Selbstblockade des Europarates

Straßburg, 4. Mai 2019 (ADN). Der Europarat befindet sich 70 Jahre nach seiner Gründung in einer Selbstblockade. Das sich als Hüter von Demokratie und Menschenrechten in Europa verstehende Gremium kriselt sichtbar. Das bestätigt am Sonnabend im Deutschlandfunk der amtierende Europarats-Präsident, Finnlands Außenminister Timo Soini. Während die seit Mai 1949 bestehende Organisation ihren 70. Geburtstag feiert, sehe sie sich den größten Herausforderungen ihrer Geschichte gegenüber. Russland bereitet dem Europarat, dem 47 Mitgliedsstaaten angehören, die größten Sorgen. ++ (eu/mgn/04.05.19 – 122)

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Ex-EGMR-Präsident über Schwächen der Europa-Justiz

Genf, 17. April 2019 (ADN). Über Schwachstellen in der Europa-Justiz, insbesondere rund um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), äußerte sich der ehemalige EGMR-Präsident Luzius Wildhaber in einem am Mittwoch in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) veröffentlichten Interview. „Viele Regierungen haben hohe Erwartungen an die Richter am EGMR, die aus ihrem eigenen Land stammen. Es gibt seltene Fälle, in denen Richter in Strassburg von Behörden aus ihrem Heimatland kontaktiert werden. Es wird ihnen mitgeteilt, welche Fälle von besonderem Interesse sind. Ich habe als Präsident des Gerichtshofes immer deutlich gemacht, dass ich solche Versuche der Einflussnahme als unvereinbar mit der Unabhängigkeit des Gerichts erachte. Glücklicherweise kann ich sagen: Ich habe es nie erlebt, das mich ein Bundesrat angerufen hätte. In der Schweiz versuchen nicht einmal die Anwälte der Prozessparteien, auf diese Weise Einfluss zu nehmen,“ so Wildhaber.

Als sehr problematisch beurteilt der Ex-Gerichtspräsident die Mitgliedschaft Russlands im Europarat und dessen Verhältnis zum EGMR ein. Der Gerichtshof könne ein Land nicht zwingen, den EGMR und seine Unabhängigkeit zu respektieren. Es gebe keine Sanktionsmöglichkeit. Auch vor diesem Hintergrund wäre es besser gewesen, Russland 1996 nicht in den Europrat aufzunehmen. Man habe gewusst, dass es Probleme geben würde. Aber als Russland die Aufnahme beantragte, habe das als großer Erfolg für den Europarat gegolten. Im Rückblick sei das wohl falsch gewesen. Heute sei bekannt, dass die russischen Gerichte weit davon entfernt sind, sich in heiklen Fällen gegen die Regierung durchsetzen zu können. Die Duma habe 2014 sogar ein Gesetz verabschiedet, wonach das russische Verfassungsgericht entscheidet, ob EGMR-Urteile die russische Verfassung verletzen.

Der 82jährige Wildhaber gehört zu den bedeutendsten schweizerischen Staats- und Völkerrechtlern der vergangenen Jahrzehnte. Er war von 1998 bis 2007 Präsident des EGMR in Strassburg, der ein Organ des Europarates ist. Schon zuvor, ab 1991 war er dort Richter. ++ (eu/mgn/17.04.19 – 105)

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Deutsche Parteienfinanzierung unter Dauerbeschuss internationaler Korruptionsbekämpfer

Berlin, 6. März 2018 (ADN). Die Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland steht unter Dauerbeschuss internationaler Korruptionsbekämpfer. Das geht aus einer Untersuchung der Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ vom Dienstag hervor. Die Kritik gebe es nicht erst seit gestern, sondern wird bereits seit vielen Jahren geäußert. Die Zeitung schreibt: „Schlechter hätte das Zeugnis für Deutschland kaum ausfallen können. Von zehn Empfehlungen für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung habe das Land nur drei vollständig umgesetzt, heißt es in einem neuen Bericht der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (Greco). die Experten zeigten sich außerdem ‚besorgt, dass keine weiteren Fortschritte erzielt wurden‘ – und das, obwohl die Empfehlungen seit 2009 auf dem Tisch liegen.“ es sei keineswegs das erste Mal, dass Greco die Untätigkeit Deutschlands kritisiert. Schon 2011 habe das Gremium in einem ersten Bericht genau dieselben Punkte bemängelt gehabt. Zwischendurch bescheinigten die Korruptionsexperten den Deutschen mehrfach, bei diesem Thema nicht voranzukommen. Jedes Mal sei die Nachricht, dass Deutschland gegen undurchsichtige Parteienfinanzierung  nicht ausreichend vorgeht, für einen Tag in die Schlagzeilen gekommen. Dann sei sie aber wieder in Vergessenheit geraten.

Greco überprüft, ob sich einzelne Staaten an den im Europarat vereinbarten Standards für den Kampf gegen Korruption halten. Der 1999 gegründeten Organisation gehören 49 Staaten an. Darunter sind Russland, die Türkei und die USA. ++ (kr/mgn/06.03.18 – 065)

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Britische Abkehr von Menschenrechtskonvention denkbar

London/Berlin, 26. Juni 2016 (ADN). Mit dem bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU ist auch mit bislang nicht beachteten Folgen zu rechnen. Auf diejenige, dass das Vereinigte Königreich sich aus den europäischen Menschenrechtsvereinbarungen verabschiedet, beschäftigt sich Gerhard Dannemann am Sonntag in „Der Tagesspiegel“. Ob Großbritannien mit dem Brexit in die „splendid isolation“ des 19. Jahrhunderts verfalle, hänge von den Euroskeptikern und deren Vermögen ab, ihre Pläne durchzusetzen. Dazu gehört, die Europäische Menschenrechtskonvention durch ein nationales Gesetzeswerk zu ersetzen. Zudem könnte eine Grundrechtecharta von jedem gewählten britischen Parlamentarier verhindert werden. „Damit wäre die Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr bindend. Großbritannien würde in die ‚Wahldiktatur‘ zurückverfallen, als die der konservative Politiker Lord Hailsham 1976 sein Land kritisierte, in der ein mit parlamentarischer Mehrheit ausgestatteter Premierminister fünf Jahre lang ohne verfassungsrechtliche Kontrolle nach Belieben schalten und walten kann. Damit müsste sich Großbritannien auch aus dem Europarat verabschieden und würde ein fatales Signal an länder wie Russland und die Türkei senden, in denen der Straßburger Gerichtshof bisher als letzter Rettungsanker gegen Menschenrechtsverletzungen gilt. Die weiteren Folgen für Europa  können nicht weniger gravierend sein als der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union,“ so Dannemann.  ++ (mr/mgn/26.06.16 – 171)

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Menschenrechtskommissar: „Jeder wird zum Verdächtigen“

Strasbourg/München, 5. November 2015 (ADN). „Es gibt eine Entwicklung in vielen europäischen Staaten, Ermittlungsbehörden freie Hand zu geben – und das trotz der Enthüllungen von Edward Snowden.“ Diese Kritik übte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ am Donnerstag. Zugleich vollziehe sich der technische Fortschritt so schnell, dass er die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden massiv ausweitet, das Privatleben zu überwachen. Das verstöre ihn. Er beobachte, dass Gesetze überhastet verabschiedet werden, teils mitten in der Nacht, ohne dass jemand ruft: „Moment mal, es geht hier um Menschenrechte !“ Deshalb schlage er Alarm.

Nach den Worten des Menschenrechtskommissars ist eine Verschiebung im Gange, von der Überwachung Einzelner hin zur Überwachung der Allgemeinheit. Entsprechende Gesetze seien in mehreren Staaten wie Spanien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Finnland und Österreich verabschiedet oder geplant. Dabei werde die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) ignoriert.  Dänemark und Italien seien erst nach Protesten zurückgerudert.

Bezogen auf Deutschland zeigte sich der Europaratskommissar aus Lettland erschüttert über Aussagen von Mitgliedern der G-10-Kommission des Bundestages: Sie wüssten nicht, ob sie alles sehen, was sie sehen sollten. Sie seien nicht ausreichend zu Inspektionen befugt. In 98 von 100 Fällen erlauben sie Überwachungsmaßnahmen, wenn sie darum gebeten werden. So werde nicht jeder Fall individuell geprüft.

Abschließend sagte Muiznieks: „Vor allem müssen wir die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Überwachung aufhalten. Sie ist verheerend für das soziale Klima. Jeder wird zum Verdächtigen.“ n++ (mr/mgn/05.11.15 – 300)

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