Berlin, 3. Januar 2019 (ADN). Nach Meinung von Fatina Keilani mutiert das Schwarzfahren als Straftat zur Systemfrage. In der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ schildert die Journalistin am Donnerstag die divergierenden Positionen in der Politik, Justiz und Zivilgesellschaft der Hauptstadt. Das Phänomen wächst den Behörden in all seinen monetären, rechtlichen und sozialen Konsequenzen vollständig über den Kopf. Es beweist die Hilfs- und Kopflosigkeit des Rechtsstaates, der in seiner Kurzsichtigkeit nicht mehr die richtigen Proportionen zwischen kleinen und großen Problemen wahrnimmt.
Bedauerlicherweise wird zudem keine Silbe über die Entstehungsgeschichte des Schwarzfahrens als Straftatbestand verloren, der in der juristischen Diktion korrekt eigentlich „Erschleichen von Leistungen“ genannt wird und von den Nationalsozialisten aus der Taufe gehoben worden ist. Während er in der DDR als Belanglosigkeit behandelt wurde, sitzen in der Bunderepublik Deutschland dafür jährlich Tausende hinter Gittern. Und das, obwohl es der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht. Insofern hielt sich der sozialistische Staat konsequenter an den Menschenrechtskodex als die Bunderepublikaner, die der DDR permanent deren Verletzung vorwarfen. ++ (vk/mgn/03.01.19 – 003)
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