Staatsfernsehen nicht mit der DDR untergegangen

Frankfurt am Main, 17. Mai 2017 (ADN). Das Staatsfernsehen ist nicht mit der DDR untergegangen. Dass der Vorwurf im Raum steht, erläutert eindrucksvoll und ausführlich am Beispiel der Sendung „hart aber fair“ im ARD-Programm zu Beginn dieser Woche  Alexander Wallasch auf dem Nachrichtenportal http://www.tichyseinblick.de. Ihn zu entkräften, werde für Moderator Frank Plasberg erforderlich sein. „Jagen Sie aufeinander, wem der Wille zur Kontroverse verweigert wird“, beschwört der Autor den prominenten ARD-Mitarbeiter.

Dass die Lage beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) nicht besser ist, hatte vor rund einem Jahr bereits der Spiegel-Journalist Jan Fleischhauer in einer Kolumne ausgebreitet. Das ZDF weise immer weit von sich, „Staatsfernsehen zu sein.“ dabei zeige ein Blick auf die Gründungsgeschichte, dass das ZDF einst genauso konzipiert war. Schon die ersten Pläne seien auf Protest gestoßen. damals handelte es sich um Schriftsteller und Künstler, die in einer Resolution zum Boykott des „Regierungsfernsehens“ aufriefen.

Heute tue das eine einfache Metallarbeiterin aus dem thüringischen Städtchen Geisa. „Die Heldin der Bewegung ist die 46jährige Sieglinde Baumert, die lieber Erzwingungshaft ertrug, als ein Abrechnungssytem zu unterstützen, das sie für verfassungswidrig hält. Seit sie zwischen ihren Schichten auf die Doktorarbeit ‚Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland‘ stieß, die als Standardwerk der Gebührengegner gilt, lässt sie der Gedanke nicht mehr ruhen, dass sie sich mitschuldig macht, wenn sie ihren Beitrag entrichtet“. Sie könne, eigenen Worten zufolge, nicht verantworten, diesen Rundfunk mitzufinanzieren. Im Übrigen nutzt sie diese auf Zwang und einem völlig absurden Finanzierungssystem ruhenden Sender gar nicht, weil sie kein Radio- und Fernsehgerät hat. Für ihre Überzeugung nahm Baumert 61 Tage Gefängnis und den Verlust ihres Arbeitsplatzes hin. Was die Glaubensstärke angehe, könne es der GEZ-Rebell locker mit jedem Castor-Gegner aufnehmen. ++ (me/mgn/138)

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GEZ-Rebellion wächst rasant – Heer der Verweigerer auf mehr als acht Millionen gestiegen

Berlin, 25. November 2014 (ADN). Der Widerstand gegen den GEZ-Zahlungszwang in Deutschland wächst rasant und bringt in immer kürzer werdenden Abständen neue „Helden“ der Rebellion gegen die mittlerweile als Meinungsdikatur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstaltenen empfundenen Bandagen hervor. Von der jüngsten Widerständlerin berichtet die Wochenzeitung „Berliner Abendblatt“ in der aktuellen Ausgabe. Kathrin Weihrauch verweigerte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) die Entrichtung des Zwangsbeitrags in Höhe von 309, 26 Euro, den der Sender ihr allein für das Jahr 2013 abverlangen wollte. „Nachdem Kontopfändung und Zwangsvollstreckung gescheitert waren und die GEZ-Rebellin auch noch eine Vermögensauskunft verweigerte, erwirkte das Landgericht Brandenburg/Havel eine Erzwingungshaft. Sechs Monate sollte Kathrin Weihrauch hinter Gitter. Jetzt hat der Sender klein beigegeben und seinen Antrag auf Haftanordnung gegen die Schuldnerin zurückgezogen. Ein historischer, wegweisender Sieg,“ urteilt die Wochenzeitung. Allerdings sei der Rückzug des rbb nicht auf Einsicht zurückzuführen gewesen, denn die Fernseh- und Rundfunkanstalt scheute vor der Konsquenz eines Bumerangs zurück. er sollte nämlich erst einmal die Kosten für den Gefängnisaufenthalt der Deliquentin bezahlen. Das wären pro Tag 146, 87 Euro gewesen und für die gesamte Haftzeit 26.436,60 Euro.

Ein Präzedenzfall war der Vorgang allerdings nicht, denn bereits vor einigen Monaten hatte sich in Thüringen ein ähnlicher Vorfall ereignet. Sieglinde Baumert aus der Kleinstadt Geisa in der Rhön hatte dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ebenfalls die GEZ-Zahlung von 191 euro verweigert, wurde sogar tatsächlich verhaftet und in einer sächsischen Frauen-Haftanstalt eingesperrt. Der öffentliche Sturm der Entrüstung nahm dann derart Fahrt auf, dass sowohl die Sendeanstalt als auch die Justiz der Betroffenen nach 61 Tagen  ohne nähere Begründung die Rückkehr in die Freiheit „schenkten“. 

Inzwischen sollen rund vier Millionen Bürger die GEZ-Zahlungen verweigern. Zählt man die 4,3 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – hinzu, die auf Antrag von der Zwangsgebühr befreit werden können, gehören zum Heer der Revolte inzwischen mehr als acht Millionen Bürger. ++ (me/mgn/25.11.16 – 322)

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Gefängnisdirektor zahlt Bußgeld für Haftkandidatin – Erzwingungshaft abgewendet

Hildesheim, 23. Mai 2016 (ADN). Weil Cecile Lecomte die Zahlung eines Bußgeldes verweigerte, erhielt sie eine Ladung zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hildesheim. Als sie dort zum Haftantritt erschien, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass das Bußgeld entrichtet worden ist und sie nicht hinter Gitter muss. Darüber berichtet in seiner aktuellen Maiausgabe das Monatsmedium „Graswurzelrevolution“, dessen Mitherausgeberin die Französin Lecomte ist.

Die rätselhaften Hintergründe dieser Entwicklung erforschten Journalisten lokaler Medien. Ihre Recherchen förderten noch Erstaunlicheres zutage. Das Bußgeld war vom Leiter des Frauengefängnisses, Oliver Wessels, persönlich an die Justizkasse von Nordrhein-Westfalen überwiesen worden. Das hat er gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), Studio Niedersachsen, auf Anfrage bestätigt. Er habe gewusst, dass die im Jahr 2013 zu dem Bußgeld verurteilte Anti-Atom-Aktivistin Lecomte die Tageshaft als politische Bühne nutzen wollte. Um das zu verhindern, hatte er den geforderten Betrag bereits am 9. März 2016 überwiesen. Dennoch erwies sich das ungewöhnliche Verhalten des Gefängnisdirektors als Bumerang, denn nun machte die Betroffene genau dieses öffentlich. Der zusätzliche Ärger des leitenden Justizbeamten besteht jetzt darin, dass er einen entsprechenden Bericht an das zuständige Justizministerium schreiben und zahlreiche Interview-Anfragen von Pressvertretern bewältigen muss.

Lecomte hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, die Zwangsmaßnahmen nicht hinnehmen zu wollen. Den Fall bearbeitenden Richter hatte sie auf die Rechtswidrigkeit der Anordnung zur Erzwingungshaft hingewiesen. Gehorsam sei nicht erzwingbar. Das sei nur zulässig, wenn Aussicht besteht, dass die Haft als Zwangsmittel zum Erfolg führt und das Zahlen des Bußgeldes vonstatten geht. Dies hatte sie hinreichend und eindeutig verneint. Dennoch hatte der Richter an der Haftanordnung festgehalten. (ju/mgn/23.05.16 – 137)

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