Deutschlandweit 175.000 offene Haftbefehle

Berlin, 29. Juni 2018 (ADN). Deutschlandweit gibt es mehr als 175.000 offene Haftbefehle. Wie die „Berliner Morgenpost“ am Freitag weiter unter Berufung auf eine Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion mitteilte, liegen Berlin und Bayern in dieser Polizeistatistik auf den beiden letzten Plätzen. In Berlin werden mehr als 8.500 Menschen von den Sicherheitsbehörden gesucht. In Bayern sind es 29.113. Diese Hochrechnung bezieht sich auf 100.000 Einwohner. In absoluten Zahlen führt das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Rangliste mit 21.407 offenen Haftbefehlen an.

Nach Angaben der Zeitung ist das Datenmaterial besonders interessant. Noch im August vergangenen Jahres habe nämlich die Berliner Justizverwaltung auf eine kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus mitgeteilt, dass es keine Statistiken über offene Haftbefehle gebe.

In der Statistik werden alle Arten von Kriminalität erfasst. In das Zahlenwerk fließen auch die immer umstritteneren Ersatzfreiheitsstrafen ein. Sie machen einen Großteil der offenen Haftbefehle aus. Darüber liegen jedoch keine genauen Angaben vor. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Mit dieser Regelung wird in zahlreichen Fällen gegen die Eurpoäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, weil viele der Betroffenen gar nicht in der Lage sind, die Geldtstrefen zu bezahlen. Im Land Berlin gibt es Überlegungen, um die „Schwarzfahrer“ zu entkriminalisieren. Sie sind sehr stark von Haftbefehlen und Ersatzfreiheitsstrafen betroffen. Mit der Herabstufung solcher Bagatelldelikte, die derzeit als Straftaten eingestuft werden, auf Ordnungsgeldniveau sollen Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet werden.

In der Statistik offener Haftbefehle sind auch politisch motivierte Tathintergründe enthalten. Das trifft auf 4.411 Fälle zu. Davon sind 144 dem linken und 594 dem rechten Spektrum zuzuordnen. 3.151 haben einen religiös eingefärbten Touch. ++ (me/mgn/29.06.18 –  161)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (adn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Strafverfahren gegen „Schwarzfahrer“ eingestellt

Leipzig, 28. November 2017 (ADN). Das Strafverfahren gegen einen „Schwarzfahrer“ wurde am Dienstag in Leipzig vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte war nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in die Berufung vor dem Landgericht Leipzig gegangen. Das entschied nunmehr, das Verfahren so lange einzustellen, bis das Oberlandesgericht Dresden über den Revisionsantrag in einem vorangegangenen Rechtsstreit – ebenfalls zum Straftatbestand „Leistungserschleichung“ – geurteilt hat. Die Argumentation des Beklagten ruhte auf drei Säulen: zunächst hatten die Fahrkartenkontrolleure einen falschen Namen des angeblich blinden Passagiers registriert. Zudem berief sich der Betroffene auf den Tatbestand, dass er mit solchen Fahrten bei den Leipziger Verkehrsbetrieben seinen ihm zustehenden und bis heute nicht ausgezahlten Vermögensanteil am DDR-Volkseigentum abstottert. Seine dritte Begründungskette reicht in die Rechtsgeschichte. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hatten nach Kriegsende sämtliche während der Nazizeit von März 1933 bis Mai 1945 eingeführten Gesetze außer Kraft gesetzt und für unbefristet rechtsunwirksam erklärt. Dazu zählen auch einige Straftatbestände, die trotz der Grundsatzentscheidung der Alliierten bis in die Gegenwart in der praktischen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden. Dazu gehören Erschleichen von Leistungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Vortäuschen einer Straftat.

Eine Gruppe engagierter Juristen in Hessen hat vor einiger Zeit hinsichtlich des Bagatelldelikts „Schwarzfahren“ eine umfassende Untersuchung vorgenommen. Dabei waren sie zu der Erkenntnis gekommen, dass in Deutschland deswegen jährlich Hundertausende zu Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt werden. ++ (ju/mgn/28.11.17 – 333)

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