Finanzamtliches Schelmenstück – Hamburgs Rudervereinen droht Verlust der Gemeinnützigkeit

Hamburg, 7. Januar 2018 (ADN). Weil Männer und Frauen nach dem Grundgesetz gleichberechtigt sind, müssen Sportvereine bereit sein, alle inzwischen drei Geschlechter als Mitglieder aufzunehmen. Nur so könne die Gemeinützigkeit der Vereine gewährleistet werden. Wie das „Hamburger Abendblatt“ am Montag weiter berichtet, hat das Finanzamt Hamburg-Nord drei Rudervereinen ein Ultimatum gestellt. Entweder sie ändern ihre Satzungen eindeutig zugunsten aller Geschlechter oder sie verlieren den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit. Von der auf den ersten Blick als behördlicher Schelmenstreich erscheinenden, aber bei näherem Hinsehen als blutigen Ernst zu nehmenden Verwaltungsauflage ist derzeit in erster Linie der Hamburger Ruderinnen-Club betroffen. Der Sportklub will der Aufforderung dennoch nicht nachkommen und sich auch künftig nicht für Männer öffnen. Grund der Weigerung ist, dass es an Räumlichkeiten und finanziellen Mitteln fehlt, um das Bootshaus an Isebekkanal für die Nutzung für Frauen und Männer umzubauen. Die langjährige Vorsitzende Angela Braasch-Eggert gibt sich kämpferisch. Gegenüber dem Abendblatt ließ sie keinen Zweifel daran, „alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen den Bescheid  des Finanzamtes vorzugehen.“  Der Verein war im Jahr 1925 entstanden, weil die altansässigen Hamburger Ruder-Klubs damals nur Männer als Mitglieder zuließen. Unterstützung erhalten die Ruderinnen vom Hamburger Sportbund (HSB), der von der Genderfalle auch die Sparte Fußball bedroht sieht. HSB-Vizepräsident Christoph Holstein wird von der Zeitung zitiert: „Was will das Finanzamt eigentlich erreichen ? Wir sind nicht irgendwo auf dem Land, wo es oft nur einen Verein und damit keine Alternative gibt. Wir leben in Hamburg mit unzähligen attraktiven Sportangeboten. Jeder hat hier einen unproblematischen Zugang zu seiner bevorzugten Sportart. Ich sehe keine Diskriminierung.“ Darüber hinaus scheine es ihm weitaus bedeutendere steuerpolitische Fragestellungen zu geben. Im HSB gibt es unter den 821 Vereinen 77, die nur Männer aufnehmen, und fünf, die Frauen ausschließlich vorrbehalten sind.

Die Motivation für das Vorgehen der Hamburger Steuerbehörde ist einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Mai 2017 geschuldet. Eine Freimaurerloge in Nordrhein-Westfalen hatte einer Frau die Mitgliedschaft verweigert, weil die Loge eine „Vereinigung wahrheitsliebender, ehrenhafter Männer“ sei. Die Frau klagte. Der BFH bestätigte das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, dass Vereine mit derartigen Regelungen nicht der Allgemeinheit dienen und damit nicht gemeinnützig sind. Seitdem wird die Loge wie ein Unternehmen besteuert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine diesbezügliche Beschwerde der Loge nicht an.  ++ (sp/mgn/07.01.19 – 007)

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Wem gehört Berlin ? – Expansion einer erfolgreichen Hamburger Immobilien-Initiative

Berlin, 16. Oktober 2018 (ADN). Das von dem „Hamburger Abendblatt“ und dem investigativen Journalisten-Team Correctiv in der Hansestadt äußerst erfolgreich verlaufene Projekt unter dem Titel „Wem gehört Hamburg ?“ wird auf Berlin übertragen. Die Auftaktveranstaltung hat zu Wochenbeginn in der Hauptstadt stattgefunden. Partner von Correctiv in Berlin ist die renommierte Tageszeitung „Der Tagesspiegel“. Ende Oktober wird das Vorhaben im Bezirk Neukölln präsentiert und Anfang November im Bezirk Mitte.

Vor dem Hintergrund der immer prekärer werdenden Wohnsituation insbesondere in großen Städten und der verheerenden Gentrifizierungsfolgen findet das Vorhaben bei Mietern ungewöhnlich großen Anklang. Bei der Großrecherche „Wem gehört Berlin ?“ können sich die Wohnungsinhaber an die Initiatoren wenden, um den tatsächlichen Eigentümer der von ihnen bewohnten und gemieteten Immobilie oder Wohnung zu ermitteln. Auf diese Weise kann eine bisher nicht gekannte und nie dagewesene Transparenz über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse vor Ort hergestellt werden. Außerdem ist es möglich, spekulativen oder gar illegalen Immobilienoperationen auf den Grund zu gehen und Mietwucher wirksam entgegen zu treten. Verdrängung der wenig begüterten Bevölkerungsteile aus den Innenstädten, Leerstand und Wohnungsnot prägen gegenwärtig die Situation.

Nach welcher Systematik die sogenannten Investoren und Spekulanten vorgehen, schildert „Der Tagesspiegel“ am Wochenende an einem Beispiel eindrucksvoll: „Als das Haus von Sven Fischer in der Kopenhagener Straße 46 verkauft wurde, begann für ihn ein Spießrutenlauf. Neuer Eigentümer war die Christmann-Gruppe. Laut zahlreichen Berichten bekannt dafür, Häuser aufzukaufen, teuer zu sanieren und in Eigentumswohnungen gewandelt zu verkaufen. Sie schickten Fischer Mieterhöhungsankündigungen aufgrund energetischer Modernisierungen und ‚Wohnwertverbesserung‘. Eine Bauplane wurde um das Haus gewickelt, erzählt er. Monatelanger Baulärm. Überall Staub und Schutt. Dann der Gipfel: Der Schornstein des Hauses war abgerissen worden und zusätzlich mit Brettern abgedeckt.  ‚Es war reines Glück, dass niemand zu Schaden kam‘, sagte er. Heizen konnte er die nächsten Wochen nicht mehr. Fischer kann die Gerichtsunterlagen zeigen, die belegen, dass der Bauleiter später wegen Baugefährdung dafür verurteilt wurde. ‚Entmietungsstrategie‘ nennt Fischer das. Heute sind er und seine Familie die letzten Mieter im Haus. Er zahlt zweieinhalbmal so viel Miete wie vor dem Verkauf.  Ein aktuelles Gerichtsurteil hat gerade die Unrechtmäßigkeit dieser Erhöhung bestätigt. Zahlen musste er so lange trotzdem. Die anderen 30 Parteien gaben auf, erzählt er. Fischer wehrte sich, bestritt dutzende Gerichtsverfahren, erhielt mehrfach fristlose Kündigungen und Räumungsklagen. Als er mit der Presse spricht, erhält er eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Sie wird später eingestellt. Die Christmann-Unternehmensgruppe ist für eine Stellungnahme zu dem Fall nicht erreichbar.“

So oder so ähnlich wie Sven Fischer geht es Tausenden und Abertausend Mietern in Deutschland. Dem tritt die Initiative „Wem gehört Berlin ?“ wirksam entgegen, indem sie im ersten Schritt erst einmal den Eigentümer des jeweiligen Hauses ermittelt. Entscheidend ist die Mitwirkung der Mieter selbst, deren Kooperationsbereitschaft Voraussetzung ist. ++ (wo/mgn/16.10.18 – 269)

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Wachsender Zuspruch für Hausbesetzer – Mieterproteste von 127 Hamburger Organisationen

Hamburg/Berlin, 5. Juni 2018 (ADN). In Deutschlands Großstädten erhalten Hausbesetzungen immer größeren Zuspruch unter der Bevölkerung. Das ergab eine Forsa-Umfrage, über die zu Beginn dieser Woche das „Hamburger Abendblatt“, das „neue deutschland“ und „Der Tagesspiegel“ berichten. Mehr als die Hälfte der Befragten befürworten Hausbesetzungen, um Spekulanten das Handwerk zu legen und insbesondere für junge Leute mehr Wohnraum zu schaffen. 53 Prozent der Berliner halten gesetzeswidrige Hausbesetzungen für ein legitimes Mittel, um auf Wohnungsnot aufmerksam zu machen. Die öffentliche Meinung habe sich schneller verändert und radikalisiert als geglaubt, so Rouzbeh Taheri von der Initiative Mietenvolksentscheid. Er engagiert sich derzeit bei einer Kampagne für einen Volksentscheid mit dem Ziel, den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen zu enteignen. Nach Meinung einer Berliner Linkspolitikerin darf es keine Straftat mehr sein, Wohnungen in Besitz zu nehmen, die zum Zweck der Spekulation leer stehen.

Die Wut der Hamburger vom Mietwucher Frustrierten entlud sich am Wochenende bei stark frequentierten Protest-Demonstrationen. Die Veranstalter sprachen von 8.000 Teilnehmern. Zu den Kundgebungen aufgerufen hatten 127 Organisationen, darunter Statteilzentren, der Verein Mieter helfen Mietern und das Obdachlosen-Magazin „Hinz und Kunz“. Seit die SPD in Hamburg regiere, werde zwar so viel gebaut wie schon lange nicht mehr, hieß es im Aufruf. Noch stärker als die Wohnungsbauzahlen zögen jedoch die Mietpreise an. Die „Mietpreisbremse“ sei ein zahnloser Tiger. ++ (wo/mgn/05.06.18 – 137)

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837 Visa für Arbeitskräfte vom Westbalkan

Hamburg, 10. März 2016 (ADN). Deutsche Visastellen in den Westbalkanländern erteilten zwischen Anfang Dezember 2015 und Ende Februar dieses Jahres erst 837 Visa für Arbeitskräfte, die in Deutschland arbeiten wollen. Darüber berichtet am Donnerstag das „Hamburger Abendblatt“, dem diese Zahl und andere Daten aus dem Bundesarbeitsministerium auf Anfrage gegeben wurden. Allein auf Bosnien-Herzegowina entfallen davon 353 Visa, auf Kosovo 67 und auf Montenegro 40 Visa. Jedoch sei die Zahl der Antragsteller aus diesen Ländern mehr doppelt so hoch. Nach Angaben des Ministeriums hat die Bundesagentur für Arbeit in dem betreffenden Zeitraum 2.932 Vorabzustimmungen erteilt. Die müssen von den potentiellen Arbeitgebern beantragt werden. Sie sind Voraussetzung für einen Visumantrag.

Diese Regelung soll ein fairer Ausgleich für Flüchtlinge aus Südosteuropa sein und eine Hilfe für die deutsche Wirtschaft. Bürger aus den sechs Westbalkanstaaten haben in Deutschland nach Gesetzesverschärfungen kaum noch eine Chance auf Asyl. Dafür wurde die Möglichkeit eingeräumt, ganz legal als Arbeitsmigrant einzureisen. Der Weg hat sich als holprig erwiesen, so das „Hamburger Abendblatt“. Erst seit wenigen Wochen gebe es einen Schub. ++ (10.03.16 – 70)

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