Politische Enthaltsamkeit von Beamten ist „Lebenslüge des Obrigkeitsstaates“

München/Wolfenbüttel, 12. Januar 2018 (ADN). Der Glaube an die Möglichkeit einer politischern Enthaltsamkeit von Beamten und Richtern war schon für Gustav Radbruch eine trügerische Ideologie, ja „die Lebenslüge des Obrigkeitsstaates“. Zu den Lebenslügen einer die Steuertricks von Konzernen begünstigenden Judikatur gehört auch die Meinung, Gemeinnützigkeit düerfe nicht politisch kontaminiert sein. Das erklärte Helmut Kramer in einem am Freitag von der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlichter Leserbrief über den plötzlichen Entzug der anerkannten Gemeinnützigkeit der Organisation Attac. Die Politik- und Wirtschaftsnähe des Bundesfinanzhofes (BFH) zeige sich demgemäß auch in seiner personellen Besetzung. Während die Wahlen zu den anderen oberen und obersten Gerichten einigermaßen transparent seien, erfahre die Öffentlichkeit über die Auswahl der Richter des BFH nur wenig. Es fehle auch an einer ausreichenden Anbindung zwischen BFH und Bundesverfassungsgericht. Weit über das Jahr 1993 hinaus sei keiner der Richter des BFH nach Karlsruhe gelangt.

Das starre Festhalten des Bundesfinanzhofs an einer Rechtsanwendungstechnik im Sinne des Rechtspositivismus hat nach den Worten von Kramer Tradition. Dazu schreibt er weiter: „Man denke an die die bedrohten Juden an einer Auswanderung hindernden Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zur Reichsfluchtsteuer schon im Jahr 1933. Kritiker sprachen hier vom ‚Finanztod‘ der Juden als Vorstufe zum Holocaust. Man erinnere sich auch an die Schwierigkeiten des damaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Franz Klein, sich in der Festschrift ’50 Jahre Bundesfinanzhof‘ von der die Juden diskriminierenden Praxis des Reichsfinanzhofes zu distanzieren. In der heutigen Fortbildung der Finanzrichter scheint die Auseinandersetzung mit der rassistischen Rechtsprechung der Jahre 1933 – 1945 wenig Raum zu haben.“ ++ (ju/mgn/12.01.18 – 012)

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Gespaltene Erinnerungskultur – Leningrader Blockadeopfer nicht als Holocaust-Geschädigte anerkannt

St. Petersburg, 8. September 2016 (ADN). Vor genau 75 Jahren schloss die Deutsche Wehrmacht den Ring um die sowjetische Millionen-Metropole Leningrad. Die Folge der totalen Isolation durch die tödliche Umklammerung waren mehr als eine Million Tote. Weitere -zig Tausend nicht registrierte Flüchtlinge, die sich vor der vorrückenden Kriegsfront in die Großstadt retteten wollten, starben dort dann an Hunger, Durst und Krankheiten. Mit voller Absicht wollten die Besatzungstruppen die Stadt aushungern. Eine Kapitulation sollte nicht angenommen werden.

Immer weniger deutsche Bevölkerungsteile erinnern sich an die Verbrechen der deutschen Armeen in der Sowjetunion, die mit insgesamt 27 Millionen zivilen und militärischen Todesopfern den höchsten Preis im Zweiten Weltkrieg bezahlten. Dahinter steckt eine gewisse teuflische Systematik bei Vermittlung oder Verschweigen dieser historischen Tatsachen. Einen traurigen Höhepunkt erreichte die allgemeine Unkenntnis über das mörderische Treiben der Deutschen im Vielvölkerstaat UdSSR nach der Rede des russischen Schriftstellers Daniil Granin am 27. Januar 2014 – dem internationalen Holocaust-Gedenktag – im Deutschen Bundestag, als die Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ verbreitete, das mit dem Auftritt Granins das Gedenken an den Holocaust verwässert worden sei.

Die Erinnerungskultur spaltet sich zusehends. Gedenken wird mit zweierlei Maß gemessen. Das führt zu seltsam erschreckenden Phänomenen. Während die Opfer von Leningrad in Russland als Helden wahrgenommen werden, sind sie in Deutschland als Holocaust-Opfer nicht anerkannt. Die Zeitung „neues deutschland“ (nd) erläutert Beispiele. In Berlin leben noch etwa 60 und bundesweit etwa 300 „Blokadniki“ – so nennen sich die Kinder der Leningrader Blockade. „Die Bezüge, die sie vom russischen Staat wegen des durch Deutsche erlittenen Grauens beziehen, rechnet der deutsche Staat ihnen wieder aus den Renten raus“, so nd. ++ (mi/mgn/08.09.16 – 244)

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