„Historische Klimaklage“ aus Portugal

Bonn/Straßburg, 23. Februar 2021 (ADN). Die in Bonn ansässige Organisation Germanwatch hat zu Wochenbeginn mitgeteilt, gemeinsam mit „Fridays for Future Deutschland“ (FFF) einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Damit tritt sie als Streithelfer einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen bei. Die Klage richtet sich gegen alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große Treibhausgas-Emittenten in Europa. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der jugendlichen Kläger ihre Menschenrechte und damit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weil sie die Emissionen nicht ausreichend reduzieren und damit die Erderhitzung auf mindestens 1,5 Grad Celsius begrenzen.

Nach den Worten des Politischen Geschäftsführers von Germanwatch, Christoph Bals, muss „Deutschland seinen Anteil leisten und Emissionen ausreichend und wirkungsvoll reduzieren, um Grundrechte und Freiheiten der heute jungen Menschen und nächsten Generationen zu schützen“. Das Einschalten des EGMR bezeichnet der FFF-Aktivist Maximilian Herzog als „historische Klage“.

Die jungen Portugiesen haben ihre Klage im September des vergangenen Jahres eingereicht. Anstatt vor nationale Gerichte zu ziehen, wählten sie aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise den direkten Weg nach Straßburg und hatten bislang Erfolg. Das Gericht nahm sich der Klage in einem Schnellverfahren an und fordert die beklagten Staaten im November zur Stellungnahme auf. Ein Urteil des EGMR wäre für die beklagten Staaten rechtsverbindlich und würde die europäischen Regierungen zur ambitionierten Eindämmung der Klimakrise verpflichten. Eine Antwort des EGMR wird im März erwartet.

Klimaklagen gibt es seit etwa zwei Jahrzehnten und wurden in den USA „erfunden“. Einen ersten Erfolg auf europäischem Boden gab es im Dezember 2019 in den Niederlanden. Dennoch ist der Weg steinig. Das zeigt ein Beispiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dessen Presseprecher Stephan Groscurth begründete das Scheitern der Klage von drei Bauern am Dienstag im Deutschlandfunk: „Das Gericht ist hier zu dem Ergebnis gekommen, die Landwirte und ihre Familien kamen nicht in den Bereich einer individuellen Betroffenheit, die gereicht hätte, um die Bundesregierung hier zu einem aktiven Tun zu verpflichten.“

Klimaklagen werden von Juristen als Strategische Klagen eingestuft. Um die aus den Vereinigten Staaten von Amerika bekannten Verfahren in Deutschland und Europa zu etablieren, hat sich vor fünf Jahren die Gesellschaft die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegründet. ++ (kl/mgn/23.02.21 – 054)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Ex-EGMR-Präsident über Schwächen der Europa-Justiz

Genf, 17. April 2019 (ADN). Über Schwachstellen in der Europa-Justiz, insbesondere rund um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), äußerte sich der ehemalige EGMR-Präsident Luzius Wildhaber in einem am Mittwoch in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) veröffentlichten Interview. „Viele Regierungen haben hohe Erwartungen an die Richter am EGMR, die aus ihrem eigenen Land stammen. Es gibt seltene Fälle, in denen Richter in Strassburg von Behörden aus ihrem Heimatland kontaktiert werden. Es wird ihnen mitgeteilt, welche Fälle von besonderem Interesse sind. Ich habe als Präsident des Gerichtshofes immer deutlich gemacht, dass ich solche Versuche der Einflussnahme als unvereinbar mit der Unabhängigkeit des Gerichts erachte. Glücklicherweise kann ich sagen: Ich habe es nie erlebt, das mich ein Bundesrat angerufen hätte. In der Schweiz versuchen nicht einmal die Anwälte der Prozessparteien, auf diese Weise Einfluss zu nehmen,“ so Wildhaber.

Als sehr problematisch beurteilt der Ex-Gerichtspräsident die Mitgliedschaft Russlands im Europarat und dessen Verhältnis zum EGMR ein. Der Gerichtshof könne ein Land nicht zwingen, den EGMR und seine Unabhängigkeit zu respektieren. Es gebe keine Sanktionsmöglichkeit. Auch vor diesem Hintergrund wäre es besser gewesen, Russland 1996 nicht in den Europrat aufzunehmen. Man habe gewusst, dass es Probleme geben würde. Aber als Russland die Aufnahme beantragte, habe das als großer Erfolg für den Europarat gegolten. Im Rückblick sei das wohl falsch gewesen. Heute sei bekannt, dass die russischen Gerichte weit davon entfernt sind, sich in heiklen Fällen gegen die Regierung durchsetzen zu können. Die Duma habe 2014 sogar ein Gesetz verabschiedet, wonach das russische Verfassungsgericht entscheidet, ob EGMR-Urteile die russische Verfassung verletzen.

Der 82jährige Wildhaber gehört zu den bedeutendsten schweizerischen Staats- und Völkerrechtlern der vergangenen Jahrzehnte. Er war von 1998 bis 2007 Präsident des EGMR in Strassburg, der ein Organ des Europarates ist. Schon zuvor, ab 1991 war er dort Richter. ++ (eu/mgn/17.04.19 – 105)

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Britische Überwachungsprogramme verstoßen gegen Menschenrechte

Straßburg/Berlin, 16. September 2018 (ADN). Die britischen Massenüberwachung des Government Communications Headquarters (GCHQ) ist nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg am Donnerstag entschieden. Edward Snowden hatte die Überwachungspraxis vor fünf Jahren öffentlich gemacht. Die Entscheidung fiel mehr als vier Jahre nach Erheben der Beschwerde beim Menschengerichtshof durch dessen Große Kammer. Es ist das erste Urteil, das nach der Publikation der Snowden-Dokumente die Rechtswidrigkeit der GCHQ-Aktivitäten feststellt.

Die Beschwerdeführer waren in allen wichtigen Punkten erfolgreich. Eingereicht hatten die Klage die britischen Nichtregierungsorganisationen Big Brother Watch, Open Rights Group und die Schriftstellervereinigung PEN sowie die deutsche Autorin Constanze Kurz. Die deutsche Bundesregierung, die vom Gerichtshof die Gelegenheit zur Stellungnahme geboten bekam, hielt dies nicht für erforderlich. ++ (gh/mgn/16.09.18 – 239)

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