Madrid/Gibraltar, 12. September 2016 (ADN). Der Brexit bringt das an der Südspitze der Iberischen Halbinsel liegende Gibraltar in eine völkerrechtliche Schieflage. Das seit dem Spanischen Erfolgekrieg im Vertrag zu Utrecht vor mehr als 300 Jahren zu Großbritannien zugeordnete Eiland mit seinen heute rund 30.000 Einwohnern kommt durch das Nein der Briten zur weiteren Mitgliedschaft in eine erhebliche völkerrechtliche und wirtschaftliche Schieflage. Wie der Deutschlandfunk am Montag in einem Hintergrundbericht mitteilt, sind die 12.000 Pendler zwischen beiden Territorien zunächst die am stärksten Betroffenen. Für die in Spanien Lebenden und auf Gibraltar Arbeitenden werden durch die zu erwartenden neuen Grenzmodalitäten die Lebensumstände erheblich verschlechtert. Dazu zählen das Währungsgefälle und die Warteschlangen an den Demarkationslinien, denen mit Sorgen entgegen gesehen wird.
Das offizielle Spanien sieht die Chancen auf eine Rückkehr der britischen Exklave deutlich wachsen. Außenminister Jose Manuel Garcia-Margallo erwartet, die im Jahr 1713 im Vertrag von Utrecht verlorene Souveränität zurückzugewinnen. „Wenn Großbritannien aus der EU austritt, tritt auch Gibraltar aus. Gibraltar wäre weiterhin ein nicht autonomes Gebiet, das es zu entkolonialisieren gilt. Die Verhandlungen dafür sind ausschließlich Angelegenheit der Vereinigten Königreichs und Spaniens. Gibraltar müsste dann wieder ins nationale Territorium Spaniens eingegliedert werden. Denn den UN-Resolutionen zufolge gilt für Gibraltar das Prinzip der Integrität des nationalen Territoriums, nicht das der Selbstbestimmung.“ Nach den Worten des Ministers ist die Situation ganz anders als in Schottland. Sofern die Schotten durch ein erneutes Unabhängigkeitsvotum aus dem Vereinigten Königreich austreten, könnten sie den Beitritt zur EU beantragen. Dagegen hätte Spanien einen völkerrechtlichen Anspruch auf Gibraltar, wenn dessen Regenten sich ebenfalls von Großbritannien lossagen. So stehe es im Utrechter Vertrag, der auch für die Vereinten Nationen noch heute Basis des Statuts des Felsens ist. Spanien hält auch eine geteilte Souveränität über Gibraltar für denkbar. Allerdings währe eine solche Co-Souveränität mit gemeinsamer Verwaltung durch Spanien und Großbritannien nicht ewig. Nach einer gewissen Zeit würde Gibraltar dann vollständig zu Spanien gehören.
Die Einwohner und politischen Spitzen von Gibraltar sind bestrebt, in der EU zu bleiben, wenn Großbritannien ausscheidet. Vize-Regierungschef Joseph Garcia spricht vom „umgekehrten Grönland-Modell“. Die Grönländer stimmten 1982 für den EU-Austritt, während Dänemark dringeblieben ist. ++ (vk/mgn/12.09.16 – 248)
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