Kalikonzern führt Bürger und Kommunalpolitik hinters Licht

Hildesheim, 14. Januar 2018 (ADN). Das Verhalten der örtlichen Politiker im Umweltausschuss und im Kreistag des Landkreises Hildesheim steht derzeit in heftiger öffentlicher Diskussion. Es geht um die von der überregionalen Politik versprochenen blühenden Landschaften und fließenden Steuereinnahmen, die durch ein geplantes Hartsteinsalzwerk nahe der niedersächsischen Ortschaft Giesen und bei der Umgestaltung von einer Wohngemeinde zu einem Industriestandort realisiert werden sollen. Wie die Bürgerinitiative „GiesenSchacht“ am Sonntag in einer Pressemitteilung weiter informiert, wird dabei von den Verantwortlichen verschwiegen, dass neben dem Hartsalzwerk noch eine zweite Industrieanlage errichtet wird. Es handelt sich dabei um eine riesige Abraumhalde mit den Flächenausmaß von 600 mal 900 Meter. Sie soll eine Höhe von bis zu 80 Meter erreichen und mit einer bis zu drei Meter dicken Schicht aus Bauschutt abgedeckt werden.

„in den Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren ist jedoch keine Anlage für das Aufbereiten und Zerkleinern von Bauschutt vorgesehen“, heißt es in der Pressemitteilung. Sie werde einfach in den Gutachten und Emissionsstudien nicht berücksichtigt, weil offenbar die Genehmigung des Antrags in Frage steht. Auch die zusätzlichen Belastungen für die Bevölkerung würden nicht dargelegt.

Nach Angaben der Bürgerinitiative kann man in Wathlingen gerade beobachten, welche Konsequenzen eine solche Brechanlage hat. Immense Emissionen durch Staub, Lärm und Verkehr seien die Folge. Diese Industrieanlage sei durch den Kailikonzern K + S bei der Landesbergbaubehörde ohne Beteiligung der Öffentlichkeit beantragt und umgesetzt worden. Auf Giesen übertragen bedeute dies, zunächst einmal das Hartsalzwerk unter Hinweis auf die Arbeitsplätze genehmigen zu lassen und dann eine Brechanlage nachzuschieben. Und dies wieder mit Verweis auf die Arbeitsplätze. Nur gingen diese dann verloren, wenn der Bau der Anlage verweigert wird. Zu guter Letzt sei dann noch der Bebauungsplan von einem Mischgebiet in ein Industriegebiet zu ändern. Damit werde die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung des Planfeststellungsverfahrens nach Bergrecht bewusst ausgehebelt. Die Landespolitik spiele dabei auf Kosten der Bürger und Wähler mit. ++ (uw/mgn/14.01.18 – 014)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Anwaltsgerichte agieren in einer „Art Geheimjustiz“ – Rund ein Drittel der Rechtsanwälte risikobehaftet

Frankfurt am Main/Berlin, 26. Januar2016 (ADN). Fast sämtliche Beschwerden von Mandanten gegen Rechtsanwälte werden von den Rechtsanwaltskammern als deren Standesvertretungen zurückgewiesen. Die für solche Konflikte zuständigen Anwaltsgerichte verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das kritisierte Mitte Januar der Vorsitzende des vor mehr als 25 Jahren gegründeten Vereins gegen Rechtsmissbrauch, Horst Trieflinger, in einem Interview mit dem Berliner Online-Magazin „Spreezeitung“ scharf. „Wir haben es mit einer Art Geheimjustiz zu tun“, so der Vereinschef. Das sei in einem Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein soll, nicht vertretbar. Er forderte deshalb, dass die Anwaltsgerichte, öffentlich tagen. Davon könne eine heilsame Wirkung ausgehen, denn kein Rechtsanwalt ist am Öffentlichwerden seiner Verfehlungen interessiert. Derzeit werde das nicht öffentliche Verhandeln standeswidriger Fälle vom Gesetzgeber gewollt und gedeckt.

Trieflinger stellt fest, dass die bundesdeutschen Rechtsanwaltskammern bei der Bearbeitung von Mandantenbeschwerden versagen. Fast alle Beschwerden würden unter den Teppich gekehrt. Deswegen solle diese Tätigkeit den Rechtsanwaltskammern aus der Hand genommen und auf staatliche Stellen übertragen werden. Auch Laien müssten – wie beispielsweise in Großbritannien und in den nordischen Ländern praktiziert – zu solchen Anwaltsgerichten gehören, verlangte Trieflinger. Leider verschließe sich die bundesdeutsche Politik solchen Veränderungen mit Vehemenz. Das betreffe auch den Anwaltszwang, der abzuschaffen wäre. Er beruft sich auf den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger. Dessen Einschätzung zufolge bei rund einem Drittel aller Rechtsanwälte das Risiko besteht, schlecht beraten zu werden. Sogar Parteiverrat an den Mandanten werde viel öfter begangen als letztlich sichtbar wird. Die Bevormundung der Bürger sei durch das neue Rechtsberatungsgesetz von 2008 nicht abgeschafft worden. Jeder müsse das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob er sich einen Anwalt nimmt oder nicht. In Großbritannien gebe es solche diskriminierenden Rechtsberatungsvorschriften wie in der Bundesrepublik Deutschland nicht.  ++ (ju/mgn/26.01.16 – 026)

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