Bauabschlussfeier des Experiments „Paulinum“ – Glaube und Wissenschaft wieder zusammenführen

Leipzig, 23. August 2017 (ADN). Die Arbeiten zur Wiedererrichtung des „Paulinum – Aula und Universitätskirche St. Pauli“ wurden am Mittwoch in Leipzig mit einer Bauabschlussfeier offiziell abgeschlossen. Die drei Redner der Veranstaltung, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich und der Landesfinanzminister Georg Unland wiesen in nur wenig voneinander abweichenenden Formulierungen darauf hin, dass nun Glaube und Wissenschaft einen Raum wiedergewonnen haben, der zur Begegnung, zum Austausch und zum Nachdenken einlädt. Damit sei die Absicht der politischen Machthaber in der DDR, die eine solche Spaltung herbeiführen wollten und am 30. Mai 1968 das kriegsgeschädigte Bauwerk sprengen ließen, vereitelt worden. Beide in einem Gebäude vereinten Orte und Zweckbestimmungen – Aula und Andachtsraum – kämen nun wieder zusammen. Bei Fertigstellung und Weihe der Kirche im Jahr 1545 durch Martin Luther ist diese Stätte von der Reformation voll erfasst worden, so Bundesministerin Wanka, die zu DDR-Zeiten selbst an dieser Leipziger Universität ein Mathematik-Studium absolvierte. Glaubens- und Wissenschaftsfreiheit gelangten nach den Worten der Politikerin schon damals zu höchster Blüte. Sie wünsche, dass an diesem Platz ein Ort der Debatte entsteht.

Dass bereits die Pläne zum Wiederaufbau und das Baugeschehen selbst bis in kleinste Details von erheblichen, fast erbitterten Kontroversen zwischen allen Beteiligten – darunter die Stadtgesellschaft, der Freistaat Sachsen und der Architekt – führte,  machte Finanzminister Unland deutlich. Es habe eine lange und konfliktreiche Bauphase gegeben. Ein öffentlicher Bau fordere eben immer eine öffentliche Diskussion heraus. Bis in die Gegenwart gebe es Ungeklärtes. Dazu gehöre die Installation der historischen Kanzel. Die Diskussion darum sei zum Stillstand gekommen. Um sie wieder aufzunehmen, werde eine Kommission eingerichtet. Bauen in einer bestehenden Altstadt sei immer eine Herausforderung. Hier handele es sich sogar um ein besonderes Experiment. Es sei immerhin der erste Universitäts-Neubau in Deutschland nach der Wiedervereinigung, der bewusst nicht auf „grüner Wiese“ errichtet wurde. Die Kosten seien im Übrigen höher ausgefallen.

Das ist mehr als untertrieben. Tatsächlich kostete allein das Paulinum mit 117 Millionen Euro mehr als das Doppelte der ursprünglich geplanten Bausumme. Zudem sind in den gesamten Leipziger Universitätskomplex 255 Millionen Euro geflossen. Außerdem hat sich die Bauzeit des Paulinums wesentlich verlängert. Ursprünglich sollte es zum 600. Gründungsjubiliäum der Universität im Jahr 2009 seiner Bestimmung übergeben werden.  ++ (wt/mgn/23.08.17 – 236)

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Sachsens Regierung verweigert Obdachlosenstatistik

Dresden, 14. August 2016 (ADN).  Sachsens Landesregierung verweigert das Aufstellen einer offiziellen Statistik über die Obdachlosigkeit. Das teilte das Sachsenradio des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) am Sonntag mit, nachdem der Sender bei säsischen Sozialmisterium angefragt hatte. Nach Auffassung der Behörde, ist eine solche Statistik nicht sinnvoll, weil damit nicht die Ursachen für Wohnungslosigkeit ergründet werden könnten. Im Übrigen handle es sich um ein Problem von Großstädten wie Dresden und Leipzig. Ihm sei nur mittels kommunaler Lösungen beizukommen.

Angaben zur landesweiten Obdachlosigkeit gibt es derzeit lediglich aus der Diakonie. Sie werden nur unregelmäßig erarbeitet. Die jüngsten Daten stammen aus dem Jahr 2014. Damals waren den Helfern der Sozialorganisation 1.500 Menschen ohne feste Wohnung bekannt. In Dresden gibt es neun Übergangsheime für Obdachlose mit insgesamt 300 Plätzen. In Leipzig leben bis zu 800 Menschen in Notunterkünften und in Wohnungen, die von der Stadt angemietet sind. ++ (so/mgn/14.08.16 – 219)

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Sachsens Grundbücher garantieren seit 1843 Immobilieneigentum der Universität – Freistaat als Vollstrecker der DDR-Enteignungspolitik

Leipzig, 30. Mai 2016 (ADN). Als nach 1843 in Sachsen Grundbücher im heutigen Sinne angelegt wurden, bekamen viele Grundstücke in Leipzig als Rechtsgrund für die Eintragung den Vermerk „Seit rechtsverwährter Zeit Eigentum der Universität.“ Auf dieses eherne Rechtsprinzip wies Peter Gutjahr-Löser am Montag bei einer Feier zum Gedenken an die Sprengung der Leipziger Universitätskirche am 30. Mai 1968 hin. Den eigentlichen Hintergrund eines eventuellen Neubaus oder eines Wiederaufbaus der im Jahr 1545 von Martin Luther geweihten „Paulinerkirche“ habe von 1997 an die Auseinandersetzung um das Immobilieneigentum der Universität gebildet. Der Einigungsvertrag habe festgelegt, dass in Volkseigentum umgewandelte Immobilien den Alteigentümern zurückzugeben sind. Das aber wollte Sachsens Finanzministerium nicht akzeptieren und es kam zum Streit. „Der Einigungsvertrag hatte nach seiner Ratifizierung durch Volkskammer und Bundestag Gesetzeskraft, galt also auch für unser früheres Eigentum. Wir gingen davon aus, dass wir es zurückerhalten würden“, sagte der ehemalige, in den Jahren 1991 bis 2005 amtierende Kanzler der Leipziger Universität. Das Finanzministerium jedoch habe den Verzicht auf die Rückgabeansprüche gefordert. Dazu sei das Universitätsrektorat nicht bereit gewesen und habe sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen. Eine Enteignung hätte in diesem Fall gegen das von Juristen als „Übermaßverbot“ bezeichnete Kriterium verstoßen.

„Dieses Argument wischte das Finanzministerium vom Tisch. Als dessen Staatssekretär Karl-Heinz Carl mich eines Tages anherrschte, die ganze Welt habe sich geändert, das Körperschaftseigentum sei anachronistisch, das müsse endlich auch die Universität einsehen, habe ich ihm geantwortet, der Freistaat Sachsen mache sich damit zum Vollstrecker der Enteignungspolitik der DDR. Westliche Universitäten müssten solche Opfer nicht bringen. Andere neue Länder gingen einen anderen Weg. So habe die Universität Greifswald inzwischen ihre umfangreichen Ländereien zurückerhalten. Die Universität Leipzig erstrebe mit den Bemühungen um die Rückgabe ihres Eigentums nichts Gemeinschaftswidriges, sie bestehe aber auf ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie sei nun einmal – aus guten Gründen – keine nachgeordnete Behörde der Regierung. Statt einer Antwort ließ mich der Staatssekretär einfach stehen“, schilderte Gutjahr-Löser eindrucksvoll seine Erlebnisse im leidenschaftlichen Streit um Leipzigs universitäres Immobilieneigentum. Erst sehr viel später akzeptierte die sächsische Landesregierung prinzipiell die Existenz des Körperschaftsvermögens der Universität. ++ (pa/mgn/30.05.16 – 144)

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