Antsemitismus-Beauftragter in Wahrheit ein Israel-Beauftragter

Berlin, 22. Januar 2018 (ADN). Der Antisemintismus-Beauftragte wird in Wahrheit ein moralisch maskierter Israel-Beauftragter sein. Das stellt der Publizist Ulrich Gellermann am Montag auf dem Portal rationalgalerie.de zu der Aufforderung des Deutschen Bundestages an die geschäftsführende bundesdeutsche Regierung fest. Es handle sich dabei um einen Funktionär, der für das Gehalt eines Staatssekretärs die Existenz des modernen deutschen Staates nicht aus dem Verbrechen des Zweiten Weltkrieges erklären soll, sondern ihn primär auf das Verbrechen des Holocaust zurückführt. Damit werde das Friedensgebot des Grundgesetzes umgangen. Gleichzeitig werde ausgeblendet, ob sich ein Verursacher des Zweiten Weltkrieges an diversen Kriegen in anderen Ländern beteiligen darf. Damit werde eine militarisierte Außenpolitik veredelt.

Als Ausgangspunkt seiner Überlegungen wählt Gellermann das kürzlich stattgefundene Verbrennen von Israel-Flaggen in Berlin. Wenn sie echt gewesen wären, hätte Strafrecht angewandt werden können. Aber es waren ziemlich sicher keine echten Hoheitssymbole, sondern selbstgebastelte Imitate. Insofern sei das als schlichte Meinungsäußerung zu bewerten. „In Israel werden von einer kleinen orthodoxen jüdischen Minderheit aus religiösen Gründen ziemlich regelmäßig israelische Flaggen verbrannt. Die Orthodoxen mögen den zionistischen Staat nicht. Aber nicht mal ausgemachte zionistische Hardliner kamen bisher auf die Idee, diese Gruppierung für antisemitisch zu halten,“ meint der Autor. Ganz anders sei die Reaktion in Deutschland. Mit dieser Art Rückenwind werde die Berufung eines Antisemitismus-Beauftragten angestrebt. Das deutsche Grundgesetz in seiner kühlen juristischen Weisheit behaupte, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und verlange deshalb, niemanden wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner politischen und religiösen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Wenn die Israelis zur Sicherung ihrer Interessen einen eigenen Kommissar bekämen, widerspreche das dem Grundgesetz und werfe eine Reihe von nicht juristisch beantwortbaren Fragen auf. Da die Mütter und Väter des neuen Manifests zum Antisemitismus nur ideologisches Geschwurbel zu Begründung anböten, sei man auf Vermutungen angewiesen. ++ (no/mgn/22.01.18 – 022)

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Pegida: Symbolik fernab rechtspopulistischer Ideologie

Dresden/Leipzig, 19. Oktober 2015 (ADN). Das einjährige Jubiläum der Dresdener Pegida-Demonstrationen steht am Montag in der Elbestadt und überregional im Fadenkreuz der öffentlichen Aufmerksamkeit. Der Neuigkeitswert des Ablaufs der Kundgebung an sich ist begrenzt. Das betrifft auch die Redner und ihre Aussagen. Zudem findet das übliche Gerangel um die Teilnehmerzahl statt. Je nach Interessengruppe schwanken die Angaben zwischen 15.000 und 39.000 Demonstranten.

Allerdings gibt es interessante Randphänomene, die bislang nicht im Rampenlicht standen oder gar keine Erwähnung fanden. Manche beleuchten den Hintergrund von Pegida deutlicher als die bislang gefällten oberflächlichen Urteile. Eines davon benennt dpa-Reporter Patrik T. Neumann und erläutert mehrheitlich in dem Demonstrationsblock geschwungene Flaggen. Sie zeigen das sogenannte Philippuskreuz in Schwarz-Rot-Gold, das schnell mit der norwegischen Nationalfahne verwechselt wird. „Diese Fahne war ein Entwurf für eine künftige deutsche Nationalfahne nach dem Ende des NS-Regimes, erdacht von dem Christdemokraten Josef Wirmer. Er stand in engem Kontakt zu den Hitlerattentätern des 20. Juli 1944,“ twittert Neumann vom Handlungsort. Er schlussfolgert, dass sich die Pegida-Sympathisanten sich also einer historischen Symbolik fernab jeglicher rechtspopulistischer Ideologie bedienen. Vor diesem Hintergrund zerfallen die gegenüber Pegida monoton und trommelfeuerartig vorgetragenen Vorwürfe des Rechtsextremismus zu Feinstaub. ++ (pr/mgn/19.10.15 – 283)

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