Streit um Wiedergutmachung gegenüber Griechenland geht weiter

Athen/Berlin, 13. Oktober 2017 (ADN). Der jüngste Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Griechenland ist gerade Vergangenheit und erneut tauchte eine explosive Altlast zum zigsten Mal an die publizistische Oberfläche. Sie resultiert aus der Besetzung Griechenlands durch die deutsche Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges und hat verschiedene Facetten und Namen. Der Versuch sie zu umreißen, zu sortieren und einzuordnen, gelang im Deutschlandfunk dem Vorsitzenden der Deutsch-Griechischen Parlamentariergruppe, Gregor Gysi, einigermaßen. Dennoch wird die Angelegenheit um Wiedergutmachung, Entschädigung und Reparationen gegenüber den Griechen in Windeseile im Reich der politischen Vergessenheit versinken. Das geschieht seit rund sieben Jahrzehnten. Zu Recht stellt Gysi fest, dass zu wenige darüber etwas wissen. Das gelte für die einzelnen Ereignisse, Versäumnisse und völkerrechtlichen Vertragsmängel. Die Bundesrepubik Deutschland schweigt sich darüber aus und lehnt regelmäßig die griechischen Zahlungsforderungen zurück unter dem Vorwand, alles sei beglichen. Dass dem nicht so ist, bestätigt Gysi und fordert vertrauliche bilaterale Gespräche. Da sei wichtig, das einzubeziehen, was beim Zustandekommen des Londoner Schuldenabkommens 1953 festgestellt, erörtert und vereinbart worden ist. Damals wurde fixiert, das Problem bis zum Abschluss eines „endgültigen Friedensvertrages“ zu verschieben. Dieser Zeitpunkt wäre 1990 gekommen, als der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ in Moskau abgeschlossen wurde. Da zogen die Deutschen erneut den Kopf aus der Schlinge. Die Kohl-Genscher-Regierung vermied bewusst die Verwendung des Begriffs „Friedensvertrag“ und behauptet seitdem, dass in dem Moskauer Vertrag Reparationen überhaupt keine Rolle spielten.  Hans-Dietrich Genscher  bezeichnete das als „stillschweigendes Einverständnis der Vier“. In seinen Memoiren schreibt er: „Damit waren uns auch die Sorgen vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.“

Die Auffassung von Gregor Gysi teilt der Historiker Hagen Fleischer von der Universität Athen, ein ausgewiesener Kenner der Materie. Der Dialog müsse zunächst auf eine Zwangsanleihe konzentriert werden, den die deutschen Besatzer der griechischen Nationalbank abgepresst hatten. Sie belief sich auf einen damaligen Wert von 476 Millionen Reichsmark. Dass dieser Kredit zurückzuzahlen ist, hätten sogar die Nazis eingestanden. Sie haben nämlich erste Tilgungsraten an die griechische Nationalbank noch zu Besatzungszeiten geleistet. ++ (gr/mgn/13.10.18 – 266)

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Ex-Bundesverfassungsrichter Di Fabio vergleicht mit Weimarer Republik

Düsseldorf, 25. November 2017 (ADN). „Im Scheitern von Jamaika liegt eine neue Chance, die längst eingetretene  Spaltung des Landes mit den Mitteln der Demokratie zu heilen.“ Zu dieser Einschätzung kommt der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio in der Wochenendausgabe des „Handelsblatts“. Aufgrund der völlig neuen Parteienkonstellation und der Verhaltenspraxis der Parteien stellten sich plötzlich Verfassungsfragen, die gar nicht vertraut sind. Müsse eigentlich ein neuer Bundestag einen Kanzler wählen, oder könne er theoretisch auch vier Jahre lang mit einer geschäftsführenden Regierung iregendwie über die Runden kommen. Manchen Demokratietheoretikern trete sogar ein Funkeln in die Augen bei der Vorstellung, wie alle Aufmerksamkeit sich schlagartig auf das Parlament richten würde. Jedoch wäre eine solche Revitalisierung der parlamentarischen Debatte erkauft mit dem Verlust an Berechenbarkeit und Autorität der Regierung.

Di Fabio vergleicht mit der Lage während der Weimarer Republik: „Nach dem Scheitern der Sondierung liegt der Ball jetzt beim Bundespräsidenten. Das Grundgesetz hat dieses Amt im Verhältnis zu Weimar eigentlich auf das Repräsentative zurechtgestutzt. Anderes gilt nur, wenn es an einer stabilen Parlamentsmehrheit für die Regierung fehlt.  Dann gerät der Präsident in eine politische Reserveposition. Eine der verheerenden Krankheiten Weimars war, dass seit 1930 mit der Regierung Brüning der Reichskanzler ohne Kanzlermehrheit im Parlament war und deshalb abhängig wurde von den Eingebungen des Reichspräsidenten, der mit Notverordnungsrecht und Reichstagsauflösung drohen und agieren konnte.“ Der Bundespräsident könne nicht wie einst Hindenburg zum Schaden des Parlamentarismus regieren. Aber er könne jetzt dem Bundestag einen Vorschlag zur Wahl des Kanzlers machen. Sei das Angela Merkel, käme Artikel 63 Abs. 4 des Grundgesetzes in Betracht. Wenn er ernenne sie zur „Minderheitskanzlerin“ ernennt, befinde sie sich wieder regulär im Amt und nicht mehr geschäftsführend. Auch die Auflösung des Bundestages wäre eine Möglichkeit. Aber auch Martin Schulz könne von Steinmeier als Bundeskanzler vorgeschlagen werden und dies letztlich mit einfacher Mehrheit auch tatsächlich werden. ++ (vf/mgn/25.11.17 – 330)

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Architekt des Hartz-IV-Gefängnisses gegen Neuwahlen

Berlin, 22. November 2017 (ADN). „Doch da meldet sich der Mann mit der weißen Föhnfrisur in der Diskussion, Frank-Walter, der Architekt des Hartz-IV-Gefängnisses, steckt den Kopf aus dem Schloss Bellevue in die Berliner Herbstluft und mahnt, ‚den Auftrag nicht an den Wähler zurückgeben.‘ Genau, wo kämen wir da hin, wenn das Wahlvolk selbst den Salat, den es gewählt hat, neu mischen dürfte“. Mit solcher Ironie und Satire bewertet Ulrich Gellermann auf seinem Portal rationalgalerie.de die außergewöhnlich seltene Rolle eines Bundespräsidenten im Machtspiel. 

Der Autor zitiert Steinmeier in einem gezielten verbalen Konglomerat, das größtes Misstrauen gegenüber dem wählenden Bürger offenbart: „Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die verhandelnden Parteien ernsthaft das Risiko von Neuwahlen heraufbeschwören wollen“. Die despektierlichen Worte über Wähler und Neuwahlen lassen darauf schließen, dass die bundesdeutsche Führungsschicht möglichst ohne Bürger-Berührung die Regierungshebel weiterreichen und dennoch in der Hand behalten will.  Gellermann stellt fest, dass Steinmeiers Karriere immer in der zweiten Reihe verlief. Im Windschatten von Gerhard Schröder habe er kein Risiko gekannt. ++ (pl/mgn/22.11.17 – 327)

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Die Strategie heißt Frieden – Aufforderung zur Wiederbelebung des NATO-Russland-Rates

Leipzig, 20. Februar 2016 (ADN). „Die Strategie ist nicht neu zu erfinden; sie heißt Frieden.“ Mit diesem Satz beendet Reiner Braun von der Vereinigung „Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) die 13. Strategiekonferenz der deutschen Friedensbewegung am Sonnabend in Leipzig. Zuvor war beschlossen worden, in einem offenen Brief den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zur Wiederbelebung des NATO-Russland-Rates aufzufordern. Um größere Friedensaktionen in diesem Jahr zu arrivieren, sollen die Ostermärsche sorgfältig vorbereitet werden. Zudem soll parallel zum NATO-Gipfel am 8./9. Juli in Warschau ein alternatives Treffen in der polnischen Hauptstadt organisiert werden, bei dem auf die Einstellung des neuen Kalten Krieg hingewirkt werden soll. Umfangreiche Aktivitäten der Zivilgesellschaft sind zur Entwicklung einer konstruktiven Entspannungspolitik gegenüber Russland geplant. Dazu seien bestehende Partnerschaften deutscher Städte mit russischen und osteuropäischen Kommunen wieder aufzunehmen oder neu zu begründen. Der 1975 auf diplomatischer und staatlicher Ebene erfolgreich zustande gekommene Helsinki-Prozess müsse in einer zweiten Stufe auf zivilgesellschaftlicher Grundlage mit Inhalten gefüllt werden. Im Mittelpunkt eines solchen Helsinki-II-Projekts stehe der Abbau der Kommunikationsvakuums und des bedrohlich angewachsenen Konfliktpotentials der NATO-Staaten mit Russland. Der OSZE als Nachfolgeorganisation der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) komme eine zentrale Bedeutung zu, um die angespannten Beziehungen zu Moskau zu lockern. Eine Arbeitsgruppe machte sich Gedanken, wie eine Zukunft gänzlich ohne Nordatlantikpakt (NATO) Realität werden kann.

Zu Beginn der zweitägigen Konferenz hatte die Schriftstellerin Daniela Dahn gefordert, dass Frieden ein besseres Geschäft als Krieg werden muss. „Unser Recht ist die Scharia der Konzerne“, sagte sie über den gegenwärtig erbärmlichen Zustand der Bundesrepublik Deutschland unter dem Beifall der Teilnehmer. Der Weg in einen totalitären Staat sei nicht mehr aufzuhalten, wenn nicht demnächst gehandelt wird. 

Es wurde ein „Ramsteiner Appell“ an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verabschiedet, in dem der vollständige Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland gefordert wird. Die Nutzung von Militärbasen und die Einbeziehung des Luftraums über der Bundesrepublik zur Vorbereitung und Führung von völkerrechts- und grungesetzwidrigen Angriffskriegen seien von der Volksvertretung per Beschluss unter Bezug auf Artikel 26 des Grundgesetzes sofort zu verbieten. Ein ähnliches Dokument richtet sich gegen die Anwendung von Cyber-Waffen. ++ (fr/mgn/20.02.16 – 051)

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