Bundesdeutsche Regierung reagiert im Stile von Kolonialherren

Hamburg, 25. Januar 2018 (ADN). Die deutschen Bestrebungen, den Genozid an den Herero und Nama offiziell anzuerkennen sowie eine Entschuldigung hinter verschlosssenen Türen vorzubereiten, sind gescheitert. Das stellt Jürgen Zimmerer von der Universität Hamburg am Donnerstag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest angesichts der zum selben Zeitpunkt in New York vor einem Bezirksgericht beginnenden Anhörung. Sie ist Teil einer vor einem Jahr eingereichten Klage der afrikanischen Völker gegen Deutschland. Damit ist nach Meinung des Professors für Globalgeschichte für Deutschland ein enormer Schaden und Prestigeverlust eingetreten. Seine moralische Führerschaft büße es für die gesamte Welt sichtbar ein. „Dabei hatte der Bundestag 2016 die Messlatte für den Umgang mit historischen Massenverbrechen hoch gelegt, als er den Völkermord an den Armeniern anerkannte. Und es war kein geringerer als Bundespräsident Gauck, der der Türkei ins Stammbuch schrieb, dass die offene Bewältigung derartiger Verbrechen die Grundvoraussetzung für eine moderne, offene und demokratische Gesellschaft sei. Die New Yorker Klage lenkt nun den Blick darauf, dass Deutschland den Balken im eigenen Auge eben doch nicht so gut sieht“. Bis heute habe der Bundestag den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts nicht anerkannt. Eine offizielle Entschuldigung gebe es auch nicht. Statt das Versäumnis unverzüglich nachzuholen, habe man mit der namibischen Regierung zu verhandeln begonnen. Worüber, wisse keiner genau. Die Zivilgesellschaften beider Länder seien weitgehend ausgeschlossen. Nach zwei Verhandlungsjahren hätten sich die Fronten verhärtet. Habe zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch eine Reparationssumme von zwei Milliarden Euro im Raum gestanden, so sei Ende 2017 bereits von 75 Milliarden Euro zu lesen gewesen.

Das Verhalten der deutschen Regierung weckt bei manchen Beobachtern Erinnerungen an den Habitus der Kolonialherren, so Zimmerer. Im Übrigen reihten die deutschen Verantwortlichen eine Fehleinschätzung an die andere. So war die deutsche Regierung zu vorangegangenen Anhörungen einfach nicht erschienen. Erst viel später äußerte man sich zu dem Verfahren, indem dessen Einstellung beantragt wurde. Wegen eines Formfehlers wurde der Antrag abgewiesen, weil der Versuch einer gütlichen Einigung gar nicht unternommen worden ist. Erst der Mangel dieser Gesprächsbereitschaft hat die Herero und Nama zu der Klage veranlasst. ++ (vk/mgn/25.01.18 – 025)

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Kolonialismus-Erbe ist kardinaler Geburtsfehler des Humboldt-Forums

Berlin, 17. Oktober 2017 (ADN). Das Humboldt-Forum in Berlin hat einen kardinalen Geburtsfehler. Es ist sein kolonialer Kern. Das erklärt Jürgen Zimmerer in der Oktober-Ausgabe der „Kunstzeitung“. Die Provenienz der aus Afrika stammenden Objekte sei völlig ungeklärt. Ihre Ihre Erforschung habe viel zu sspät begonnen. Dabei bestehe der Verdacht, dass viele Sammlungsstücke geraubt oder unter Druck angeeignet wurden. „Die von den Verantwortlichen genannte Zahl 50.000 problematischer Provenienzen dürfte wohl zu niederig sein, zumal unklar ist, wie sie dazu kamen“, kritisiert Zimmmerer und ergänzt: „Deutschland hat die Aufarbeitung des Kolonialismus verschleppt. Das zeigt etwa der Umgang mit dem Völkerrmord an den Herero und Nama (1904 bis 1908) im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika. Nach zwei Jahren Verhandlungen mit Namibia über eine Anerkennung gibt es noch keine Ergebnisse, ja Herero und Nama haben im Januar in New York Klage gegen Deutschland eingereicht. Diese Diskussion hat sich nun mit der über das koloniale Erbe des Humboldt-Forums verbunden, das im wiederaufgebauten Stadtschloss der Hohenzollern untergebracht sein wird, einer Dynastie, deren letztes regierendes Mitglied Kaiser Wilhelm II. war, in desssen Namen der Genozid und andere Gräueltaten verübt wurden.“ Das Humboldt-Forum zahle nun für die politischen Versäumnisse die Zeche.  Es könne allerdings nur ein Erfolg werden, wenn es sich diesen Herausforderungen  im breiten Dialog mit allen Interessierten stellt. Das müsse schon heute geschehen, nicht erst nach der Eröffnung.  ++ (ku/mgn/17.10.17 – 290)

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Das Schicksal der Pontos-Griechen – Ein nicht bekannter Genozid begann vor 100 Jahren

Istanbul, 12. August 2017 ()ADN). Mirko Heinemann erinnert am Sonnabend in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) an eine kaum bekannte Vertreibung mit anschließendem Genozid. Sie begann vor genau 100 Jahren und folgte dem an den Armeniern verübten Völkermord. Betroffen waren die vor allem an der türkischen Schwarzmeerküste angesiedelten pontischen Griechen. Die Flucht dieses christlichen Volkes begann im August 1917. Sie wurde ausgelöst durch einen Angriff der russischen Marine auf die Türkei. Die Kriegsschiffe, die sich bald wieder zurückzogen, nahmen eine große Zahl flüchtender pontischer Griechen mit nach Russland. Wer keinen Platz auf den russischen Schiffen fand, wurde wenige Wochen danach von den Türken deportiert. Mit dieser Reaktion des Osmanischen Reiches, das die Griechen dann systematisch aus ihren angestammten Gebieten vertrieb, war ein Massenexodus verbunden. Beispielsweise mussten 3.500 Bewohner der Stadt Ordu ihre Häuser verlassen und über das pontische Gebirge marschieren. Nur zwei Drittel der Heimatlosen überlebten, die anderen starben an Krankheiten und Erschöpfung. Die Ankömmlinge wurden 200 Kilometer von ihrer Heimat entfernt in einem Lager interniert. Immer mehr Griechen wurden aus den Küstenregionen ins Hinterland vertrieben. Schätzungsweise 350.000 Menschen wurden dabei umgebracht.Die fürchterlichen Ereignisse blieben vor der Weltöffentlichkeit weitgehend verborgen. Erst ein dreiviertel Jahr später – im April 1918 – berichtete die „New York Times“ darüber. Bis heute sind die Vorgänge wenig bekannt.

Als das Osmanische Reich 19919 kapituliert hatte, wurde der Friedensvertrag von Lausanne geschlossen. Er sah die endgültige und zwangsweise Umsiedlung von 1,2 bis 1,5 Millionen pontischen Griechen aus dem Staatsgebiet der neu gegründeten Türkei vor. Sie mussten das Land westwärts verlassen und landeten zumeist auf dem Territorium des heutigen Griechenlands. Im Gegenzug wurden 400.000 in Griechenland lebende Muslime in die Türkei ziehen. Für seinerzeitige Politiker wie den Briten Winston Churchill und den Tschechen Edvard Benes galt Bevölkerungsaustausch als geeignete Methode zur friedlichen Lösung ethnischer Konflikte. Diese Auffassung herrschte auch im Völkerbund vor. ++ (df/mgn/12.08.17 – 225)

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Deutschland soll wegen Völkermord in Afrika Reparationen zahlen

Berlin, 19. Oktober 2016 (ADN). Delegierte von Herero- und Namaorganisationen aus aller Welt forderten auf einem internationalen Kongress in Berlin die Aufarbeitung und Aussöhnung des Genozids deutscher Kolonialtruppen an den afrikanischen Volksgruppen der Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908. Wie die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Mittwoch weiter schreibt, wird die direkte Beteiligung der Opfergruppen an den betreffenden Gesprächen gefordert. Bisher wolle die Bundesregierung nur mit der namibischen Regierung verhandeln und verweigere die Reparationszahlungen an die Nachfahren der Opfer. Nach den von Deutschland unterzeichneten UN-Vereinbarungen müssten die Opfer von Völkermorden und deren Nachfahren entschädigt werden. Um das zu verhindern, hatten alle bisherigen Bundesregierungen die Verwendung des Wortes „Genozid“ im Zusammenhang mit den deutschen Verbrechen im heutigen Namibia vermieden. Die Zeitung zitiert einen in den USA lebenden Delegierten mit den Worten: „Es ist nicht die Frage, ob Deutschland für den Völkermord bezahlen wird. Es geht nur darum, wann und wie viel sie zahlen müssen.“   ++ (vk/mgn/19.10.16 – 285)

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Bundesregierung versagt Anerkennung des Völkermords an Hereros weiterhin

Hamburg, 21. Juli 2016 (ADN). Nach der Anerkennung des türkischen Genozids an den Armeniern im Deutschen Bundestag am 2. Juni dieses Jahres drängt sich nun regelrecht ein solcher Vorgang auch hinsichtlich der Gewalttaten deutscher Kolonialisten an den Hereros auf. Das dem erstaunlicherweise nicht so ist, erläutert der Leiter der Forschungsstelle 2Hamburgs (post.)koloniales Erbe/Hamburg und die frühe Globalisierung“ an der Universität Hamburg, Jürgen Zimmerer, am Donnerstag in der Wochenzeitung „der Freitag“. Eine entsprechende Meldung habe sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Die Bundesregierung ließ auf Anfrage der Links-Fraktion wissen, dass es außer seit 2014 andauernden Verhandlungen mit Namibia nichts Greifbares gibt. Es werde zwar eine Entschuldigung in diesen Gesprächen mit Namibia vorbereitet, aber Rechtsfolgen wie beispielsweise eine Wiedergutmachung lasse sich daraus nicht ableiten.

Über die Arroganz der bundesdeutschen Seite empört sich die Regierung des afrikanischen Landes. Sein Präsident Hage Geingop ließ öffentlich erklären, das Auftreten des deutschen Sondergesandten für die Genozidverhandlungen und des deutschen Botschafters in Namibia gefährdeten die guten Beziehungen beider Länder. Dazu stellt Zimmerer eindeutig klar: „Der deutsche Sondergesandte und der deutsche Botschafter vertreten hier nun aber die ‚Täterseite‘ – also einen Staat und eine Regierung, die sich ganz bewusst in der Rechtsnachfolge jenes Staates sehen, der diese Verbrechen begangen hat.“ Wie schon bei früheren Gelegenheiten ließen deutsche Vertreter das nötige Fingerspitzengefühl vermissen, das insbesondere im postkolonialen Kontext notwendig ist. Kolonialismus habe ja auch über die physische Gewaltanwendung hinaus im Aufzwingen der eigenen – europäischen – Rechts- und Moralvorstellungen, im permanenten Belehren und der herabwürdigenden Kritik des kolinalen „Anderen“ bestanden. ++ (vr/mgn/21.07.16 – 196)

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