Haftbefehl-Analyse erschütternd

Stuttgart, 21. Dezember 2018 (ADN). Die Analyse der Haftbefehl-Statistik im Bundesland Baden-Württemberg ist erschütternd und beunruhigend. Das ergibt sich aus einem Beitrag der „Stuttgarter Zeitung“ vom Freitag. Nach den Angaben des Innenministeriums lagen zum 6. November 2018 in dem Bundesland 20.976 Fahndungen zum Zwecke der Festnahme vor, die 18.602 Personen betrafen. Der Löwenanteil der Haftbefehle – nämlich 83 Prozent – entfiel auf Strafvollstreckungen. Dazu gehört beispielsweise die Ersatzfreiheitsstrafe. Sie wird verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt worden ist. Bei 15,5 Prozent handelte es sich um Straftaten, die sich noch im Ermittlungsstadium befanden. Der Rest sind Abschiebungen und dergleichen. Zu Letzteren gehören 572 Gewalttaten, 94 Straftaten wegen Mord und Totschlag sowie 144 Sexualvergehen. Das sind solche Delikte, die die Öffentlichkeit besonders beunruhigen. 238 offene Haftbefehle wegen Mord, Totschlag und Vergewaltigung sind nicht wenig, betont die „Stuttgarter Zeitung“. Türkische Staatsangehörige seien bei diesen Delikten prozentual am häufigsten vertreten. Bei den Straftaten gegen das Leben entspricht ihr Anteil 34 Prozent und bei Sexualstraftaten fast 28 Prozent. ++ (ju/mgn/21.12.18 – 334)

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Juristisches Ränkespiel um Assange geht weiter

London/Stockholm, 19. Mai 2017 (ADN). Obwohl die schwedische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Aktivisten Julian Assange eingestellt hat, geht das juristische Ränkespiel um den australischen Enthüller weiter. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet am Freitag aus London über eine Lagebeurteilung von Seiten Assanges Anwalt. Der „Sieg“ ändere wenig an der Situation.

Laut FAZ deutet alles darauf hin, dass der Gründer der Enthüllungsplattform auch das fünfte Jahr seines selbstgewählten Zwangsaufenthalts komplett in der Botschaft Ecuadors in Großbritannien zubringen muss. Das ergibt sich aus einer Mitteilung der britischen Polizei, die trotz der Neuigkeit aus der schwedischen Hauptstadt an ihrem Haftbefehl gegen Assange festhält.

Die FAZ gibt Aussagen der Staatsanwältin Marianne Ny auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Stockholm wieder. Die Juristin sagte: „Um den Fall fortzuführen, müsste Julian Assange formell über die Vorwürfe gegen ihn unterrichtet werden. Wir können nicht erwarten, von Ecuador in dieser Sache unterstützt zu werden. deswegen ist die Ermittlung eingestellt worden. das Verfahren könne allerding später wieder aufgenommen werden.

Nach einer Einschätzung von UNO-Gremien handelt es sich bei dem bizarren Freiheitsentzug gegen Assange um „willkürliche Haft“. ++ (tr/mgn/19.05.17 – 140)

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GEZ-Rebellin aus der Rhön bringt MDR ins Straucheln

Bad Salzungen/Chemnitz, 9. April 2016 (ADN). Die Justizvollzugsanstalten (JVA) Sachsens veranstalteten am Sonnabend landesweit einen „Tag der offenen Tür“. Die ohnehin bemerkenswerte Exzentrik eines solchen Ereignisses hätte in diesem Jahr beinahe eine zusätzlich besondere Note und Brisanz in Chemnitz erhalten. Ausgerechnet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte die spezielle Würze und Explosivität, die sich im Laufe der vergangenen Wochen aufgestaut hatte, dafür geliefert. Nun hat die Anstalt kurz vor Ultimo die Reißleine gezogen und die spannungsladene Situation plötzlich entschärft. Die in der JVA Chemnitz einsitzende 46jährige Sieglinde Baumert aus dem Rhönstädtchen Geisa war überraschend nach mehr als 60tägigem Gefängnisaufenthalt entlassen worden, den der MDR in Auftrag gegeben hatte und den Haftbefehl nun aufheben ließ. Die Frau hatte nämlich die GEZ-Geführen der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der einleuchtenden Begründung nicht bezahlt, sie besitze weder Radio- noch Fernsehgerät und nehme die Leistungen der Anstalten gar nicht in Anspruch. Deswegen verweigerte sie die Zahlung, auch unter extremen Repressalien einschließlich den von Gerichtsvollzieher und Polizei ausgeübten Zwangsmaßnahmen. Sie änderte ihre Haltung nicht, kam Anfang Februar dieses Jahres hinter Gitter und wurde nun letztlich aufgrund des öffentlichen Drucks freigelassen. Am „Tag der offenen Tür“ sollte nämlich vor der JVA Chemnitz eine Demonstration für Baumerts Freiheit stattfinden. Darüber hätte der MDR als eigentlicher Verursacher des ungewöhnlichen Vorgangs eventuell berichten müssen – eine an Peinlichkeit, Rechtswidrigkeit und Verlogenheit kaum zu überbietende Angelegenheit.

Dem ist der Sender jetzt zuvorgekommen, hat den Anlass der Protestaktion ins Leere laufen lassen und steckt nun dennoch in einem ungeheuren Dilemma und Zwiespalt. Die Konfliktlage ist nämlich kein Einzelfall, sondern eine Massenerscheinung. Die Schar der Rebellion gegen Zwangsgebühren für öffentliches Fernsehen und Rundfunk hat inzwischen eine Größenordnung von Millionen angenommen. Rund 70 Prozent der Deutschen lehnt diese Zwangsgebühren der öffentlich-rechtlichen Anastalten ab. Das Riesenproblem lässt sich nicht mehr unter den Teppich kehren. Nicht nur wegen der stark beeinträchtigten Entscheidungs- und Informationsfreiheit der Bürger sowie anderen Grundelementen der oft beschworenen „Wertegemeinschaft“, sondern auch aus ganz profanen Kostengründen. Denn allein der Haftkostenzuschuss aus der Staatskasse pro Tag beträgt 140 Euro. Sieglinde Baumert war in den Knast gekommen, weil sie die von ihr geforderte Gebührensumme von rund 190 Euro nicht entrichtete. Spätesten nach zwei Hafttagen war also die betriebswirtschaftliche Verhältnismäßigkeit und die Kostenwelle über die Bundesrepublik Deutschland hinweggeschwappt.

Hinzu kommt: das Prozedere dürfte einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und andere Völkerrechtsprinzipien darstellen, deren Einhaltung von bundesdeutschen Regierungsvertretern fast pflichtgemäß und lautstark von China, Pakistan und auf anderen Plätzen der internationalen Diplomatie eingefordert werden. ++ (ju/mgn/09.04.16 – 100)

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Behörden basteln willkürlich an persönlicher Identität – Schätzungsweise eine Million Deutsche bislang betroffen

Leipzig, 17. Dezember 2015 (ADN). „Seit einigen Jahren passiert es in Deutschland immer wieder, dass Behörden von dem festgelegten Rufnamen nichts mehr wissen wollen und willkürlich einen anderen Vornamen zum Rufnamen erheben, selbst Jahrzehnte nach der Geburt.“ Wie in einem Rundfunkbeitrag des Senders MDR INFO am Donnerstagmorgen weiter mitgeteilt wird, betrifft das insbesondere Personen mit mehreren Vornamen, deren eigentlicher Rufname in bundesdeutschen Personalausweisen und Reisepässen bis ins Jahr 2009 unterstrichen wurde. Seit 2010 wird das nicht mehr getan und die Verwaltungen ordnen ihrerseits nach Gutdünken zwangsweise ohne Wissen und Einverständnis den derart Geschädigten einen Rufnamen zu.  Das bedeutet eine schwere Verletzung der persönlichen Identität von Menschen.

Auf diese Weise wurden inzwischen nach Auskunft des Leipziger Verwaltungsrechtlers Prof. Jens Wuttke vorsichtig geschätzt eine Million Menschen erfasst.  Noch zigfach höher dürfte die Falschzustellung von Behördenpost ausfallen. Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, Urteile, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden auf Namen und Menschen ausgestellt, die es gar nicht betrifft und dieses generelle staatsbürgerschaftliche Manko ausbaden müssen. Sie kommen in Teufels Küche und das auf Dauer. Das Fegefeuer des administrativen Chaos auf dem Terrain der Bundesrepublik Deutschland umfasst also nicht nur die Hundertausenden derzeit nach Deutschland strömenden Flüchtlinge, die entweder gar nicht oder nicht korrekt registiriert worden sind, sondern seit Jahrzehnten und tiefgreifend die einheimische deutsche Bevölkerung. Tausenden aufmerksamen Deutschen waren diese und weitere fundamentalen Widersprüche längst aufgefallen und Anlass, sich intensiv mit der juristischen Materie auseinanderzusetzen. Sie haben daraus die Konsquenz als mündige Bürger gezogen und Personenstandserklärungen abgegeben, in denen ihre juristische Basisposition als natürliche Person definiert und geklärt ist.

Nach Angaben von MDR INFO gehört zu den von diesen grundlegenden Missständen in ihren Grundrechten Verletzten sogar der zuständige Bundesinnenminister selbst. Er heißt nämlich Karl Ernst Thomas de Maiziere – verfügt also über drei, in bemerkenswerter Reihenfolge angeordnete Vornamen. Sein Pressesprecher Tobias Plate erklärt gegenüber dem Hörfunksender den substanstiellen Mangel mit einem Urteil aus dem Jahr 1959. Demnach müsse jeder Deutsche auch im Alter das Recht haben, sich aus seinen vielen Vornamen einen Rufnamen auszusuchen: „Wenn nach wie vor der Rufname in Personaldokumenten unterstrichen wäre, dann würde das zu einer Verfestigung dieses Rufnamens führen. Und das bedeutet: Es kann keine Unterstreichung geben, sonst schränkt man diese Möglichkeit zur Wahl des Rufnamens ein.“ Dieser Definition und der Praxis seiner Administration folgend müsste sich der Bundesinnenminister wohl eher Karl de Maiziere nennen.

Den seltsamen Klärungsversuchen aus dem Bundesinnenminsterium setzt Wuttke einleuchtend und eindeutig bei MDR INFO entgegen: „Dadurch werden Bürger, deren Rufname nicht der erste ist, gezwungen, einen Vornamen zu gebrauchen, der meist nie dazu bestimmt war und mit dem sie sich weder selbst identifizieren noch von ihrem Umfeld identifiziert werden.“  Auf der Homepage von Professor Wuttke wird überzeugend juristisch dargelegt, warum dieses Vorgehen grob grundgesetzwidrig ist: „Die hierfür ursächliche aktuelle Verwaltungspraxis verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz (GG) und stellt insbesondere eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 GG iVm Artikel 1 Absatz 1 GG, des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 GG sowie des Elternrechts nach Artikel 6 Absatz 2 GG  dar“.  ++ (vw/mgn/17.12.15 – 342)

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