren interpretation überlassen werden.

Offensichtlich funktioniert dieses Prinzip schon seit Jahren erfolgreich. Dies sich einzugestehen, wäre für die Bundestagsabgeordneten derart blamabel, dass ihre Tätigkeit im höchsten Entscheidungsgremium des Landes sich eigentlich von selbst erübrigt. Insofern empören sich nur die üblichen Verdächtigen wie Kevin Kühnert von der SPD und Annalena Baerbock von den Grünen, mit sehr flachen und wenig aussagekräftigen Worten. Das wäre dem Alt-Grünen Hans-Christian Ströbele, der am Sonnabend seinen 80. Geburtstag begeht und erstmals seit langem nicht mehr im Bundestag sitzt, nicht passiert. ++ (dt/mgn/08.06.19 – 157)

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50 Städte und Gemeinden erklärten sich zu „Sicheren Häfen“ für Flüchtlinge

Berlin, 1. Mai 2019 (ADN). Scharfe Kritik äußerte Alexander Wallasch auf dem Nachrichtenportal http://www.tichyseinblick.de am Mittwoch an einem Vorstoß der Grünen-Bundestagsabgeordneten Luise Amtsberg. Sie hatte vor wenigen Tagen im Deutschen Bundestag gefordert, die „regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme zu stärken“. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten direkt aus einem EU-weiten kommunalen Integrationsfonds unterstützt werden können. „Mittlerweile haben sich fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland zu ‚Sicheren Häfen‘ erklärt. Sie wollen ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen und erklären sich dazu bereit, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen.“, heißt es in den Antrag. Derzeit hindere jedoch § 23 Aufenthaltsgesetz die Länder an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da dafür das Einvernehmen des  Bundesinnenerministers erforderlich ist.

Nach Auffassung von Wallasch geht es darum, diese dann staatlich finanzierte städtische Zuwanderungsroute von Nordafrika nach Erlangen, Regensburg oder Braunschweig auszubauen. Gegenwärtig stehe nur noch Bundesinnenminister Horst Seehofer im Wege. Es sei zu bezweifeln, dass dieser dem Druck standhält. An Angela Merkel werde dieser Antrag wohl nicht scheitern. Sie dürfte sich strategisch dem Wollen ihrer Bundesgenossen beugen. ++ (mi/mgn/01.05.19 – 119)

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Werner Patzelt: CDU in Wunschdenken verfangen

Frankfurt am Main, 7. Oktober 2018 (ADN). Seehofer hat mit seinem Masterplan zur Migration und Integration genau das wohl entscheidende Thema angepackt. Ein Staat muss nämlich in der Lage sein, seine Grenzen zu kontrollieren und über die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu entscheiden, falls er demokratisch legitimiert sein will. Das erklärte Prof. Werner Patzelt von der Technischen Universität (TU) Dresden am Sonntag in einem Interview mit dem Nachrichtenportal Tichyseinblick.de. Jedoch wurden nach Auffassung des Politikwissenschaftlers in der Handhabung des Themas zwei entscheidende Fehler gemacht – einer von der CSU, der andere von Angela Merkel. Seitens der CSU war es falsch, sich rhethorisch in Stammtischradikalismus gehen zu lassen. Merkels Fehler habe darin bestanden, ihre Richtlinienkompetenz bei einer Petitesse wie der erwartungsgemäß geringen Anzahl der an Bayerns Außengrenzen gemäß EU-Recht Zurückzuweisenden in Anwendung zu bringen.

Derzeit überwiegt nach den Worten von Patzelt in der CDU die bequeme Hoffnung, die AfD werde sich durch weitere Radikalisierung selbst aus dem Spiel nehmen. Das dürfte sich aber als Wunschdenken erweisen. Im Grunde hätte wenigstens die CDU nach dem Aufkommen von Pegida und dem Kurswechsel der AfD im Sommer 2015 aufwachen müssen. Mahnungen habe es genug gegeben – auch seinerseits. „Doch wer nicht hören will, der wird eben fühlen.“  ++ (pl/mgn/07.10.18 – 260)

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Petition sorbischer Kultur-Rebellen an Europäisches Parlament übergeben

Cottbus/Straßburg, 16. Februar 2018 (ADN). Die Initiative zum Erhalt des Sorbisch-Unterrichts in der brandenburgischen Niederlausitz mit ihrer Inspiratorin Kathleen Komolka an der Spitze übergab am Freitag im Europäischen Parlament eine Petition, die von 34.000 Unterstützern unterzeichnet worden ist. Darin geht es um das regelmäßige Unterrichten an den Schulen in sorbischer Sprache auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburg. Derzeit wird noch an 23 Schulen in der Niederlausitz Sorbischunterricht angeboten. Das gerät nunmehr in Gefahr, weil das Landesbildungsministerium Mindestschranken festlegen will. Zunächst sollte in einer entsprechenden Verordnung fixiert werden, dass der Unterricht dieser slawischen Sprache erst ab einer Schülerzahl von zwölf gewährleistet wird. Auf lautstarke Proteste hin hatte dann der seinerzeit zuständige Landesminister Günter Baaske Zugeständnisse gemacht und wollte diese Schranke auf fünf Schüler herabsetzen. Seine Amtsnachfolgerin Britta Ernst tendiert nun wiederum zu der ursprünglichen weit höheren Marke. Das alles spielt sich ab vor dem Hintergrund, dass die Verfassung des Landes Brandenburg den Sorben eine umfassende Sicherung und Förderung ihrer Kultur und Identität gewährleistet.

Die sorbische Minderheit, die neben Brandenburg auch in Teilen Sachsens ansässig ist, befürchtet aufgrund vergangener und aktueller Ereignisse den allmählichen und lautlosen Niedergang und Tod ihrer Traditionen und kulturellen Gepflogenheiten einschließlich der Muttersprache. Der Grundstein für diese diskriminierende Behandlung hatte bereits in grundlegende Vertragsdokumente der deutschen Wiedervereinigung gefunden. So mussten sich die Sorben anstatt eines angemessenen Eintrags im Grundgesetz mit einer Denkschrift zum Einigungsvertrag zufrieden geben. In einer Protokollnotiz zum Einigungsvertrag heißt es lediglich, dass das Sorbentum und die sorbische Kultur frei sind.

Inwischen haben die sorbischen Kultur-Rebellen weitere vielseitige Unterstützung erhalten, beispielsweise von dem sogenanten Sorbenrat. Er ist in der Landeshauptstadt Potsdam dem Parlament beigeordnet. Zudem fordert die Stadt Cottbus, den Zugang eines jeden Schülers zum Sorbisch/Wendisch-Unterricht zu sichern. Kommentare aus der Bevölkerung sind etwas drastischer formuliert. Nach Auffassung von Heidrun Fischer kann es nicht sein, „dass man in den Schulen Türkisch-Unterricht einrichtet, während man Sprachen wie Sorbisch/Wendisch dem Untergang weiht“. Karl Mühlbauer fragt noch etwas zugespitzter, für was das in der Groko vorgesehene Heimatministerium unter Leitung von Horst Seehofer zuständig sein soll. „Für die schon länger Dagewesenen oder für die Invasoren ?“ ++ (li/mgn/16.02.18 – 047)

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Bleibende Schande fürs Parlament – Schwarzer Freitag der deutschen Demokratie

Frankfurt am Main, 1. Juli 2017 (ADN). „Dieser letzte Tag der Legislaturperiode ist eine bleibende Schande für das Parlament. Er hinterlässt kaum wieder gut zu machenden Schaden für die Demokratie. Wenigstens beim Schämen sollten sich die Abgeordneten ihrem Gewissen unterwerfen – sollte es noch auffindbar sein.“ Mit diesen Sätzen eröffnet der Publizist Wolfgang Herles am Sonnabend in dem Portal http://www.tichyseinblick.de eine atemberaubende Philippika, die sich dann immer drastischer und schonungsloser am desaströsen Agieren von Bundeskanzlerin Angela Merkel abarbeitet. Die de facto parteilose, gesinnungslose, sprachlose, stillose, anstandslose und in ihrer machtversessenen Trickserei schamlose Kanzlerin habe sich so ruchlos wie nie zuvor offenbart. Es fege nicht einmal ein Aufstand wenigstens durch die Parteien, die sich von ihr gründlich zum Narren halten lassen, „weil M Macht und Posten verspricht“. Die CDU habe an diesem Freitag gleich zwei Buchstaben in ihrem Namen verblassen lassen – das C und das D. 

Dass Zensur nicht stattfindet ist ein Witz, so Herles. Das Grundgesetz sei der Bundeskanzlerin egal wie alles andere. Dass sie ihren wild gewordenen „Justizminister“ sein „Netzdurchdrinmgungsgesetz“ unwidersprochen durchsetzen lasse, sei eine bodenlose Missachtung der Meinungsfreiheit. Der Rechtsstaat gelte nun im Netz nur noch sehr eingeschränkt. Denn der Staat lasse Zensur nicht nur zu, sondern er privatisiere sie auch noch. Dass Zensur quasi für jeden möglich ist, habe es noch nie gegeben.

Bei der Abstimmung über die „Ehe für alle“ von Gewissensentscheidung zu sprechen, sei obszön. Im Prinzip gehe es den säkularen Staat nichts an, wer mit wem in welcher Beziehung lebt. Es gebe kein staatliches Sakrament der Ehe. Die staatliche Ehe sei ein enormes staatliches Privileg. Die Erteilung von Privilegien aber könne keine Gewissensentscheidung sein. Das Interesse des Staates müsse allein in der Reproduktion von Staatsbürgern liegen. Noch habe die Natur dafür Mann und Frau vorgesehen. Wenn der Staat nicht mehr bereit sei, dies anzuerkennen, entfalle die Grundlage für den besonderen „Schutz“ der Ehe. Es wäre also ehrlicher, die Privilegien allein an die Geburt von Nachwuchs zu knüpfen. Die „Ehe für alle“ sei  nur ein verlogenes Produkt des Zeitgeistes. Aber das werde von dieser kinderlosen Kanzlerin so wenig bedacht wie von ihrem liebsten Bettvorleger – Horst Seehofer. Merkel schade der Demokratie seit langem. „Deprimierend ist ja nicht bloß diese schäbige Kanzler-Darstellerin, sondern dass sich die Mehrheit der Gesellschaft von ihr blenden lässt, und im Parlament niemand revoltiert,“ so Herles. Es gebe kaum noch Gespür für Anstand im Hohen Haus. ++ (rl/mgn/01.07.17 – 183)

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Echte Alternative: Austritt Bayerns aus Bundesrepublik Deutschland

München, 17. Oktober 2015 (ADN). „Die Zugehörigkeit Bayerns zur BRD ist staatsrechtlich nämlich nicht alternativlos.“ Das schreibt am Sonnabend Walter Pohl aus Lipa City (Philippinen) auf der Leserbriefseite der „Süddeutschen Zeitung“ zu den stark divergierenden Auffassungen zwischen Berlin und München in der Flüchtlingspolitik. Solange aber die CSU die Eigenstaatlichkeit Bayerns nicht als reale politische Alternative begreife, sondern sich in das Dasein Bayerns als Provinz des Berliner Zentralstaates fügt, werden sich deutsche Ahnungslose und bundespolitische Blindflieger weiterhin über das kläffende, aber machtlose Schoßhündchen in der Münchner Staatskanzlei amüsieren.   ++ (al/mgn/17.10.15 -281)

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