Justiz blutet aus – 5.500 Staatsanwälte mit jährlich 5,2 Millionen Ermittlungsverfahren konfrontiert

Berlin, 11. Januar 2018 (ADN). Deutschlands Justiz blutet aus. Der Rechtsstaat verblasst zur Theorie. Es fehlen 2.000 zusätzliche Stellen. Ein wesentlicher Mitverursacher ist nach Auffassung des „Handelsblatts“ vom Donnerstag der Bund. Er ziehe überdimensioniert viel juristisches Personal aus den einzelnen Bundesländern in seine juristische Kompetenzsphäre. Einer Umfrage der Zeitung zufolge sind derzeit 57 Richter und Staatsanwälte aus den Ländern allein unter dem Schirm der Bundesanwaltschaft tätig. Jede dritte der 142 Stellen im höheren Dienst dieser Behörde ist damit mit Juristen aus den Ländern rekrutiert. Am stärksten geschröpft wurden Bayern und Nordrhein-Westfalen, die jeweils elf Richter und Staatsanwälte abgeben mussten. Es folgen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit jeweils sieben Spitzenjuristen.

Der Generalbundesanwalt ist nicht der einzige Schnorrer unter den Bundesbehörden. Das Bundesverfassungsgericht nimmt aus Baden-Württemberg 23 Richter und Staatsanwälte in Anspruch. Zudem muss das Ländle jeweils zehn Juristen dem Bundesgerichtshof und dem Bundesjustizministerium zur Verfügung stellen. Weitere waren an das Bundesarbeitsgericht, das Bundesozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht, an das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz abzuordnen. Auf diese Weise ging die Justiz in Baden-Würtemberg einer Personalmannschaft in der Stärke von 60 Frauen und Männern verlustig. 

Die schiere Personalnot geht zulasten der Rechtsprechung. Das „Handelsblatt“ verdeutlicht das am Beispiel der Anklagebehörden. Aufgrund von Daten des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2016 bundesweit 5.500 Staatsanwälte  5,2 Millionen Ermittlungsverfahren zu bewältigen. Knapp 60 Prozent davon wurden eingestellt, in erster Linie wegen Überlastung der Justiz unter der Bezeichnung „wegen Geringfügigkeit“. 

Offensichtlich ist die Justiz zudem unfähig, realistisch zu gewichten und die Verhältnismäßigkeit herzustellen. Anstatt sich der Schwerstkriminalität stärker zuzuwenden – mit 1.200 Terrorverfahren im Jahr 2016 gab es fünfmal mehr dieser Verfahren – , verbeißen sich Staatsanwälte und Richter massenweise in Bagatelldelikte. Außerdem könnte der Paragraphendschungel gelichtet werden. Da wäre dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof zu folgen. Er präsentierte schon vor sieben Jahren ein Konzept, mit dem die Zahl der 33.000 Steuerparagraphen auf 146 gelichtet werden kann. 30 Bundessteuern sollen danach auf vier reduziert werden. ++ (ju/mgn/11.01.18 – 011)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Nach Nazi-Paragraph „Unfallflucht“ werden jährlich 300.000 Ermittlungsverfahren eröffnet

Leipzig/Berlin, 9. November 2017 (ADN). Ein Befangenheitsantrag des Beschuldigten gegenüber der Vorsitzenden Richterin in einem Prozess um sogenannte Leistungserschleichung führte am Donnerstag im Landgericht Leipzig zu einer fast dreiwöchigen Verhandlungspause. In dieser Zeit ist zu klären, ob die Vorbehalte gegenüber der Juristin zu Recht bestehen. In einem solchen Fall muss für personellen Ersatz gesorgt werden. Die Richterin hatte trotz der Anträge des Angeklagten die Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Ladung von Entlastungszeugen bzw. Sachverständigen dieses Minimum an juristischer Waffengleichheit verweigert. Eines der Argumente des Beschuldigten läuft darauf hinaus, dass der Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ ein Restbestandteil der nationalsozialistischen Gesetzgebung und damit nach korrekter rechtlicher Einstufung seit 1945 nichtig ist. Nach Ansicht der Richterin besteht diese Komplikation nicht. Der Fall sei für jedermann einfach und überschaubar.

Trotz der tiefbraunen Flecken an diversen Paragraphen des bundesdeutschen Rechts werden an Gerichten der Bundesrepublik Deutschland im Dritten Reich eingeführte Straftatbestände weiterhin verhandelt und massenweise abgeurteilt. Dazu gehören auch „Vortäuschen einer Strafttat“ und das gemeinhin als Unfallflucht bezeichnete Massenphänomen. Nach dem Naziparagraphen „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ werden jährlich in Deutschland 300.000 Ermittlungsverfahren eröffnet. Das geht aus Informationen der im vergangenen Jahr gegründeten Initiative „Nazifreies Recht“ hervor. Der Paragraph habe im Jahr 1940 Eingang ins Strafgesetzbuch gefunden. Das habe ins Konzept des nationalsozialistischen Strafrechts gepasst. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte sich nur der Führer eines Kraftfahrzeugs strafbar machen. Alle anderen Unfallbeteiligten nicht. „Die dann erfolgte Ausweitung auf alle denkbaren Unfallbeteiligten war jedoch reinste Nazi-Rechtspolitik“, stellt die Initiative fest. ++ (ju/mgn/09.11.17 – 314)

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Brandenburg rechnet mit bis zu 3.600 abgetauchten Flüchtlingen

Frankfurt an der Oder/Potsdam, 17. Februar 2017 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder hat sich zu einem in Deutschland bisher einmaligen Schritt entschieden. Sie hat 18.000 einzelne Ermittlungsverfahren eröffnet, mit denen der Aufenthaltsort von ins Bundesland Brandenburg gekommenen Flüchtlingen klar dokumentiert werden soll. Darüber berichtete das rbb-Nachrichtenmagazin „Brandenburg aktuell“ am Freitagabend. Gegenüber dem Sender erläuterte Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding des beispiellose Verfahren. Von den 18.000 Menschen, die im Jahr 2015 nur mangelhaft erfasst nach Brandenburg gekommen sind, habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder bislang 1.000 überprüft. Es sei fesgestellt worden, dass 15 bis 20 Prozent dieser Menschen „überhaupt nicht bekannt, also offensichtlich abgetaucht sind“.  Angesichts dieser Quote könnte es sich hochgerechnet um 3.600 Menschen handeln. Sie sind von den Behörden nicht auffindbar. Keine offizielle Stelle weiß, wo sie sich aufhalten. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder nun die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Einreise eingeleitet. Daraus folgt, dass die entsprechenden Akten aus dem Ausländerzentralregister der Ermittlungsbehörde zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Daten sollen mit den Angaben verglichen werden, die die Flüchtlinge bei ihrer Einreise 2015 gemacht haben. Um diese aufwendige Recherchearbeit zu leisten würden rund 6.000 Arbeitsstunden zusätzlich anfallen. Daher fordert die Staatsanwaltschaft den Einsatz zusätzlichen Personals.

„Brandenburg aktuell“ stellte zudem die Frage, ob unter den Abgetauchten auch Terroristen sein könnten. Dazu sagte Scherding, es sei denkbar, dass darunter auch Menschen sind, die andere Ziele verfolgen“. Brandenburgs Innenminster Karl-Heinz Schröter dagegen wiegelte ab. Er gehe davon aus, dass die „Verschwundenen“ sich in andere Bundesländer, nach Skandinavien oder wieder in ihre eigentlichen Herkunftsländer begeben hätten. ++ (17.02.46 – 046)

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