Staatsfernsehen nicht mit der DDR untergegangen

Frankfurt am Main, 17. Mai 2017 (ADN). Das Staatsfernsehen ist nicht mit der DDR untergegangen. Dass der Vorwurf im Raum steht, erläutert eindrucksvoll und ausführlich am Beispiel der Sendung „hart aber fair“ im ARD-Programm zu Beginn dieser Woche  Alexander Wallasch auf dem Nachrichtenportal http://www.tichyseinblick.de. Ihn zu entkräften, werde für Moderator Frank Plasberg erforderlich sein. „Jagen Sie aufeinander, wem der Wille zur Kontroverse verweigert wird“, beschwört der Autor den prominenten ARD-Mitarbeiter.

Dass die Lage beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) nicht besser ist, hatte vor rund einem Jahr bereits der Spiegel-Journalist Jan Fleischhauer in einer Kolumne ausgebreitet. Das ZDF weise immer weit von sich, „Staatsfernsehen zu sein.“ dabei zeige ein Blick auf die Gründungsgeschichte, dass das ZDF einst genauso konzipiert war. Schon die ersten Pläne seien auf Protest gestoßen. damals handelte es sich um Schriftsteller und Künstler, die in einer Resolution zum Boykott des „Regierungsfernsehens“ aufriefen.

Heute tue das eine einfache Metallarbeiterin aus dem thüringischen Städtchen Geisa. „Die Heldin der Bewegung ist die 46jährige Sieglinde Baumert, die lieber Erzwingungshaft ertrug, als ein Abrechnungssytem zu unterstützen, das sie für verfassungswidrig hält. Seit sie zwischen ihren Schichten auf die Doktorarbeit ‚Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland‘ stieß, die als Standardwerk der Gebührengegner gilt, lässt sie der Gedanke nicht mehr ruhen, dass sie sich mitschuldig macht, wenn sie ihren Beitrag entrichtet“. Sie könne, eigenen Worten zufolge, nicht verantworten, diesen Rundfunk mitzufinanzieren. Im Übrigen nutzt sie diese auf Zwang und einem völlig absurden Finanzierungssystem ruhenden Sender gar nicht, weil sie kein Radio- und Fernsehgerät hat. Für ihre Überzeugung nahm Baumert 61 Tage Gefängnis und den Verlust ihres Arbeitsplatzes hin. Was die Glaubensstärke angehe, könne es der GEZ-Rebell locker mit jedem Castor-Gegner aufnehmen. ++ (me/mgn/138)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

GEZ-Rebellion wächst rasant – Heer der Verweigerer auf mehr als acht Millionen gestiegen

Berlin, 25. November 2014 (ADN). Der Widerstand gegen den GEZ-Zahlungszwang in Deutschland wächst rasant und bringt in immer kürzer werdenden Abständen neue „Helden“ der Rebellion gegen die mittlerweile als Meinungsdikatur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstaltenen empfundenen Bandagen hervor. Von der jüngsten Widerständlerin berichtet die Wochenzeitung „Berliner Abendblatt“ in der aktuellen Ausgabe. Kathrin Weihrauch verweigerte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) die Entrichtung des Zwangsbeitrags in Höhe von 309, 26 Euro, den der Sender ihr allein für das Jahr 2013 abverlangen wollte. „Nachdem Kontopfändung und Zwangsvollstreckung gescheitert waren und die GEZ-Rebellin auch noch eine Vermögensauskunft verweigerte, erwirkte das Landgericht Brandenburg/Havel eine Erzwingungshaft. Sechs Monate sollte Kathrin Weihrauch hinter Gitter. Jetzt hat der Sender klein beigegeben und seinen Antrag auf Haftanordnung gegen die Schuldnerin zurückgezogen. Ein historischer, wegweisender Sieg,“ urteilt die Wochenzeitung. Allerdings sei der Rückzug des rbb nicht auf Einsicht zurückzuführen gewesen, denn die Fernseh- und Rundfunkanstalt scheute vor der Konsquenz eines Bumerangs zurück. er sollte nämlich erst einmal die Kosten für den Gefängnisaufenthalt der Deliquentin bezahlen. Das wären pro Tag 146, 87 Euro gewesen und für die gesamte Haftzeit 26.436,60 Euro.

Ein Präzedenzfall war der Vorgang allerdings nicht, denn bereits vor einigen Monaten hatte sich in Thüringen ein ähnlicher Vorfall ereignet. Sieglinde Baumert aus der Kleinstadt Geisa in der Rhön hatte dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ebenfalls die GEZ-Zahlung von 191 euro verweigert, wurde sogar tatsächlich verhaftet und in einer sächsischen Frauen-Haftanstalt eingesperrt. Der öffentliche Sturm der Entrüstung nahm dann derart Fahrt auf, dass sowohl die Sendeanstalt als auch die Justiz der Betroffenen nach 61 Tagen  ohne nähere Begründung die Rückkehr in die Freiheit „schenkten“. 

Inzwischen sollen rund vier Millionen Bürger die GEZ-Zahlungen verweigern. Zählt man die 4,3 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – hinzu, die auf Antrag von der Zwangsgebühr befreit werden können, gehören zum Heer der Revolte inzwischen mehr als acht Millionen Bürger. ++ (me/mgn/25.11.16 – 322)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

GEZ-Rebellin aus der Rhön bringt MDR ins Straucheln

Bad Salzungen/Chemnitz, 9. April 2016 (ADN). Die Justizvollzugsanstalten (JVA) Sachsens veranstalteten am Sonnabend landesweit einen „Tag der offenen Tür“. Die ohnehin bemerkenswerte Exzentrik eines solchen Ereignisses hätte in diesem Jahr beinahe eine zusätzlich besondere Note und Brisanz in Chemnitz erhalten. Ausgerechnet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte die spezielle Würze und Explosivität, die sich im Laufe der vergangenen Wochen aufgestaut hatte, dafür geliefert. Nun hat die Anstalt kurz vor Ultimo die Reißleine gezogen und die spannungsladene Situation plötzlich entschärft. Die in der JVA Chemnitz einsitzende 46jährige Sieglinde Baumert aus dem Rhönstädtchen Geisa war überraschend nach mehr als 60tägigem Gefängnisaufenthalt entlassen worden, den der MDR in Auftrag gegeben hatte und den Haftbefehl nun aufheben ließ. Die Frau hatte nämlich die GEZ-Geführen der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der einleuchtenden Begründung nicht bezahlt, sie besitze weder Radio- noch Fernsehgerät und nehme die Leistungen der Anstalten gar nicht in Anspruch. Deswegen verweigerte sie die Zahlung, auch unter extremen Repressalien einschließlich den von Gerichtsvollzieher und Polizei ausgeübten Zwangsmaßnahmen. Sie änderte ihre Haltung nicht, kam Anfang Februar dieses Jahres hinter Gitter und wurde nun letztlich aufgrund des öffentlichen Drucks freigelassen. Am „Tag der offenen Tür“ sollte nämlich vor der JVA Chemnitz eine Demonstration für Baumerts Freiheit stattfinden. Darüber hätte der MDR als eigentlicher Verursacher des ungewöhnlichen Vorgangs eventuell berichten müssen – eine an Peinlichkeit, Rechtswidrigkeit und Verlogenheit kaum zu überbietende Angelegenheit.

Dem ist der Sender jetzt zuvorgekommen, hat den Anlass der Protestaktion ins Leere laufen lassen und steckt nun dennoch in einem ungeheuren Dilemma und Zwiespalt. Die Konfliktlage ist nämlich kein Einzelfall, sondern eine Massenerscheinung. Die Schar der Rebellion gegen Zwangsgebühren für öffentliches Fernsehen und Rundfunk hat inzwischen eine Größenordnung von Millionen angenommen. Rund 70 Prozent der Deutschen lehnt diese Zwangsgebühren der öffentlich-rechtlichen Anastalten ab. Das Riesenproblem lässt sich nicht mehr unter den Teppich kehren. Nicht nur wegen der stark beeinträchtigten Entscheidungs- und Informationsfreiheit der Bürger sowie anderen Grundelementen der oft beschworenen „Wertegemeinschaft“, sondern auch aus ganz profanen Kostengründen. Denn allein der Haftkostenzuschuss aus der Staatskasse pro Tag beträgt 140 Euro. Sieglinde Baumert war in den Knast gekommen, weil sie die von ihr geforderte Gebührensumme von rund 190 Euro nicht entrichtete. Spätesten nach zwei Hafttagen war also die betriebswirtschaftliche Verhältnismäßigkeit und die Kostenwelle über die Bundesrepublik Deutschland hinweggeschwappt.

Hinzu kommt: das Prozedere dürfte einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und andere Völkerrechtsprinzipien darstellen, deren Einhaltung von bundesdeutschen Regierungsvertretern fast pflichtgemäß und lautstark von China, Pakistan und auf anderen Plätzen der internationalen Diplomatie eingefordert werden. ++ (ju/mgn/09.04.16 – 100)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46