Vermutungen statt Fakten

Hamburg, 20. Mai 2018 (ADN). Die Unverletztlichkeit der Wohnung wird eingeschränkt, die automatische digitale Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen zugelassen, Telefone und Computer dürfen auch ohne konkreten Verdacht überwacht werden. Darauf weist mit großer Sorge Heinrich Wefing in der aktuellen Ausgabe der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ hin. Am bedrohlichsten am neuen bayrischen Polizeigesetz sei, das Richter gegen Gefährder ohne Anklage für bis zu drei Monaten Polizeigewahrsam anordnen und diesen dann immer wieder verlängern, ohne Straftat, ohne Prozess und ohne Pflichtverteidiger. Wer Gefährder ist, entscheidet die Polizei. Das sei Vorbeugehaft.

All diese Befugnisse folgen nach Auffassung des Autors einem Prinzip: Die Polizei wird nicht aufgrund handfester Anhaltspunkte tätig, sondern auf bloßen Verdacht hin. Vermutungen treten an die Stelle von Fakten. ++ (po/mgn/20.05.18 – 140)

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Köln rüstet zum Karneval auf – Machtlosigkeit kleiner Narrenhochburgen

Köln, 1. Februar 2016 (ADN). Köln rüstet zum Endspurt im Karneval auf.  Wie Polizeipräsident Jürgen Mathies am Montag auf einer Pressekonferenz in Köln mitteilt, werden von Weiberfastnacht bis zum Fastnachts-Dienstag 2.000 Polizisten im Einsatz sein. Das sei doppelt so viel Personal im Vergleich zum Vorjahr, das in 12-Stunden-Schichten fast durchgehend auf Straßen und Plätzen unterwegs ist. Dazu kommen rund 250 sogenannte Polizeikommissarsanwärter zum Einsatz. Prophylaktisch würden Gefangenensammelstellen für rund 400 Personen vorbereitet, Justizangestellte und Staatsanwälte vorgehalten. Nach den Worten von Mathies sind – ebenfalls vorbeugend – sogenannte Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen worden. Sie wurden gegenüber der Gewalt Verdächtigen verhängt – 14 Kölner, 6 Leverkusener und weiteren 18 Bewohner anderer Ortschaften. Zudem gibt es „Gefährderansprachen“, zu denen Polizisten die Betreffenden zu Hause aufsuchen. Trotz der öffentlichkeitswirksamen Vorkehrungsmaßnahmen, äußerte der Polizeipräsident gewisse Skepsis. Realistischerweise sei dennoch mit einer gewissen Zahl von Vergehen zu rechnen. In diesem Zusammenhang nannte er die rund 50 Sexualstraftaten, die alljährlich in dieser Zeit angezeigt werden.

Stadtdirektor Guido Kahlen erläuterte die umfassenden städtischen Maßnahmen, die von einem Koordinierungsstab überwacht und dirigiert werden sollen. Ab Weiberfastnacht seien mehr als 400 Mitarbeiter auf den Beinen. Sogar aus anderen Städten Nordrhein-Westfalens seien Helfer rekrutiert worden. Verbrechen begünstigende 30 Dunkelräume sollen mittels Scheinwerfern zu „Hellräumen“ gewandelt werden. Nach einem Konzept der Oberbürgermeisterin soll wildem und unkontrolliertem Urinieren nicht mehr mit Verwarnungen, sondern mit einem sofortigen Verhängen von Bußgeldern und Feststellen der Personalien begegnet werden. Der zu der Pressekonferenz eingeladene Vertreter der Bundespolizei hatte seine Teilnahme kurzfristig abgesagt.

Inwieweit solche energischen Ankündigungen tatsächlich wirken, dürfte als höchst zweifelhaft einzustufen sein. Zu welchen absurden Folgen allein Kompetenzwirrwarr zwischen Behörden führen kann, zeigt ein karnevalistischer Dauerbrennpunkt in der südthüringischen Narrenhochburg Wasungen an der Werra. Dort wird alljährlich das im Zentrum der Kleinstadt liegende Hausgrundstück mit vorgelagerter Fläche eines Eigentümers regelmäßig zu den tollen Tagen verwüstet. Trotz festungsartiger Abwehrmaßnahmen sind gewaltsame Sachbeschädigungen von Vermummten an der Tagesordnung. Polizei – sofern überhaupt präsent – bleibt untätig mit der Begründung, damit müsse eben gerechnet werden. Ein Polizist, der beim Festumzug im Jahr 2001 am Bahnhof geortet wurde und sich als Bundespolizist outete, fühlte sich für das Wüten des närrischen Mobs nicht zuständig und verwies auf die Landespolizei. Die wiederum war nicht auffindbar. Auch eine telefonische Kommunikation zwischen beiden Behörden gab es nicht. So nahm das Vernichtungswerk seinen Lauf und der auf der nämlichen Liegenschaft geparkte PKW des Grundstücksinhabers wurde während des Faschingschaos von den maskierten Karnevalisten regelrecht zerstört. Eine Anzeige fruchtete nicht. Im Gegenteil das Fahrzeug wurde danach ohne Zutun und und Wissen des Halters von seinem Privatgelände abgeschleppt wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch das Fahrzeugwrack. Die Beschwerden des Geschädigten verkehrten sich ins Gegenteil. Er wurde wegen „Vortäuschung einer Straftat“ vom Landgericht Meiningen verurteilt. Als der Betroffene die ungerechtfertigte Strafzahlung von 8.000 DM verweigerte, wurde er für mehrere Monate inhaftiert. Während des juristischen Strafverfahrens funktionierte das unheilvolle Zusammenwirken der Stadtverwaltung, des Landratsamtes und anderer Behörden seltsamerweise blendend. ++ (si/mgn/01.02.16 – 032)

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