Zoltan Kiszelly: Ungarns Rechtsstaatlichkeit funktioniert

Budapest, 5. Dezember 2020 (ADN). „Die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn funktioniert, die Gerichte arbeiten, die Staatsanwaltschaft arbeitet.“ Das stellt der Politikwissenschaftler Zoltan Kiszelly von der Universität Budapest, der die ungarische Regierung berät, am Sonnabend im Deutschlandfunk fest. Natürlich sei der Begriff Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (EU) nicht eindeutig definiert. Im zweiten Artikel des Lissabon-Vertrages gebe es sehr starke Postulierungen. Die Werte teile Ungarn auch. Entscheidend sei die Frage: Wer beurteilt, was Rechtsstaatlichkeit ist und wer beurteilt wie Rechtsstaatlichkeit sich in dem Mitgliedsstaat gestaltet ?“ ++ (hu/mgn/05.12.20 – 364)

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Jugend-Rebellion steigert Ungehorsamkeitsarreste – „Schwarzfahren“ in einem Jahr versiebzigfacht

Dresden, 8. Dezember 2016 (ADN). „Die meisten jungen Straftäter gehen lieber ins Gefängnis, als Sozialstunden zu leisten.“ Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Donnerstag aufgrund einer ihr vorliegenden Statistik des sächsischen Justizministeriums. Danach sind allerdings nur ein Viertel der Einsitzenden tatsächlich zu Arreststrafen verurteilt worden. Die große Mehrzahl der 14- bis 21jährigen Gefangenen müsse hinter Gitter, weil sie Auflagen von Gerichten nicht erfüllt haben. Dazu zählen insbesondere Sozialleistungen in Gestalt gemeinnütziger Arbeit in Hilfsorganisationen, Schulen und Vereinen.

„Während die von den Gerichten vor allem wegen Diebstahls, Körperverletzungen und Einbrüchen verhängten Arreststrafen seit 2013 kontinuierlich zurückgehen, ist der Anteil der Ungehorsamkeitsarreste auf 77 Prozent im vergangen Jahr gestiegen“, schreibt die LVZ. Mehr als 80 Prozent der Verurteilten seien junge Männer. Diese Entwicklung habe sich auch 2016 fortgesetzt.

Allerdings nähren die Daten und Aussagen der Behörden aus Sachsen auch erhebliche Zweifel an der Interpretationsfähigkeit der Kriminalstatistik. Bezeichnend dafür ist der Aufruf „Entkriminalsiert die Armen“, den eine Veröffentlichung der Strafverteidigerorganisationen in den Vordergrund rückt. Darin werden die Bezüge zur sozialen Lage der Aufsässigen am Beispiel des Massendelikts „Schwarzfahren“ verdeutlicht. Diese auch „Leistungserschleichung“ genannte Tat führt in der Regel zum Strafbefehl und endet oft als Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVB) hatten sich die Fallzahlen in ungeheure Höhe hochgeschaukelt von 48 im Jahr 2013 auf 33.723 im Folgejahr. In dem Beitrag heißt es dazu: „Diese Meldung wirft nicht nur ein Schlaglicht darauf, wie verlässlich statistische Daten über die reale Kriminalitätsentwicklung sind, wenn allein der Wechsel des für die Fahrscheinkontrollen zuständigen Subunternehmers zu einer Versiebzigfachung (!) der Strafanzeigen führt; sie sagt einiges aus über den traurigen Zustand strafrechtlicher Kontrolle bei Bagatelldelikten, die in aller Regel Arme trifft.“ In steter Regelmäßigkeit gebe es Geldstrafen, die für die Betroffenen unbezahlbar sind und zum Knastaufenthalt führen.  ++ (ju/mgn/08.12.16 – 335)

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Ghandi wäre nach deutschem Strafrecht ein Gewalttäter – Gesetze bis heute mit NS-Ideologie durchsetzt

Leipzig, 28. November 2016 (ADN). „Das Strafgesetzbuch ist eigentlich nie richtig reformiert worden – nur ein Flickwerkteppich, aber nie der große Wurf“. Das erklärte die Berliner Rechtsanwältin Dagmar von Strahlendorff-Grüttemeier am Montag im Rundfunk. Sie antwortete damit auf die Frage des Hörers Karl-Heinz Fengner beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), wie viele Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafrecht heute noch von NS-Paragraphen bestimmt werden und warum diese nicht schon längst reformiert worden sind. Das wohl bekannteste Beispiel eines solchen Paragraphen, der seit der NS-Zeit gilt, sei der Paragraph 211. Seit dem Jahr 1941 lautet er: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Nach den Worten von Strahlendorff sollte im Nationalsozialismus ein Tätertyp als Volksschädling herausgearbeitet werden. Da sollte es eben eine Volksgemeinschaft geben, die Volksschädlinge aussortiert, um einen starken Volkskörper zu haben. Wichtiger als die Tat sei – typisch für NS-Ideologie – die Motivation des Täters.  Strahlendorff nannte weitere Delikte, die aus der Nazi-Zeit stammen. Dazu zähle die Nötigung. Danach würde der friedfertige Mahatma Gandhi wegen seiner Sitzproteste in Deutschland als Gewalttäter wegen Nötigung verurteilt.

Die Ursache für den nationalsozialistischen Ungeist im bundesdeutschen Recht sieht die Berliner Anwältin, die die Initiative Nazifreies Recht gegründet hat, darin, dass in der Nachkriegszeit viele NS-Juristen einfach weiterbeschäftigt wurden. Im Falle des Nötigungsparagraphen gehe die bis heute gültige Auslegung auf den Nazirichter Paulheinz Baldus zurück, der später am Bundesgerichtshof (BGH) jahrelang Recht sprach. Die „personelle Kontiuität“ hat fatale Folgen gehabt, gestand kürzlich Bundesjustizminister Heiko Maas ein. „Viele Gesetze wurden nur sehr oberflächlich entnazifiziert. Nazigesetze erhielten dadurch einen demokratischen Segen und das führt dazu, dass wir bis heute in den Gesetzen Ideen und Formulierungen haben, die aus der NS-Zeit stammen.“

Wie MDR Aktuell auf Nachfrage im Bundesjustizministerium erfuhr, ist eine komplette Reform oder Überprüfung aller Rechtsnormen nicht nötig. In den vergangenen zehn Jahren seien rund 150 Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit aufgehoben worden. Übrig seien jetzt nur noch 31 Paragraphen, von denen einige wie das Patentgesetz und das Depotgesetz schon reformiert seien. Der Rest werde noch überprüft. Auch die alltäglichen Straftatbestände Unfallflucht und Erschleichen einer Beförderungsleistung gehören zu den Paragraphen mit starker nationalsozialistischer Prägung.++ (ju/mgn/28.11.16 – 325)

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„Schwarzfahren“ ist eine in der NS-Zeit kreierte Straftat

Leipzig/Berlin, 17. August 2016 (ADN). Den Argumenten eines angeklagten „Schwarzfahrers“ entzogen sich Richter und Staatsanwältin am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig auf billige Weise. Der Beschuldigte hatte auf die komplizierte Rechtsmaterie und den bestehenden erheblichen Beweismangel hingewiesen. Trotz falscher Namensangaben auf Kontrollbelegen und in der Anklageschrift wurde der angebliche Schwarzfahrer, dem außerdem ein Rechtsbeistand verweigert wurde, zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt.

„Schwarzfahren“ heißt in der Juristensprache „Leistungserschleichung“ und wurde pikanterweise im Jahr 1935 – also in tiefsterer nationalsozialistischer Zeit – in den Rang eines Straftatbestandes erhoben. Darauf beharrt das bundedeutsche System bis in die Gegenwart, obwohl diese Delikte inzwischen die Justiz blockieren. Im Übrigen wurde von den Siegermächten jedwede Nazi-Gesetzgebung ein für alle Male für ungültig erklärt. Deutschlandweit wurden im Jahr 2012 bei der Polizei 253.312 dieser Delikte angezeigt. Dieser eigentlich „niedrigschwellige Normverstoß“, dessen Hochburgen Dortmund, Frankfurt am Main und Karlsruhe sind, bremst nach den Worten einer Richterin aus Berlin-Neukölln die Gerichte zunehmend aus. 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsverfahren gegen Erwachsene betreffen diesen Sektor, der auch die Gefängnisse füllt. Von knapp 500 Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee ist ein Drittel „schwarz gefahren“. Allein drei nicht gekaufte Fahrscheine lösen Kosten von 3.000 Euro für Strafverfolgung und nochmals 3.000 Euro für eine Inhaftierung aus. Die Richterin  beklagt, manchmal sieben bis acht Fälle pro Tag bearbeiten zu müssen. Ihre Empfehlung lautet, „Schwarzfahren“ nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln oder Hartz-IV-Empfänger gratis fahren zu lassen. Das würde in der Justiz unglaubliche Kräfte freisetzen. Inzwischen gewinnt diese Idee an Zugkraft. Die Linkspartei hat zu Beginn dieses Jahres einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, die „Leistungserschleichung“ nicht mehr als strafbar einzuordnen. Sie schlägt eine bundesweit flächendeckende Ausgabe von Sozialtickets vor. ++ (ju/mgn/17.08.16 – 222)

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„Reichsbürger“ füllen mediale Sommerpause und Gerichtssäle – Querulanten dagegen harmlos

Potsdam, 3. Juli 2016 (ADN). Wegen der grenzenlosen Substanzlosigkeit der Pro-Argumente für die EU oder derem völligen Fehlen rücken die Medien derzeit wieder andere Themen in den Vordergrund. Dabei glänzen sie selbst mit erschreckendem Halbwissen und schierer Unkenntnis. Ein solch beliebtes und mythenumwobenes Thema ist das der „Reichsbürger“, das von der Abendnachrichtentensendung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) in erstaunlicher Breite am Sonntag behandelt wird.

Diese Menschengruppe eignet sich in eigener Initiative – sozusagen autodidaktisch – juristisches Hintergrundwissen an und stiftet in Amts- und Behördenstuben des Bundeslandes Brandenburg beängstigende Verwirrung. Die auf diese Weise verstörten Verwaltungsangestellten werden mit komplizierten und komplexen Fragen über ihre eigene Existenzberechtigung als offizielle Behörden konfrontiert und damit absichtlich in eine reaktive Hilflosigkeit gestürzt, so der rbb. Manche Mitglieder dieser phänomenalen Gruppierung träten nicht nur verbal aggressiv auf, sondern fuchtelten mit Schein-Waffen umher und verlangten einleuchtende Antworten von den Behördenmitarbeitern. Denen wiederum fiele nichts Vernünftiges oder Sinnvolles ein, um einen anspruchsvollen Dialog mit der selbstbewussten Bürgerschaft zu führen. Deshalb werden die Behörden zunehmend mit Gebrauchsanleitungen und Handbüchern aus den Verfassungsschutzorganisationen oder ähnlich administrativen Einrichtungen der Bundesländer ausgestattet. Nachdem Brandenburg sich vor etwa zwei Jahren als Vorreiter mit einem solchen Rezeptbuch hervogetan hat, folgen jetzt Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Justiz- und Innenminister der Bundesländer beraten in mehr oder minder geheimen Runden über diese Überzeugungstäter, die man gerne in die rechtsextremistische Ecke verbannen will. Allerdings gelingt das nicht mangels eigenen Wissens über die Enstehungsgeschichte der diversen deutschen Staatlichkeiten im Laufe der historischen Entwicklung.

Sogar die allerorten als besonders klug und intelligent eingeschätzten Vertreter der Jurisprudenz auf allen Ebenen geraten immer häufiger in erheblich argumentative Bedrängnis. Das Portal faz.net nennt einige imposante Beispiele. Zitiert wird der Präsident des Oberlandesgerichtes Karlsruhe, Alexander Riedel: „Die wollen die offiziellen Organe, also den Richter oder die Richterin, dazu zwingen zu erklären, dass sie eine Ernennungsurkunde haben. In einem zweiten Schritt versuchen die sogenannten Reichsbürger oder Germaniten dann, diese Ernennungsurkunde anzufechten.“ Er als Dienstvorgesetzter von 800 Richtern an 52 Amtsgerichten, neun Landgerichten und dem Oberlandesgericht Karlsruhe selbst sorge sich zunehmend. „Was sich hier bei uns in manchen Gerichtssälen abspielt, ragt deutlich über das hinaus, was man im Gericht normalerweise mit Querulanten erlebt. Man muss es strafrechtlich ahnden. Was diese Leute treibt, ist nicht so einfach zu ergründen.“ 

Baden-Württemberg rüstet gegenwärtig sichtbar auf, um der „Reichsbürger“ Herr zu werden. Das Landesjustizministerium erarbeitet gerade einen „Praxisleitfaden“ mit „typischen Fallkonstruktionen“, der einen einfachen Justizmitarbeiter für eine Auseinandersetzung mit der neuartigen Spezies präparieren und wappnen soll. Für Vollzugsbeamte und Richter gibt es ein besonderes Portal im Intranet, in dem „Auseinandersetzungen mit dieser gefährlichen Personengruppe“ schnell gemeldet werden. Zudem werden zur Sicherheit der Gerichte und Staatsanwaltschaften fünfzig neue Justizwachtmeisterstellen geschaffen.  ++ (ge/mgn/03.02.16 – 178)

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