100 Jahre Freistaat Thüringen

Weimar, 1. Mai 2020. (ADN).  vor 100 Jahren schlug die Geburtsstunde des Freistaates Thüringen. Das Land gedenkt am heutigen Freitag der Vereinigung von sieben thüringischen Volksstaaten, die zuvor nach dem Ersten Weltkrieg aus den Thüringer Fürstentümern hervorgegangen waren. An der einzigartigen staatlichen Fusion nahmen die preußischen Thüringer Gebiete nicht teil. Ebenso scherten die Coburgischen Teile von Sachsen-Coburg-Gotha aus, weil dort die Bevölkerung durch einen Volksentscheid den Anschluss an Bayern beschlossen hatte.Auf diese überzeugende Weise hielten die Thüringer Bürger Schritt mit den enormen staatlichen Reformen, die sich parallel mit der Einberufung der Deutschen Nationalversammlung, der Gründung der Weimarer Republik und der Inkraftsetzung der von Hugo Preuß erarbeiteten Weimarer Reichsverfassung vollzogen. Der neue Freistaat Thüringen von 1920 fußte auf einer Verfassung, die der prominente Jenaer Rechtsprofessor Eduard Rosenthal entworfen hatte. 

Anlässlich de Jubiläums wird in der damaligen Landeshauptstadt Weimar das „Haus der Demokratie“ eröffnet und dem Besucherverkehr zugänglich gemacht. Das Projekt ist maßgeblich auf die Initiative des Vereins „Weimarer Republik“ zurückzuführen, der sich der Erforschung der ersten deutschen Republik, die in Weimar ihren Anfang nahm und weltweite Anerkennung fand, verschrieben hat. ++ (wr/mgn/01.05.20 – 119)

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100. Jubiläum der Münchner Räterepublik

München/Würzburg, 7. April 2019 (ADN). Die Geburtsstunde der „Räterepublik Baiern“ schlug vor 100 Jahren. Das Ereignis war Folge der Novemberrevolution und des von Kurt Eisner fünf Monate zuvor ausgerufenen Freistaates Bayern. Nunmehr wurde ein Zentralrat der bayrischen Republik unter Ernst Niekisch und dem Revolutionären Arbeiterrat in München gebildet. Führungsfiguren waren Ernst Toller, Erich Mühsam und Gustav Landauer.

Dieser ersten Phase der Räterepublik folgte knapp eine Woche später ein Putschversuch, der von Rotgardisten niedergeschlagen wurde. Der Zentralrat wurde liquidiert und an seine Stelle trat ein Vollzugsrat unter Landauer, Toller und den Gebrüdern Eugen und Max Levine.  Knapp vier Wochen nach ihrer Ausrufung scheiterte die Münchner Räterepublik. Noch weit früher ereilte dieses Schicksal den fränkischen Räterepublik-Ableger in Würzburg, der vom Tischler Anton Waibel inszeniert worden ist. ++ /hi/mg/07.04.19 – 095)

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„Reinigendes“ Namensgewitter über Universität Greifswald

Greifswald, 1. Juni 2018 (ADN). Während ab Freitag in Bayern per Gesetz Amtsstuben und offizielle Gebäude mit Kruzifixen zur Stärkung der süddeutschen Identität ornamentiert werden, ergießt sich im hohen Norden in Mecklenburg-Vorpommern allgemein und über der Stadt Greifswald im Besonderen ein „reinigendes“ Namensgewitter. An der dortigen Universität tritt nämlich die 12. Satzung zur Änderung der Grundordnung in Kraft, derzufolge der Name der alten Hochschule ab sofort Universität Greifswald lautet ohne den im Mai 1933 angefügten Zusatz Ernst-Moritz Arndt. Das war zwar schon im Januar 2018 beschlossen worden, aber wegen rechtsförmlicher Fehler ungültig. Dem wurde in der Zwischenzeit abgeholfen. Grund dafür ist, dass dem Poeten der Napoleonischen Befreiungskriege und späteren Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung eine antijüdische und rassistische Geisteshaltung angelastet wird. Der Deutschlandfunk formuliert es noch drastischer: „Der von Rügen stammende Dichter und Geschichtsprofessor war Antisemit und nationalsozialistischer Ideologe. Alle Rektoren der Universität Greifswald von 1950 bis 1978 waren Mitglieder der NSDAP.“ Eine Bürgerinitiative lehnt das mit der Begründung ab, Arndt sei in hohem Grade für die Region und die Stadt Identität stiftend.

Ernst Moritz Arndt muss nun aufgrund der juristischen Maßnahmen auch nicht unverzüglich und vollständig in der Rumpelkammer der Geschichte verschwinden und vermodern. Der Namenszusatz darf unter bestimmten Voraussetzungen noch weiter verwendet werden. Dazu wurde ebenfalls am Freitag eine separate Ordnung beschlossen, die am folgenden Sonnabend in Kraft tritt. ++ (hi/mgn/01.06.18 – 133)

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Kontinuität und Aktualität deutsch-deutscher Enteignungsgeschichten

München/Erfurt, 23. November 2016 (ADN). Der  Grund und Boden des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München gerät ins Licht der Öffentlichkeit. Da der Geheimdienst nach Berlin wechselt, ist die Grundstücksnachfolge in den Fokus geraten. Eine besonders obskure und zwielichtige Geschichte breitet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Mittwoch ganzseitig aus. Es geht um Grundstücke des BND-Geländes, die einst Adolf Hitlers engster Gefolgsmann, Martin Bormann, einer hartnäckigen bayrischen Bäuerin abgekauft, besser zwangsweise abgetrotzt hatte und die nach dem Krieg von der BRD vom Freistaat Bayern für den Aufbau der „Organisation Gehlen“ erworben worden sind.  Besagte Bäuerin Margarete Pauckner hat nun allerdings einen Erben, der die schmierigen Hintergründe dieser seltsamen Geschäfte untersucht, aufrollt und jetzt vor Gericht die Rückgabe der Immobilien einklagt. Zum Entsetzen bundesdeutscher Repräsentanten, die offensichtlich von den Zwielichtigkeiten der Grundstücksschiebereien nachweislich seit Ende der 40er Jahre wissen.  Sogar das Kanzleramt wusste bereits damals über die Brisanz der Angelegenheit und kannte nachweislich einen Vermerk des im Entstehen befindlichen Geheimdienstes, dass mehrere Beamte „alle notwendigen Vorbereitungen treffen“ wollen, um „Schritten der Eigentümer von requririerten Teilen des Compounds auf Rückgabe ihres Eigentums zu begegnen“. Zu rechnen ist mit der gesamten Palette formaljuristischer Trickserei der Bundesrepublik, um die Rückgabeforderung des couragierten Pauckner-Erben abzuschmettern.

Ähnliches und in noch größerem Umfang vollzog und vollzieht sich noch immer – inzwischen sorgsam umhüllt vom Mantel der Verschwiegenheit – auf dem Territorium der ehemaligen DDR. Eines der wenigen noch Aufsehen erregenden Beispiele ist das der Erfurterin Claudia May. Sie erhebt zusammen mit ihrem Bruder seit zwei Jahrzehnten Anspruch auf ein Grundstück in ihrer Heimatstadt, das zur Wendezeit rechtswidrig privatisiert wurde. Beide sind anerkannte SED-Opfer und wurden ausgerechnet am 17. Juni 2015 auf Veranlassung des SPD-Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, dem soeben wiedergewählten SPD-Landesvorsitzenden Thüringens, zwangsgeräumt. Die erschreckende Symbolkraft beider konkreter Ereignisse muss sich erst noch entfalten. Zu befürchten ist jedoch, dass Gleichgültigkeit gegenüber der gesamten deutsch-deutschen Enteignungsgeschichte Einzug hält. ++ (gb/mgn/23.11.16 – 320)

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Voßkuhle: Feste Grenzen und Staatsvolk nur noch teilweise Arbeitsgrundlage – 40 Flüchtlingsverfahren anhängig

Bonn, 24. Januar 2016 (ADN). „Feste Grenzen und ein Staatsvolk ist 19. Jahrhundert; wir arbeiten damit nur noch teilweise.“ Das erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Sonntag im Sender „Phoenix“. Es war die Antwort auf die Frage, was eigentlich einen Staat verkörpert. Klare Grenzen sind ein fluides Kriterium, ergänzt der Chef der höchsten bundesdeutschen Gerichtsinstanz. Dennoch gebe es die souveräne Bundesrepublik Deutschland noch, „obwohl wir Souveränitätsrechte abgetreten haben.“ Europa sei ja kein idealistisches Konstrukt. Bei Zweifeln dürfe jedermann, auch der Feistaat Bayern, Klage einreichen. Bezüglich der Flüchtlingskrise seien beim Bundesverfassungsgericht bislang 40 Verfahren anhängig. Insofern habe das derzeit meist diskutierte Problem das Bundesverfassungsgericht gerade erst erreicht. Alles müsse zunächst den Instanzenweg durchschreiten. Im Übrigen müssten Asylrecht und Flüchtlingsrecht streng auseinander gehalten werden. ++ (gg/mgn/24.01.16 – 024)

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