Musterklage: Berliner Mieter prozessiert gegen das „Herausmodernisieren“

Berlin, 19. März 2019 (ADN). Das „Herausmodernisieren“ ist in Deutschland zu einem Hauptinstrument der Vermieter geworden, um Bewohner mit finanzieller Gewalt aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Berlin ist ein Hauptgefechtsfeld dieser Art Binnenvertreibung. Dagegen bäumt sich nun ein Berliner Mieter auf, um einen juristischen Kurswechsel zu erreichen. Er hat mit dem Berliner Mieterverein und der Mieterplattform wenigermiete.de wichtige Verbündete gewonnen. Sie unterstützen seine am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereichte Klage. Beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf dem Mieter sogar gänzlich für verfassungswidrig erklärt werden könnte. wenn der Amtsrichter den Argumenten von Mieterverein und wenigermiete.de folgt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgerichtet unumgänglich.

Im konkreten Fall geht es um eine etwa 65 Quadratmeter große Mietwohnung in der Gontermannstraße 12. Bis zum Jahreswechsel mussten dafür 355 Euro Grundmiete gezahlt werden. Nach Abschluss der Modernisierung soll diese seit 1. Februar um 112 Euro auf 467 Euro steigen. Das wären 31 Prozent mehr. Dafür wurden Fenster und Türen erneuert, die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt sowie eine Gegensprechanlage eingebaut.

Aus juristischer Sicht wird bei den bevorstehenden Entscheidungen auch eine Rolle spielen, ob einzelne Bundesländer die Mieten gesetzlich begrenzen dürfen. Nach Auffassung von Mietrechts- und Verfassungswissenschaftlern der Universität Bielefeld existiert diese Gesetzgebungskompetenz. ++ (wo/mgn/19.03.19 – 077)

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