Bürgerbefragung zur Akzeptanz eines neuen Kali-Bergwerks

Hildesheim, 20. September 2018 (ADN). Das Institut für Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim startete diese Woche eine Bürgerbefragung in der Gemeinde Giesen im Landkreis Hildesheim. Ziel des Projekts ist es, die Meinung der Einwohner zur geplanten Wiedereröffnung eines vor mehr als drei Jahrzehnten stillgelegten Kali-Bergwerks in Erfahrung zu bringen. Die Schachtanlage Siegfried-Giesen ist mit ihrer Schließung als Reserve-Bergwerk eingestuft worden.

Die auf diesem Gebiet seit langem engagierte Bürgerinitiative GiesenSchacht stellt zur gegenwärtigen Situation in einer aktuellen Pressemitteilung fest: „Die gesamte Politik ist abgetaucht. Lediglich die Vertreter eines althergebrachten Bergbaus sind aktiv.“ Alle Forderungen der Bürgerinitiative und der Gemeindeverwaltung seien bisher von der Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie und dem Konzern Kali + Salz abgelehnt worden: Keine Filteranlagen im ausziehenden Wetterschacht, keine Verlegung der Bahnstrecke aus dem Ort heraus, keine neue Verbindungsstraße, keine Reinigung der Abwässer und kein Verzicht auf eine weitere, noch größere Halde. Alle Bedenken des Umwelt- und Naturschutzes werden von derzeit im Amt befindlichen und ehemaligen Gewerkschaftsmitgliedern und -funktionären ignoriert, um die Neueröffnung der im Jahr 1987 geschlossenen Kaligrube nicht zu stören. Es gehe um Existenzen, Wohnqualität und Eigentum der Bürger und Landwirte. Die Bezeichnung „Revitalisierung“ verniedliche das Vorhaben, das in seiner Dimension das bis 1987 Dagewesene in jeglicher Hinsicht um ein Vielfaches übertrifft.

Die Bürgerinitiative äußert sich über die Umfrage gewissermaßen besorgt. Sie könne keine Grundlage für einen demokratischen Dialog sein, sondern befördere die Spaltung der Gemeinde in dafür und dagegen. Dennoch ermuntert die Initiative zur Teilnahme. Sie empfiehlt Kritik, Besorgnisse und Ideen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.  ++ (bg/mgn/20.09.18 – 243)

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Bürgerinitiative prüft Feinstaubemission mit eigenen Sensoren

Hildesheim, 10. Mai 2018 (ADN). Mehrmals wurde über die Belastungen durch toxische Abgase und Feinstaub berichtet. Verursacht werden sie durch das Hartsalzwerk mit ausziehendem Wetterschaft und zusätzlichen Schwerlastverkehr. Darüber informiert die Bürgerinitiative GiesenSchaft am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Das von dem Kasseler Kalikonzern K + S vorgelegte, mittlerweile bereits dreitte Emissionsgutachten sei keineswegs Vertrauen erweckend. Deshalb habe sich die Bürgerinitiative entschieden, an dem neuen Projekt für saubere Luft mit eigenen Sensoren teilzunehmen. Diese hatten bereits in Stuttgart wertvolle Daten geliefert.

Die Bürgerinitiative GiesenSchacht begleitet bereits seit 2013 das Verfahren zur Wiedereröffnung des Hartsalzwerkes Siegfried Giesen im Landkreis Hildesheim mit kritischem Blick. ++ (rt/mgn/10.05.18 – 130)

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RWE will per Geheimvertrag in Kommunalpolitik eingreifen – Einflussnahme auf Pressearbeit der Gemeinden

Bergheim, 17. Dezember 2017 (ADN). Der auf Bergrecht spezialisierte Jülicher Rechtsanwalt Heinrich Spelthahn spricht im Zusammenhang mit einem Kontrakt zwischen dem Energiekonzern RWE und den Tagebau-Kommunen Möchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz von einem „Maulkorbvertrag“.  In einer Art Geheimvertrag mit den zum „Zweckverband Garzweiler“ gehörenden Kommunen soll dem Essener Konzern weitreichender Einfluss auf den Verband eingeräumt werden. Darüber informierte am Wochenende das Netzwerk Altbergbauschäden im rheinischen Braunkohlerevier weitere kritische Bergbau-Bündnisse in anderen Regionen Deutschlands. Dazu zählt die Bürgerinitiative „Giesen-Schacht“, die mit großer Skepsis die geplante Wiedereröffnung eines alten Salzbergwerks bei Hildesheim durch den Kasseler Kali-Konzern K + S beobachtet.

Die noch im Entwurfsstadium befindliche, fünfseitige Geheimvereinbarung garantiert RWE unter anderem, bei der Erstellung von Reden oder Pressemitteilungen „im Vorfeld“ einbezogen zu werden. Der dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) vorliegende Vertragsentwurf sieht desweiteren vor, dass sich der Zweckverband auf die Einhaltung des eigentlich betriebsinternen Verhaltenskodex von RWE verpflichtet. Darin ist unter anderem die Mehrung der Rendite für die RWE-Aktionäre als Hauptmaxime festgelegt. Im Gegenzug soll RWE den Zeweckverband mit 200.000 Euro im Jahr unterstützen.

Nach dem Vertragsentwurf wird RWE nicht nur der Status als „beratendes Mitglied“ im Zweckverband eingeräumt. Das Unternehmen erhalte auch einen permanenten Sitz im sogenannten Lenkungsausschuss. Dieses fünfköpfige Gremium führt die täglichen Geschäfte und kann über die meisten Angelegenheiten anstelle der Verbandsversammlung entscheiden. Die Beteiligung von RWE an dem Zweckverband in dieser Art wird von Rechtsanwalt Spelthahn für gesetzwidrig gehalten. ++ (bg/mgn/17.12.17 – 362)

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Gefängnisdirektor zahlt Bußgeld für Haftkandidatin – Erzwingungshaft abgewendet

Hildesheim, 23. Mai 2016 (ADN). Weil Cecile Lecomte die Zahlung eines Bußgeldes verweigerte, erhielt sie eine Ladung zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hildesheim. Als sie dort zum Haftantritt erschien, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass das Bußgeld entrichtet worden ist und sie nicht hinter Gitter muss. Darüber berichtet in seiner aktuellen Maiausgabe das Monatsmedium „Graswurzelrevolution“, dessen Mitherausgeberin die Französin Lecomte ist.

Die rätselhaften Hintergründe dieser Entwicklung erforschten Journalisten lokaler Medien. Ihre Recherchen förderten noch Erstaunlicheres zutage. Das Bußgeld war vom Leiter des Frauengefängnisses, Oliver Wessels, persönlich an die Justizkasse von Nordrhein-Westfalen überwiesen worden. Das hat er gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), Studio Niedersachsen, auf Anfrage bestätigt. Er habe gewusst, dass die im Jahr 2013 zu dem Bußgeld verurteilte Anti-Atom-Aktivistin Lecomte die Tageshaft als politische Bühne nutzen wollte. Um das zu verhindern, hatte er den geforderten Betrag bereits am 9. März 2016 überwiesen. Dennoch erwies sich das ungewöhnliche Verhalten des Gefängnisdirektors als Bumerang, denn nun machte die Betroffene genau dieses öffentlich. Der zusätzliche Ärger des leitenden Justizbeamten besteht jetzt darin, dass er einen entsprechenden Bericht an das zuständige Justizministerium schreiben und zahlreiche Interview-Anfragen von Pressvertretern bewältigen muss.

Lecomte hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, die Zwangsmaßnahmen nicht hinnehmen zu wollen. Den Fall bearbeitenden Richter hatte sie auf die Rechtswidrigkeit der Anordnung zur Erzwingungshaft hingewiesen. Gehorsam sei nicht erzwingbar. Das sei nur zulässig, wenn Aussicht besteht, dass die Haft als Zwangsmittel zum Erfolg führt und das Zahlen des Bußgeldes vonstatten geht. Dies hatte sie hinreichend und eindeutig verneint. Dennoch hatte der Richter an der Haftanordnung festgehalten. (ju/mgn/23.05.16 – 137)

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