Jubiläumsauftakt 100 Jahre Weimarer Republik – Weimarer Reichsverfassung war 1919 die weltweit modernste

Weimar, 19. Januar 2019 (ADN). Die seinerzeitigen Aussichten auf Erfolg der Weimarer Republik waren trübe, weil bis zu ihrem Anfang Deutschland von Militärs beherrscht wurde. Es gab einfach zu viele Demokratie-Gegner. Das sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley  bei der Auftaktveranstaltung zum 100. Jahrestag der Gründung der Weimarer Republik am Sonnabend im Deutschen Nationaltheater Weimar. Dennoch hätten wir dieser ersten deutschen Demokratie viel zu verdanken. Als Beispiel nannte die Ministerin die Artikel 119 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), in der die Ehe erstmals als gleichberechtigte Gemeinschaft von Mann und Frau geregelt war. Artikel 151 verlangte von der Wirtschaft, dass sie ein menschliches Dasein für alle garantieren sollte. Die Weimarer Konstitution, auf der das Grundgesetz basiert, sei ein Meilenstein gewesen und habe eine internationale Speerspitze gebildet. Brasilien, Spanien und die Türkei nutzten sie als Vorlage für ihre Verfassungen.

Der Vorsitzende des 2013 gegründeten Vereins Weimarer Republik, Prof. Michael Dreyer, wies darauf hin, dass die Weimarer Republik nicht gescheitert ist, sondern zielgerichtet zerstört wurde. Diese Erkenntnis sei erst sehr jung. Im öffentlichen Meinungsbild hätten vor zehn oder 20 Jahren „Weimarer Republik und Bauhaus noch wenig zu melden gehabt“. Die 1919 neugegründete Republik habe im Vergleich zu den heutigen Verhältnissen mit kaum überwindbaren Schwierigkeiten kämpfen müssen. Schwerste Prüfungen wären zu bestehen gewesen: Rund zehn Millionen kriegsmüde deutsche Soldaten kehrten nach Hause zurück, die Spanische Grippe grassierte und ganz Deutschland war mit bewaffneten Konflikten überzogen. Rückblickend sei zu konstatieren, dass die Weimarer Republik als Vorbild zu betrachten ist, nicht als abschreckendes Beispiel. Die Weimarer Reichsverfassung sei 1919 die modernste Verfassung der Welt gewesen. Das werde im Ausland eher gewürdigt als in Deutschland. Selbst die Verfassung der V. Französischen Republik habe sich die Weimarer Verfassung als Muster auserwählt. Dafür habe wohl Charles de Gaulle gesorgt, der in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts als französischer Besatzungssoldat die praktischen Wirkungen der Weimarer Reichsverfassung direkt spürte. Dreyer bedauerte die bis heute bestehenden gravierenden Wissenslücken über die Weimarer Republik und ihre Konstitution. Fast alle demokratischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland hätten ihren Ursprung in der damaligen Zeit. Zu den Errungenschaften von damals zählt der Acht-Stunden-Tag, die betriebliche Mitbestimmung und der studentische Auslands-und Austauschdienst DAAD). Die Schulen wurden in den Stand als Institutionen der Völkerverständigung gehoben.

Der Generalintendant des Deutschen Nationaltheaters Weimar (DNT), Hasko Weber, zitierte ausführlich aus der Rede seines damaligen Amtsvorgängers Ernst Hardt, die er genau vor 100 Jahren am 19. Januar 1919 – dem Tag der Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung – im Großen Haus des Theaters gehalten hatte. In einer flammenden Ansprache habe er die Abgeordneten zur Deutschen Nationalversammlung dazu verpflichtet, dass sie eine Kulturmission  erfüllen müssen. Weimar diene dabei als geistiger Anker. Nichts Besseres als die Bühne Goethes und Schillers sei dafür geeignet. Denn: „Das Schlimmste liegt nicht hinter uns, sondern vor uns“. Der damalige Theaterchef berief sich auf einen Satz Friedrich Schillers „Hätten wir eine Nationalbühne, wären wir eine Nation“.  Sein Drama „Wilhelm Tell“, dessen Held und künstlerische Aussage standen am 19. Januar 1919 im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Unmittelbar bevor sich der Vorhang zur „Tell“-Premiere hob, proklamierte Hardt das Weimarer Hoftheater zum „Deutschen Nationaltheater“. Ähnliches soll sich am 1. Februar 2019 wiederholen. An diesem Tag wird mit der Premiere von „Wilhelm Tell“ in Deutschen Nationaltheater Weimar die „Woche der Demokratie“ eröffnet, kündigt Weber an. Sie sei ein Angebot zu Diskussion und Beteiligung, um die Demokratie als freie und weltoffene Lebensform zu stärken. ++ (wr/mgn/19.01.19 – 019)

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Erklärung zum 100. Gründungsjubiläum der KPD

Berlin, 30. Dezember 2018 (ADN). „Die Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands am 30. Dezember 1918 im Festsaal des Preußischen Landtags in Berlin war eine folgenreiche Zäsur in der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung“. So bewertet die Historische Kommission der Partei DIE LINKE gleich zu Beginn ihrer Erklärung zum 100. KPD-Gründungsjubiläum die Geburtsstunde dieser Partei, die am Sonntag vor einem Jahrhundert gegründet worden ist. In dem bereits im September dieses Jahres erarbeiteten und beschlossenen Dokument wird dieses Datum als Abschluss und Höhepunkt eines fast zwei Jahrzehnte andauernden Prozesses bezeichnet, in dessen Verlauf sich innerhalb der deutschen Sozialdemokratie mehrere, letztlich unvereinbare prinzipielle Richtungen herausgebildet hatten. Zwischen diesen Strömungen überwogen die weltanschaulichen und politisch-praktischen Differenzen dauerhaft die verbliebenen Gemeinsamkeiten. Vergleichbare Prozesse haben sich der Erklärung zufolge auch in sozialdemokratischen Parteien anderer Länder vollzogen. Die KPD sei zu einer Zeit gegründet worden, als der Höhepunkt der Novemberrevolution erreicht war und damit in einem Augenblick, in dem die grundsätzlichen Entscheidungen über Weg und Ziel des großen gesellschaftlichen Umbruchs am Ende des Ersten Weltkriegs bereits gefallen waren. Zudem habe die neugegründete Partei gerade erst begonnen, sich über ihre Programmatik zu verständigen und eine eigene Organisation zu schaffen. Deswegen sei sie nicht in der Lage gewesen, nachhaltig Einfluss auf die Weiterführung der Novemberrevolution und die Kämpfe zu ihrer Verteidigung zu nehmen.

„Bereits die Ablehnung einer Teilnahme an den Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 – gegen den erklärten Willen von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht – war ein erstes deutliches Zeichen dafür, dass die KPD in ihrer Gesamtheit nicht bereit und in der Lage war, die Errichtung der Weimarer Republik als das wesentliche und wichtigste Ergebnis der Novemberrevolution zu akzeptieren“, heißt es in dem kritischen Papier der Links-Partei. ++ (pl/mgn/30.12.18 – 343)

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Maritime Altmunition zersetzt sich

Kiel/Rostock, 18. Mai 2018 (ADN). 1,6 Millionen Tonnen Kriegsmunition liegen veralteten Angaben zufolge in der deutschen Nord- und Ostsee seit den beiden Weltkriegen des vergangenen Jahrhunderts. Aktuelle Daten gibt es nicht. Sie stören kaum jemanden, außer Experten wie den Kieler Uwe Wichert. Früher als Marinesoldat gehörte er zur Arbeitsgruppe „Munition im Meer“. Auch jetzt noch sucht er in internationalen Archiven nach Explosivstoff-Beständen in der Ostsee. Die Lage ist bei den zahlreichen Munitionsarten meist unklar. Bei den Minen gibt es eine klare Übersicht: Alles in allem lagern zwischen Skagerrak und St. Petersburg 179.000 Tonnen Minen. Sie stammen aus der Zeit des Ersten und des Zweiten Weltkriegs sowie dem Krim-Krieg. Bei Bomben, Torpedos und anderer Munition besteht wenig Gewissheit. Die gewonnen Erkenntnisse finden inzwischen Eingang in eine Geo-Datenbank beim Institut für Ostseeforschung in Warnemünde. Extrem viel Altmunition lagert in Sperrgebieten, wo über 150 Jahre lang Schießübungen, Manöver oder Kriegshandlungen stattgefunden haben. Viel Munition liegt auch außerhalb der in den Seekarten eingetragenen Sperrzonen. Sie wurden im Auftrag der Allierten von Fischern aufs Meer hinausgefahren und an unbekannten Orten abgeladen.

Dass die Altlasten explodieren können, ist ein Problem. Ein anderes, dessen Gefahr wächst, ist der Rost. Er zerfrisst das Mantelmaterial und setzt das Schießpulver frei. Und damit auch TNT, das giftig und Krebs erregend ist. Es wird durch Muscheln aufgenommen, die wiederum von Fischen vertilgt werden und letztlich landet es innerhalb der Nahrungskette auf dem Speiseplan der Menschen. So hat das Hamburger Thünen-Institut für Fischereiökologie herausgefunden, dass Tiere einer Plattfisch-Art in einem besonders munitionsbelasteten Sektor der Kieler Außenförde zu 25 Prozent mit Lebertumoren verseucht waren. Optimistisch stimmt zumindest, dass die Forschung intensiviert wird. Dazu hat sich ein Verbund mehrerer Institute in den deutschen Küstenländern gebildet.

Kaum verständlich ist dagegen die Unwissenheit in den politischen Kreisen. Die Zeitung „neues deutschland“ schreibt am Freitag: „Bund hat keine Ahnung von Bomben im Meer“. Die jüngste Schätzung stamme aus dem Jahr 2011. Sie besteht in eben jenen 1,6 Millionen Tonnen – davon 1,3 Millionen Tonnen in der deutschen Nordsee und 300.000 Tonnen in der Ostsee. Inzwischen laut gewordene Vorwürfe lauten, die Bundesregierung halte die Seekarten nicht auf dem neuesten Stand. In den 1990er Jahren seien sogar Kampfmittelvorkommen aus den Karten gelöscht worden, um das Problem kleinzureden. ++ (al/mgn/18.05.18 – 138)

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Neues Hambacher Fest: „Dieser Tag wird Deutschland verändern“ – Erinnerung an Friedensvertrag von Bautzen

Neustadt an der Weinstraße, 5. Mai 2018 (ADN). Vor einem Jahrtausend Im Jahr 1018 wurde zwischen dem späteren Kaiser Heinrich II. und dem polnischen Herzog Boleslaw Chrobry der „Friede von Bautzen“ geschlossen. Damit wurde ein 15jähriger kriegerisch ausgetragener Territorialstreit in der heutigen Oberlausitz für viele Jahre beigelegt. An das Ereignis, das heute in polnischen Schulen Pflichtwissen und in Deutschland völlig vergessen ist, erinnerte am Sonnabend der Ex-Staatssekretär und ehemalige Vizechef der deutschen Delegation in der Parlamentarischen OSZE-Versammlung, Willy Wimmer, in seiner Rede auf dem Neuen Hambacher Fest 2018. Er forderte in diesem Zusammenhang, die Fähigkeit zum Frieden in der Mitte Europas – insbesondere mit den osteuropäischen Staaten aufrechtzuerhalten und fragte: „Was treibt  Deutschland, den Russen und den ehemaligen Völkern der Sowjetunion, den Respekt zu versagen?“ Außerdem sei es einer Nation unwürdig, anderen mit dem Finanzknüppel zu drohen wenn diese – wie beispielsweise Ungarn und Polen – souveräne staatliche Entscheidungen treffen.

Wimmer ermunterte dazu, sich intensiver mit den Hintergründen und Anfängen des Ersten Weltkriegs zu beschäftigen. Es seien derzeit verdächtige Parallelen zu entdecken, wenn man sich die aktuelle Politik Frankreichs, Großbritanniens und der USA näher betrachtet. Emmanuel Macron habe bei seinem kürzlichen Besuch in Washington die alte Erste-Weltkrieg-Geschichte wieder aufgemacht. Mit der deutschen Bundesregierung ging der Staatssekretär a.D. hart ins Gericht. „Der Schlag ins Gesicht aller gesetzestreuen Bürger heißt Angela Merkel.“ Die Vorgänge in Ellwangen zeigten, dass „wir unsere Grenzen nicht schützen dürfen und uns mit derartigen Verhältnissen herumschlagen müssen. Wir wollen mit dieser Bundeskanzlerin nicht Abschied vom Rechtsstaat nehmen. Im deutschen Freiheitsschloss uns so artikulieren zu können, haben wir Professor Max Otte zu verdanken“, so Wimmer. Dieser Tag werde Deutschland verändern, daran komme keiner mehr vorbei. Unter dem starken Beifall der rund 1.200 Teilnehmer aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland äußerte er die Überzeugung, dass die versammelten Menschen diesen geschichtsträchtigen Platz mit gestärktem nationalen Bewusstsein verlassen und dieses tapfer vertreten. Neben Wimmer gehörten zu den Festrednern Thilo Sarrazin, Vera Lengsfeld, Jörg Meuthen, Imad Karim, Joachim Starbatty und Markus Krall.

Der Kölner Finanzexperte Otte hatte das Treffen unter großem Aufwand auf der Burg bei Neustadt an der Weinstraße initiiert, organisiert und finanziert, um an den Geist des historischen Hambacher Festes im Jahr 1832 anzuknüpfen. Damals hatten sich dort bis zu 30.000 deutsche, polnische und französische Bürger und Patrioten zusammengefunden, um in Deutschland und Europa einen grundlegenden demokratischen Wandel anzustoßen und zu konzipieren. Historiker nennen diese Geschichtsphase Vormärz, weil sie den Revolutionen von 1848/49 vorausging. Weitere Höhepunkte dieser Epoche waren das Wartburgfest 1817 der deutschen Studenten bei Eisenach und der  Wachensturm in Frankfurt am Mai von 1833. ++ (pl/mgn/05.05.18 – 125)

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Schlussakkord zur Definition der Völkerrechtskategorie „Angriffskrieg“

Köln, 3. Dezember 2017 (ADN). Zu Beginn dieser Woche werden Beratungen zwischen den Vertragsstaaten des Internationalen Gerichtshofs darüber eröffnet, ob Angriffskriege strafbar sein sollen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläuterte am Sonntag der Völkerrechtler Claus Kreß die historische Dimension der in New York stattfindenden Gespräche. Es gehe tatsächlich um eine Frage, über die die internationale Gemeinschaft jetzt ziemlich ein Jahrhundert genau nachgedacht hat. Die Engländer hätten nach dem Ersten Weltkrieg das Problem ins Spiel gebracht, dessen Geburtsstunde dann bei den Nürnberger Prozessen gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher schlug. „Und dann ist das ganze Projekt ins Stocken, und zwar in ein ganz langes Stocken, gekommen. Man konnte sich politisch im Kalten Krieg über diese Frage nicht einigen. Und selbst als es dann in den 1990er Jahren zu der großen Wiederbelebung der Idee des Völkerstrafrechts kam, blieb der Angiffskrieg – zunächst, weil er so sensibel war – außen vor. Neue Tatbestände – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Bürgerkriegsverbrechen – standen ganz im Vordergrund“, so der Experte des Internationalen Rechts, der selbst an den Gesprächen in New York teilnimmt. Erst im ugandischen Kampala sei es 2010 gelungen, Angriffskrieg oder das Verbrechen der Aggression zu definieren. Es bedürfe jetzt in New York einer letzten Beschlussfassung darüber.  Sie sei völkerrechtlich problematisch.

Gründe dafür, warum Weltmächte wie USA, Russland und China bei diesen Verhandlungen nicht dabei sind, sieht Kreß in dem zentralen Streitpunkt der humanitären Intervention. Als Indiz dafür nannte er eine Anzeige gegen die seinerzeitige Schröder-Fischer-Regierung wegen des militärischen Eingreifens und der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Jugoslawien. Diese Strafanzeige wurde dann vom Generalbundesanwalt zurückgewiesen. ++ (vr/mgn/03.12.17 – 339)

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3,5 Millionen Überprüfungen durch Radikalenerlass – Berufsverbot zielte auf Einschüchterung durch Existenzvernichtung

Leipzig, 24. November 2017 (ADN). Leipzig ist der erste ostdeutsche Standort gewesen, an dem die Ausstellung „Vergessene Geschichte – Berufsverbot“ Station gemacht hat. Am Freitag schloss die Exposition in der Universität Leipzig ihre Pforten. Zuvor war die von der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote gestaltete Präsentation über als Radikalenerlass bekanntgewordene politische Verfolgung, die vor 45 Jahren von der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder zu „Fragen der inneren Sicherheit“ der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, in 35 Städten Westdeutschlands gezeigt worden. Aufgrund der damaligen Entscheidung wurden nach 1972 zehntausende politische Gegner „in obrigkeitsstaatlicher Manier ausgeschnüffelt und mit Berufsverbot gemaßregelt. Dieses Vorgehen wurde innen- und außenpolitisch geleugnet“, heißt es in dem Prospekt zu der Exposition.

Zur Eröffnung hatten Cornelia Booß-Ziegling und Rolf Günther in einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung als seinerzeit Betroffene aus eigenem Erleben über diese Vorgänge berichtet. Im Laufe mehrerer Jahrzehnte hätten 3,5 Millionen Überprüfungen stattgefunden. Dabei seien 25.000 bis 30.000 Verdächtige herausgefiltert worden. Mehr als 10.000 Berufsverbotsverfahren habe es gegeben, in deren Folge 2.250 Bewerber nicht eingestellt und 256 Beamte entlassen worden sind.

Ziel des Radikalenerlasses war die Vernichtung der materiellen Existenz. Die Betroffenen konnten entweder ihre Ausbildung nicht abschließen oder die erlernten Berufe bzw. nicht mehr ausüben, weil die Tätigkeitsfelder vom Staat monopolisiert waren. Berufsverbote hatten daher lebenslange existentielle Auswirkungen. ein solches Vorgehen hat in Deutschland eine lange unrühmliche Tradition im 19.Jahrhundert. Diese Politik begann mit den Karlsbader Beschlüssen 1819 gegen „revolutionäre Umtriebe, demagogische Verbindungen und geistige Vorbereitungen des Umsturzes“ sowie mit den preußischen Notverordnungen gegen „unzuverlässige Elemente“ nach der gewaltsamen Niederschlagung der Revolution von 1848/49. Als weitere Höhepunkte obrigkeitsstaatlicher Repression folgten das „Sozialistengesetz“ von 1878 und die Verfolgung von Pazifisten durch die Militärjustiz im Ersten Weltkrieg. ++ (ip/mgn/24.11.17 – 329)

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Das Schicksal der Pontos-Griechen – Ein nicht bekannter Genozid begann vor 100 Jahren

Istanbul, 12. August 2017 ()ADN). Mirko Heinemann erinnert am Sonnabend in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) an eine kaum bekannte Vertreibung mit anschließendem Genozid. Sie begann vor genau 100 Jahren und folgte dem an den Armeniern verübten Völkermord. Betroffen waren die vor allem an der türkischen Schwarzmeerküste angesiedelten pontischen Griechen. Die Flucht dieses christlichen Volkes begann im August 1917. Sie wurde ausgelöst durch einen Angriff der russischen Marine auf die Türkei. Die Kriegsschiffe, die sich bald wieder zurückzogen, nahmen eine große Zahl flüchtender pontischer Griechen mit nach Russland. Wer keinen Platz auf den russischen Schiffen fand, wurde wenige Wochen danach von den Türken deportiert. Mit dieser Reaktion des Osmanischen Reiches, das die Griechen dann systematisch aus ihren angestammten Gebieten vertrieb, war ein Massenexodus verbunden. Beispielsweise mussten 3.500 Bewohner der Stadt Ordu ihre Häuser verlassen und über das pontische Gebirge marschieren. Nur zwei Drittel der Heimatlosen überlebten, die anderen starben an Krankheiten und Erschöpfung. Die Ankömmlinge wurden 200 Kilometer von ihrer Heimat entfernt in einem Lager interniert. Immer mehr Griechen wurden aus den Küstenregionen ins Hinterland vertrieben. Schätzungsweise 350.000 Menschen wurden dabei umgebracht.Die fürchterlichen Ereignisse blieben vor der Weltöffentlichkeit weitgehend verborgen. Erst ein dreiviertel Jahr später – im April 1918 – berichtete die „New York Times“ darüber. Bis heute sind die Vorgänge wenig bekannt.

Als das Osmanische Reich 19919 kapituliert hatte, wurde der Friedensvertrag von Lausanne geschlossen. Er sah die endgültige und zwangsweise Umsiedlung von 1,2 bis 1,5 Millionen pontischen Griechen aus dem Staatsgebiet der neu gegründeten Türkei vor. Sie mussten das Land westwärts verlassen und landeten zumeist auf dem Territorium des heutigen Griechenlands. Im Gegenzug wurden 400.000 in Griechenland lebende Muslime in die Türkei ziehen. Für seinerzeitige Politiker wie den Briten Winston Churchill und den Tschechen Edvard Benes galt Bevölkerungsaustausch als geeignete Methode zur friedlichen Lösung ethnischer Konflikte. Diese Auffassung herrschte auch im Völkerbund vor. ++ (df/mgn/12.08.17 – 225)

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Neurosen, Missverständnisse und Instrumentalisierungen um den Begriff „Verfassungsfeind“

München, 27. Mai 2016 (ADN). Wer überall die Verfassung bedroht sieht, betreibt am Ende unweigerlich jene diffuse Identitätspolitik, die er den anderen vorhält. Das stellt der Staatsrechtler Florian Meinel von der Humboldt-Universität Berlin am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest. So sei die Politik der Verfassungsfeindschaft die schmutzige Seite des bundesrepublikanischen Verfassungspatriotismus. Sie transportiere die Unsicherheiten der heterogener werdenden sogenannten Mehrheitsgesellschaft mit ihrer „Verfassungsidentität“ tendenziell neurotisch nach außen. 

„Mit dem Kampfbegriff des Verfassungsfeinds, den keine andere Sprache kennt, muss es also eine besondere Bewandtnis haben. Es gibt innere und äußere Feinde, Staatsfeinde und Feinde des Fortschritts – aber Verfassungsfeinde ?“, fragt Meinel nach dem Hintergrund des Verbalunikats und beleuchtet die Entstehungsgeschichte der Wortgruppe. Sie habe ihre Bedeutung in der Mitte des 20. Jahrhunderts erlangt. Verfassungsfeinde hießen in den 1860er Jahren noch jene, die gegen die Reichseinigung und Bismarcks Verfassungspläne waren, während der Reichskanzler seine innenpolitischen Feinde als „vaterlandslose Gesellen“ bekämpfte. Auch nach dem Ersten Weltkrieg seien Verfassungsfeinde jene Gruppen gewesen, die das Weimarer Verfassungswerk ablehnten. Erst Carl Schmitt habe dem Begriff Ende der Weimarer Republik seine heutige Bedeutung gegeben.  Jede Verfassung habe danach grundlegende Prinzipien, einen werthaften normativen Verfassungskern, der nicht zur Disposition demokratischer Politik steht und deswegen nicht verhandelbar ist.

So eng der verfassungsrechtliche Begriff des Verfassungsfeindes, so weit und unscharf ist der politische, meint Meinel. Er unterscheide sich von der bloßen Gegnerschaft durch unbestimmte Gesinnungskriterien. „Bis zur Unkenntlichkeit verwischen dann in der politischen Sprache die Unterscheidungen zwischen Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindschaft, von Unvereinbarkeit mit der Verfassung und Angriffen auf ihre Substanz,“ stellt des Wissenschaftler fest. Das geschehe mit Erfolg, denn die Politik der Verfassungsfeindschaft gehöre zum diskursiven Arsenal der deutschen Öffentlichkeit, mit der sogenannte Rechtsparteien klein  gehalten werden. Das Grundgesetz rechne von Anfang an mit Verfassungsfeinden, kenne aber den Begriff nicht und habe die rechtlichen Instrumente des Kampfes gegen Feinde der Verfassung strikt formalisiert. ++ (vf/mgn/27.05.16 – 141)

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