EuGH erklärte deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig

Luxemburg, 28. Mai 2019 (ADN). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bemängelt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genuug sind. Deshalb dürfen sie in Zukunft keinen europäischen Haftbefehl (EHB) mehr ausstellen. Eine Voraussetzung für die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls ist laut einem jetzt bekannt gewordenen EuGH-Beschluss, dass er von einer „Justizbehörde“ ausgestellt ist. Dabei müsse es sich zwar nicht zwingend um einen Richter oder ein Gericht handeln. Allerdings habe die zuständige Behörde unabhängig handlungsfähig zu sein. Das sei bei deutschen Staatsanwälten nicht gegeben, weil es gesetzlich möglich ist, dass ein Europäischer Haftbefehl auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird. Insofern bestehe keine Unabhängigkeit von der Exekutive.

Der Beschluss kam auf Initiative Irlands zustande. Dessen Oberster Gerichtshof hatte den EuGH gebeten, den maßgeblichen Rahmenbeschluss der EU-Staaten auszulegen. Dabei giong es um die Fälle von zwei Litauern und eines Rumänen, die gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt hatten. Die Befehle stammten von den Staatsanwalten Lübeck und Zwickau sowie aus Litauen. Während die die Generalstaatsanwaltschaft des baltischen Landes als „ausstellende Behörde“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses anerkannt wird, trifft dies bei den betreffenden beiden deutschen Staatsanwaltschaften dem EuGH-Beschluss zufolge nicht zu. Zur Begründung hatte Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona aus einem EuGH-Urteil vom 25. Juli vergangenen Jahres zitiert: „Diese Unabhängigkeit der nationalen Behörde, die den EHB ausstellt, setzt voraus, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden n oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, so dass sie auf diese Weise vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten.“ ++ (ju/mgn/28.05.19 – 146)

Arroganz und Ignoranz Westeuropas gegenüber Osteuropäern

Brüssel, 2. April 2019 (ADN). „Polen ist nicht isoliert. Erst kürzlich hat sogar EVP-Fraktionschef Weber in einem Interview erwähnt, wie erfolgreich und kooperativ unsere Minister bei den Verhandlungen In Brüssel sind. Aber man versucht, uns vergebens zu isolieren.“ Das sagte der polnische Vizepräsident des EU-Parlaments, Zdzislaw Krasnodebski, am Dienstag gegenüber der Zeitung „Die Welt“ hinsichtlich des Rechtsstaatsverfahren  in Sachen polnischer Justizreform. Polen habe einige der geforderten Anpassungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schon vorgenommen. Anderereseits sei es schade, dass sich die Deutschen nicht um die eigenen Standards kümmern. „Es ist doch über die Maßen scheinheilig, den Einfluss von polnischen Politikern auf Justiz und Medien zu kritisieren und die Gewaltenteilung in Polen infrage zu stellen, wenn gleichzeitig in Deutschland die Politik massiv eingreift in die Besetzung von hohen Richterposten  und bei der Stellenbesetzung in den Rundfunkanstalten“, brandmarkte der EU-Parlamentsvizepräsident. Die deutsche Seite wende doppelte Standards an. Das sei unglaubwürdig.

Krasnodebski illustrierte das anhand eines Beispiels eindrucksvoll. „Schauen Sie sich die Personalie Stephan Harbarth an: Ein CDU-Bundestagsabgeordneter  und zugleich erfolgreicher Rechtsanwalt, der große Autounternehmen vertrat, wird von heute auf morgen zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Für mich ist es auch schockierend , dass Richter in Deutschland Mitglied von Parteien sein können. Und dann schauen Sie auf die Rundfunkräte, wo Parteien bei der Stellenbesetzung von Leitungsfunktionen eine wesentliche Rolle spielen.“

Der polnische EU-Repräsentant setzte sich auch mit den alten EU-Mitgliedsländern und deren Oberlehrerrolle gergenüber den mittel- und osteuropäischen Staaten auseinander „Ja, sie versuchen das. Das ist eine Art anachronistische Arroganz, die auf Ignoranz basiert“.  ++ (pl/mgn/02.04.19 – 091)

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Klimaklagen von zehn Familien beim EuGH

Bonn, 25. Mai 2018 (ADN). Zehn Familien haben gegen die EU-Politik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Sammelklage eingereicht. Darüber informiert am Freitag aus Bonn die entwicklungspolitische Organisation Germanwatch, die die Klage unterstützt. Sie wollen ambitioniertere Klimaziele erzwingen. Die Kläger fordern eine Reduktion des Kohlendioxidausstoßes um mindestens 50 bis 60 Prozent gegenüber dem Stand von 1990. Andernfalls sehen sie ihre Grundrechte in Gefahr. Das Recht auf Berufstätigkeit, Gesundheitsschutz und das Eigentumsrecht sei andernfalls beeinträchtigt.  ++ (ju/mgn/25.05.18 – 146)

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Slowakei lehnt Aufnahme von Muslimen kategorisch ab

Bratislava, 9. Januar 2016 (ADN). Die Slowakei nimmt keine muslimischen Flüchtlinge auf, weder über die EU-Quote noch freiwillig. Das meldet die „Pressburger Zeitung“ am Sonnabend und bezieht sich auf Aussagen des slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico in Bratislava. Der Regierungschef habe als Grund ausdrücklich die skandalösen Vorgänge vor einer Woche in Köln und anderen deutschen Städten genannt. Bei den Tätern in der Silvesternacht habe es sich offensichtlich um Immigranten nund Migranten gehandelt. „Wir wollen nicht, dass etwas Ähnliches auch in der Slowakei passiert“. Fico sagte weiter: „Die Slowakische Republik muss vor Bedrohungen geschützt werden. Der einzige Weg zur Minimalisierung der mit der Flüchtlingskrise verbundenen Risiken ist es, die Schaffung einer komplexen Moslem-Gemeinschaft zu verhindern. Die Erfüllung der Pflichtquoten könnte jedoch das Gegenteil bewirken.“ Das multikulturelle Europa sei gescheitert. Damit müsse man sich abfinden. Zuwanderer mit einer anderen Lebensart, einem anderen Denken unmd anderem kulturellen Hintergrund seien nicht auf „natürliche Weise“ integrierbar. Auf die Äußerung Ficos reagierte die Islamische Stiftung  in der Slowakei mit der Feststellung, dass Terrorismus oder sexuelle Gewalt mit dem Islam oder der Moslem-Gemeinschaft nicht in Verbindung gebracht werden könnten. 

Die Slowakei und Ungarn haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die EU-Quotenregelung zur obligatorischen Umverteilung von Flüchtlingen eingelegt. ++ (sl/mgn/09.01.16 – 009)

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