Moskau, 12. September 2020 (282)
Weltfrieden für deutsche Politiker uninteressant
Berlin, 1. September 2020 (ADN). Frieden ist von Form und Inhalt her altmodisch, inaktuell oder gar uninteressant. Das belegen die einseitigen Informationen, die von Politik und Main-Stream-Medien über die Anti-Corona-Demonstration vom Wochenende in Berlin verbreitet werden. Auf dieser Kundgebung waren Grundgesetz, Meinungsfreiheit und Frieden die hauptsächlich verwendeten Vokabeln. Gefordert wurde beispielsweise, endlich den seit 75 Jahren fälligen Friedensvertrag für Deutschland zu verhandeln und abzuschließen. Das gilt auch für den Weltfriedenstag, der am Dienstag weltweit begangen wird.
Darüber wird die Bevölkerung nicht unterrichtet. Stattdessen faseln Politiker und Medien allein von einer Konfrontation zwischen Polizei und Teilnehmern einer separaten und von Berlins Innenbehörde unabhängig zugelassenen Demonstration auf den Stufen des Reichstages. Der parteilose sächsische Landtagsabgeordnete Frank Richter bezeichnete am Dienstag im Deutschlandfunk diese Szenen staatlicherseits als aufgebauscht. Sie sollten nicht überdramatisiert werden. ++ (fr/mgn/01.09.20 – 272)
http://www.adn46.wordpress.com, e-mail: adn1946@wordpress.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Streit um Wiedergutmachung gegenüber Griechenland geht weiter
Athen/Berlin, 13. Oktober 2017 (ADN). Der jüngste Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Griechenland ist gerade Vergangenheit und erneut tauchte eine explosive Altlast zum zigsten Mal an die publizistische Oberfläche. Sie resultiert aus der Besetzung Griechenlands durch die deutsche Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges und hat verschiedene Facetten und Namen. Der Versuch sie zu umreißen, zu sortieren und einzuordnen, gelang im Deutschlandfunk dem Vorsitzenden der Deutsch-Griechischen Parlamentariergruppe, Gregor Gysi, einigermaßen. Dennoch wird die Angelegenheit um Wiedergutmachung, Entschädigung und Reparationen gegenüber den Griechen in Windeseile im Reich der politischen Vergessenheit versinken. Das geschieht seit rund sieben Jahrzehnten. Zu Recht stellt Gysi fest, dass zu wenige darüber etwas wissen. Das gelte für die einzelnen Ereignisse, Versäumnisse und völkerrechtlichen Vertragsmängel. Die Bundesrepubik Deutschland schweigt sich darüber aus und lehnt regelmäßig die griechischen Zahlungsforderungen zurück unter dem Vorwand, alles sei beglichen. Dass dem nicht so ist, bestätigt Gysi und fordert vertrauliche bilaterale Gespräche. Da sei wichtig, das einzubeziehen, was beim Zustandekommen des Londoner Schuldenabkommens 1953 festgestellt, erörtert und vereinbart worden ist. Damals wurde fixiert, das Problem bis zum Abschluss eines „endgültigen Friedensvertrages“ zu verschieben. Dieser Zeitpunkt wäre 1990 gekommen, als der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ in Moskau abgeschlossen wurde. Da zogen die Deutschen erneut den Kopf aus der Schlinge. Die Kohl-Genscher-Regierung vermied bewusst die Verwendung des Begriffs „Friedensvertrag“ und behauptet seitdem, dass in dem Moskauer Vertrag Reparationen überhaupt keine Rolle spielten. Hans-Dietrich Genscher bezeichnete das als „stillschweigendes Einverständnis der Vier“. In seinen Memoiren schreibt er: „Damit waren uns auch die Sorgen vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.“
Die Auffassung von Gregor Gysi teilt der Historiker Hagen Fleischer von der Universität Athen, ein ausgewiesener Kenner der Materie. Der Dialog müsse zunächst auf eine Zwangsanleihe konzentriert werden, den die deutschen Besatzer der griechischen Nationalbank abgepresst hatten. Sie belief sich auf einen damaligen Wert von 476 Millionen Reichsmark. Dass dieser Kredit zurückzuzahlen ist, hätten sogar die Nazis eingestanden. Sie haben nämlich erste Tilgungsraten an die griechische Nationalbank noch zu Besatzungszeiten geleistet. ++ (gr/mgn/13.10.18 – 266)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Das Schicksal der Pontos-Griechen – Ein nicht bekannter Genozid begann vor 100 Jahren
Istanbul, 12. August 2017 ()ADN). Mirko Heinemann erinnert am Sonnabend in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) an eine kaum bekannte Vertreibung mit anschließendem Genozid. Sie begann vor genau 100 Jahren und folgte dem an den Armeniern verübten Völkermord. Betroffen waren die vor allem an der türkischen Schwarzmeerküste angesiedelten pontischen Griechen. Die Flucht dieses christlichen Volkes begann im August 1917. Sie wurde ausgelöst durch einen Angriff der russischen Marine auf die Türkei. Die Kriegsschiffe, die sich bald wieder zurückzogen, nahmen eine große Zahl flüchtender pontischer Griechen mit nach Russland. Wer keinen Platz auf den russischen Schiffen fand, wurde wenige Wochen danach von den Türken deportiert. Mit dieser Reaktion des Osmanischen Reiches, das die Griechen dann systematisch aus ihren angestammten Gebieten vertrieb, war ein Massenexodus verbunden. Beispielsweise mussten 3.500 Bewohner der Stadt Ordu ihre Häuser verlassen und über das pontische Gebirge marschieren. Nur zwei Drittel der Heimatlosen überlebten, die anderen starben an Krankheiten und Erschöpfung. Die Ankömmlinge wurden 200 Kilometer von ihrer Heimat entfernt in einem Lager interniert. Immer mehr Griechen wurden aus den Küstenregionen ins Hinterland vertrieben. Schätzungsweise 350.000 Menschen wurden dabei umgebracht.Die fürchterlichen Ereignisse blieben vor der Weltöffentlichkeit weitgehend verborgen. Erst ein dreiviertel Jahr später – im April 1918 – berichtete die „New York Times“ darüber. Bis heute sind die Vorgänge wenig bekannt.
Als das Osmanische Reich 19919 kapituliert hatte, wurde der Friedensvertrag von Lausanne geschlossen. Er sah die endgültige und zwangsweise Umsiedlung von 1,2 bis 1,5 Millionen pontischen Griechen aus dem Staatsgebiet der neu gegründeten Türkei vor. Sie mussten das Land westwärts verlassen und landeten zumeist auf dem Territorium des heutigen Griechenlands. Im Gegenzug wurden 400.000 in Griechenland lebende Muslime in die Türkei ziehen. Für seinerzeitige Politiker wie den Briten Winston Churchill und den Tschechen Edvard Benes galt Bevölkerungsaustausch als geeignete Methode zur friedlichen Lösung ethnischer Konflikte. Diese Auffassung herrschte auch im Völkerbund vor. ++ (df/mgn/12.08.17 – 225)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Polen erforscht Reparationsansprüche an Deutschland – Zu einem Friedensvertrag kam es nie
Warschau, 3. August 2017 (ADN). Der wissenschaftliche Dienst des polnischen Parlaments Sejm prüft derzeit Forderungen nach Reparationen gegenüber Deutschland. Wie das Nachrichtenportal EurAktiv am Donnerstag weiter mitteilt, soll die Analyse bis zum 11. August 2017 unter Berufung auf den Abgeordneten Arkadiusz Mularczyk und die Nachrichtenagentur PAP fertiggestellt sein. Allein die Schäden in der während des Zweiten Weltkriegs zerstörten polnischen Hauptstadt Warschau werden auf 45,4 Milliarden Euro beziffert. In dem EurAktiv-Bericht wird Polens Verteidigungsminister Antoni Macierewicz zitiert: „Es ist nicht wahr, dass Polen auf Reparationen verzchtet hat, die uns aus Deutschland zustehen.“
Die DDR hatte nachdem Krieg zunächst Reparationszahlungen an Polen geleistet. Dann hatte im August 1953 Polen in einer Erklärung auf weitere Zahlungen verzichtet, um damit „einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens“ zu leisten. Damit begründete die Vize-Sprecherin der Bundesregierung Ulrike Demmer auch die deutsche Position. Die Frage der Reparationen sei rechtlich und politisch bereits abschließend geregelt. Macierewicz argumentiert hingegen, dass die frühere Volksrepublik Polen vor 1989 wie die DDR ein von der Sowjetunion abhängiger Marionettenstaat gewesen sei. Er stellt fest: „Ohne jede Diskussion sind die Deutschen den Polen Kriegsreparationen schuldig.“ Die Verzichtserklärung habe Polen auf Dreuck des Sowjetregimes abgegeben.
Das Portal Zeit.online schreibt in diesem Zusammenhang: „Im Rahmen von Globalverträgen hatte Deutschland Russland, Weißrussland und der Ukraine mehr als 500 Millionen Euro als Entschädigung gezahlt. Polen bekam mehr als 250 Millionen Euro. Ein Friedensvertrag hätte endgültige Regelungen bringen können. Doch zu dem kam es nie. Nach Ansicht Deutschlands sind mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag zur deutschen Einheit alle weiteren Ansprüche völkerrechtlich getilgt.“ ++ (vk/mgn/03.08.17 – 216)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Geisterdiskussion über „Reichsbürger“
Moskau/Leipzig, 9. Mai 2017 (ADN). Während am Dienstag in Moskau auf dem Roten Platz die Siegesparade zur 72. Wiederkehr des Endes des Zweiten Weltkrieges abgehalten wurde, diskutierten am Vorabend in Leipzig deutsche Behördenvertreter über Relikte und Konsequenzen aus dieser Zeit und aus den Vorkriegsjahrzehnten. Die administrative Welt des wiedervereinigten Deutschland ist nämlich aufgeschreckt von sogenannten Reichsbürgerbewegungen, von denen es angeblich 38 bundesweit gibt. Es sollen inzwischen 4.000 bis 6.000 „Reichsbürger“ identifiziert worden sein, die den Verwaltungsinstanzen die Arbeit erschweren und mit lästigen Schriftsätzen ungewohnten Inhalts und in aller Ausführlichkeit die Bürokratie geradezu lähmen und verängstigen. Aufs Podium waren Gäste geladen worden, die sich in fast allen Punkten weitgehend einig waren. Kontroverse Standpunkte auf der Bühne waren also nicht auszumachen. Eine klare Definition, was Reichsbürger überhaupt seien, ließ sich nicht herausfiltern. Mehrfach wurde zumindest fixiert, dass „Reichsbürger“ die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht anerkennen und das Fehlen eines Friedensvertrages bis zum heutigen Tag bemängeln. Ansonsten handle es sich um eine äußerst heterogene Gruppierung. Militant und gewaltbereit seien nur wenige.
Dass von den Personengruppen, über die diskutiert wurde, kein Vertreter zur Verfügung stand, war wohl der fundamentalste Fehler der Organisatoren. Demzufolge plätscherte der Meinungsaustausch als Geisterdiskussion so lange vor sich hin, bis die Zuhörer mit sehr kritischen Fragen selbst in die Debatte eingreifen durften. Es meldete sich aus dem Publikum sogar ein echter Reichsbürger, der aber dem zuvor geschilderten Rollenklischee gar nicht entsprach. Der Hochbetagte ist zu Zeiten der Weimarer Republik im Deutschen Reich geboren als Bürger mit der Nationalität „deutsch“ und der Staatsangehörigkeit „Preußen“. Dieses erste konkrete, von dem über Achtzigjährigen präsentierte Faktum rief eine sofortige Reaktion des Richters am Bundesverwaltungsgericht Uwe Berlit hervor, der daraufhin das Themenspektrum – unverständlicherweise – noch um die Begriffe Volkszugehörigkeit, Vertriebene und Russlanddeutsche erweiterte. Das wiederum veranlasste einen anderen Diskutanten zu der Feststellung, dass das Vermitteln von Geschichtskenntnissen und historischem Wissen in der Bevölkerung nicht nur sträflich über Jahrzehnte hinweg vernachlässigt, sondern auch blockiert und verhindert worden ist. Der klägliche Ratschlag des Bundesverwaltungsrichters, man möge zur Klärung doch jedes beliebige Lehrbuch zum Völkerrecht heranziehen, ging ins Leere. Auf die abschließende Frage, wie in Zukunft mit den „Reichsbürgern“ umzugehen sei, antwortete der Leiter des Leipziger Rechtsamtes Dirk Müller: „Illusionen haben wir nicht und versuchen sie nicht zu bekehren. Wir sind nicht kreativ tätig, sondern für den Normenvollzug zuständig.“ ++ (gs/mgn/09.05.17 – 130)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Südtirol als Musterlösung nationaler Autonomie empfohlen
Bozen, 15. April 2017 (ADN). Die EU müsste dafür sorgen, Repäsentanten von Staatsnationen und Minderheitenvertreter oft nach Südtirol zu bringen, um das Leben und Miteinander von 69, 9 Prozent Deutschen, 4,4 Prozent Ladinern und 26, 4 Prozent Italienern zu studieren. Das empfiehlt ein Bericht auf dem Portal http://www.tichyseinblick.de am Sonnabend dringend. Dann stoße man auf die „Alte Frage“, die mit der Formung der „nationalen Idee“ sowie der Herausbildung der Nationalstaaten aufkommt und schließlich in der Sieger-Grenzziehung mündet. Nach dem ersten Weltkrieg sei weder auf Selbstbestimmung noch auf die 14 Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson Bedacht genommen, sondern die Grenzen willkürlich und nicht nach Sprach- und Volkszugehörigkeit gezogen worden.
Gleiches geschah nach dem Zweiten Weltkrieg Damals betraf es Deutsche und Ungarn besonders stark, die unter dem Titeln „Bevölkerungstransfer“ oder „Vertreibung“ umgesiedelt wurden. Für die Lösung solch lange schwelender Konflikte wie zwischen Ungarn, Rumanien und der Slowakei sei Südtirol ein Muster. Um sich den Modell-Charakter vor Augen zu führen, wird auf einen gestrafften historischen Exkurs verwiesen. So wurde nach dem Ersten Weltkrieg der südliche Teil Tirols im Friedensvertrag von St. Germain-en-Laye 1919 Italien zugeschlagen, das ihn zuvor waffenstillstandswirdig annektiert hatte. Es folgten kolonialistische Zwangsmaßnahmen unter Benito Mussolini. Eine offizielle Streitbeilegung zwischen Rom und Wien erfolgte erst 1992. ++ (na/mgn/15.04.17 – 105)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Öffentlich-rechtliche Medienmanager gebärden sich wie Feudalherren
München, 22. November 2015 (ADN). Homophobie und Rechtspopulismus sind die Stichworte, mit denen der vor wenigen Tagen von Verantwortlichen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) auf den Thron des deutschen Kandidaten für den Eurovision Song Contest (ESC) gehievte Xavier Naidoo aus Mannheim sofort wieder an diesem Wochenende von diesem Sockel gestürzt wurde. Der Vorgang spricht Bände über das chaotische Innenleben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland (ARD). Wirr und krude sind die Adjektive, die dem Sänger wegen seiner grundsätzlichen Auffassungen angekreidet werden und die allerdings viel besser ans Revers der Medienmanager der bundesdeutschen Fernsehsender passen. Sie sind innerhalb weniger Tage einer äußerst populistischen online-Kampagne zum Opfer gefallen und erlegen gewesen, über deren Einzelheiten nunmehr energisch geschwiegen wird. Es fehlt nämlich massiv an vernünftigen Begründungen, warum der Unterhaltungskünstler mit indischen Wurzeln derart desavoyiert worden ist. Dass dahinter gewichtige politische Kabale stecken, beweisen die stetigen Anspielungen auf klare Äußerungen des Sängers zu gravierenden Fehlentwicklungen. So bezeichnet er Deutschland als ein immer noch besetztes Land, das bis heute keinen Friedensvbertrag hat. Da keiner diese Argumente zu entkräften vermag, wird er von den politischen Eliten mit einem Bannstrahl angegriffen und geächtet. Tragfähige Stimmen charakterisieren das Prozedere treffend. Sie halten die Berechtigung des öffentlich-rechtlichen Systems für verwirkt. Die ARD müsse lernen, dass sie dem Publikum Transparenz und Mitsprache schuldet – nicht nur beim ESC, sondern auch bei Moderatorengehältern, Sportrechten und Bilanzen. Die ARD sei kein vordemokratisches Königtum, in dem Majestäten einsame Entscheidungen fällen, lässt ein überregionales Printmedium wissen. ++ (me/mgn/22.11.15 – 317)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Völkerrechtlicher Notnagel eingeschlagen – Bürger wie Untertanen behandelt
Nürnberg/Leipzig, 6. November 2015 (ADN). Vor genau fünf Jahren hat ein sächsisch-bayrisches Quintett mündiger und souveräner Bürger in Leipzig einen völkerrechtlichen Notnagel eingeschlagen. Es gründete die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe). Diese fundamentale Reaktion auf die immer chaotischer und verwirrender werdenden gesellschaftlichen Verhältnisse auf deutschem Territorium war als Signal zu generellem Umdenken über die deutsche und europäische Nachkriegsgesellschaft zu verstehen. Die Botschaft ist inzwischen bei der breiten Masse der Bevölkerung angekommen. Zusätzlich zu den vor einem halben Jahrzehnt bereits en gros vorhandenen Beweisen für die entstandene Notlage haben sich inzwischen weitere zahllose Belege für das bewusst herbeigeführte Umherirren in einem gigantischen juristischen Labyrinth aufgetürmt. Manche sind nur noch mit stockendem Atem wahrzunehmen: Neuestes Skandalon ist der Tatbestand, dass inzwischen durch Deutschland mehr als 300.000 von keinerlei Behörde registrierte Flüchtlinge pilgern – an Umfang der Stärke einer ausgewachsenen Armee gleichend. Zudem erklärt der Innenminister der bundesdeutschen Administration, Thomas de Maiziere, am Freitagvormittag diametral Entgegengesetztes zu gerade getroffenen Beschlüssen der Bundesregierung über grundsätzliche Asylfragen, um dies am Abend desselben Tages zu widerrufen. Das ist eines von unzähligen Phänomenen, die einen auseinander driftenden Staat – sofern er je einer gewesen ist – kennzeichnet.
Der renommierte Völkerrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider beschreibt diese nicht mehr hinnehmbaren Zustände mit folgenden Sätzen: „Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe ermöglichen. Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1.“ Dem stehe jedoch in der Wirklichkeit eine liberalistische Praxis gegenüber, die die Freiheitsrechte immer weiter einschränkt. „Sie werden schmaler und schmaler.“ Schachtschneider beruft sich dabei auf Genies der deutschen Geistesgeschichte. „Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie“, zitiert er die Forderung Friedrich Schillers. Den Begriff der Würde habe der Philosoph Immanuel Kant geprägt. Nach Kant sei die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit. Diese Freiheit sei die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung.
Angesichts gegenteiliger Entwicklungen in Deutschland und der daraus resultierenden zunehmenden rechtlichen Unordnung stellen sich die Mitglieder der ARGE StaSeVe vollständig unter den Schutz der Grundprinzipien des Völkerrechts, der internationalen Gesetzgebung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie agieren als souveräne Bürger mangels eines souveränen Staates. Als ein geeignetes Instrument dient dazu die UNO-Resolution 56/83 vom 28. Januar 2002. Mit diesem nun eingeschlagenen völkerrechtlichen Notnagel kann ein Weg geöffnet werden, um stabile Zustände in Deutschland herzustellen und entsprechende Grundfesten zu installieren. Dazu gehören eine vom Volk verabschiedete gesamtdeutsche Verfassung und ein allumfassender Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Beides fehlt und verursacht unsäglichen substantiellen Flurschaden. Diese Grundmängel zu besetigen, haben die seit Jahrzehnten herrschenden Parteienoligarchen mit höchster Raffinesse und auch Brachialmitteln bislang verhindert. ++ (ju/mgn/06.11.15 – 301)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46