Verdrängen ist Endstadium der Macht des Vergessens

Florenz/Dublin, 22. November 2020 (ADN). Das Vergessen gehört zum gesellschaftlichen Erholungsprozess. So erklärt der australische Historiker Christopher Clark die Erwartung, dass auch die Corona-Krise rasch den Kreis der menschlichen Sorgen verlässt. „Pandemien verschwinden sehr bald aus dem kollektiven Bewusstsein“, sagt der Geschichtsexperte und Buchautor am Sonntag im Deutschlandfunk. Deshalb bleibe es fraglich, ob Lehren aus der Krise gezogen werden. Als überzeugendes Beispiel nennt er die italienische Stadt Florenz, die einst von der Pest überzogen war.

Dass das auch für politische Schreckensereignisse gilt, zeigt der „irische Blutsonntag“, mit dem vor 100 Jahren die britische Krone Dublin und Irland brutal unterworfen hatte. Britische Besatzer erschossen 14 Zivilisten aus Rache dafür, dass die Untergrundorganisation IRA zwölf hohe britische Agenten umgebracht hatte. Dem folgte ein jahrzehntelanger Bürgerkrieg.

Nach den Worten des Journalisten Padhraic O Dochartaich setzt Versöhnung die Benennung von Unrecht voraus. „Es ist so lange so erfolgreich totgeschwiegen worden, das es eigentlich nicht mehr existiert. Vielleicht ist es gar nicht geschehen. Das ist einfach die Macht des Vergessens, genau das Gegenteil von Erinnerungskultur und Gedächtniskultur. Man muss sich nicht entschuldigen für das, was nach unserer Erinnerung gar nicht geschehen ist. Das ist das Endstadium des Erfolges der Verdrängung.“ ++ (352)

Humboldt-Stpendiat will USA-Rassismus erforschen und bekämpfen

Leipzig, 26. Januar 2018 (ADN). Der US-amerikanische Anwalt und Menschenrechtsaktivist Terron Ferguson ist Inhaber eines Alexander-von-Humboldt-Stipendiums und forscht in den nächsten 15 Monaten in Leipzig. Wie die Leipziger Universität am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wird sich der 31jährige Stipendiat damit beschäftigen, ob und wie die Erinnerungskultur bezüglich rassistischer Verbrechen während des Nationalsozialismus oder auch noch aktuell deutsche Meinungen über den modernen internationalen Terrorismus und Deutschlands Flüchtlingskrise beeinflusst. Dabei interessiert sich Ferguson besonders für die Rolle der Medien bei der Vergangenheitsaufarbeitung. Mit den gewonnenen Erkenntnissen will er nach seiner Rückkehr in die USA mittels einer Öffentlichkeitskampagne für soziale Gerechtigkeit und gegen Rassismus in seinem Heimatland engagieren. Dabei will er durch die Vereinigten Staaten reisen und Kleingruppengespräche mit verschiedenen Teilnehmern zur kollektiven Verantwortung der rassistischen vergangenheit der USA organisieren. Seine Vision besteht darin, ein Netzwerk internationaler Vordenker zu knüpfen, um der rassistischen Ungerechtigkeit in den USA entgegenzuwirken.

Als Anwalt vertritt Terron Ferguson in seiner Heimatstadt Montgomery (Alabama) ausschließlich arme und schwarze Menschen. Er setzt sich für humane Haftbedingungen und für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Bevor er Rechtswissenschaft studierte war er zwei Jahre als Grundschullehrer für benachteiligte Kinder tätig. Seinen Aufenthalt in Leipzig betrachtet er als einen bedeutsamen Wendepunkt in seinem Leben. „Es ist das erste Mal, dass ich die Freiheit, die Zeit und die Möglichkeit haben werde, all die Fähigkeiten, die ich über die Jahre erlangt habe in einem einzigen Projekt zu bündeln“, sagte er.  ++ (rs/mgn/26.01.18 – 026)

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Sachsen versagt erinnerungspolitisch gegenüber Opfern der NS-Militärjustiz

Bremen/Torgau, 3. Dezember 2016 (ADN). Vor dem Hintergrund beinahe zwanzigjähriger Auseinandersetzung ist die Haltung des Freistaates Sachsen gegenüber den Opfern der NS-Militärjustiz skandalös. Die zunächst nach  1945 bestehende generelle Diskriminierung dieser Opfergruppe existiert in Sachen offensichtlich bis heute fort. Das ist die bittere Bilanz des Vorstands der Bundesvereinigung (BV) der Opfer der NS-Militärjustiz, die in einer offiziellen Erklärung der Organisation zu Beginn dieses Monats dokumentiert ist. Darin wird zugleich mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten an der Neugestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ eingestellt wird. Es sei nicht zu erwarten, dass auch nur eines der Opfer eine den historischen Tatsachen angemessene Darstellung seines Verfolgungsschicksals erleben wird. Darin sei ein erinnerungspolitisches Versagen und eine mangelnde Wertschätzung der von der Bundesvereinigung repräsentierten NS-Opfer zu sehen. Eine Überarbeitung der Exposition wäre mit Blick auf die finanzpolitischen Umstände nicht vor dem Jahr 2020 möglich. 

„Seit Ende der 1990er Jahre gibt es eine Auseinandesetzung über die Ausstellung in Torgau. Vertraglich war festgelegt worden, dass an diesem zentralen Ort der NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg deren Verbrechen im Mittelpunkt stehen sollten. Die Vorgaben sind aber von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten nie umgesetzt worden“, heißt es in der vom wissenschaftlichen BV-Beirtat Dr. Rolf Surmann unterzeichneten Erklärung. Torgau war in den letzten Kriegsjahren die Zentrale des Wehrmachtsstrafsystems. In die sächsische Stadt an der Elbe war im August 1943 der Sitz des Reichskriegsgerichts aus Berlin verlegt worden. Etwa 3.000 nach dem Krieg unbehelligt gebliebene Wehrmachtsjuristen hatten rund 30.000 Todesurteile gefällt. Davon waren rund 20.000 vollstreckt worden. Die meisten Entscheidungen waren mit Desertion, Landesverrat oder Wehrkraftzersetzung begründet. ++ (mj/mgn/03.12.16 – 330)

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Gespaltene Erinnerungskultur – Leningrader Blockadeopfer nicht als Holocaust-Geschädigte anerkannt

St. Petersburg, 8. September 2016 (ADN). Vor genau 75 Jahren schloss die Deutsche Wehrmacht den Ring um die sowjetische Millionen-Metropole Leningrad. Die Folge der totalen Isolation durch die tödliche Umklammerung waren mehr als eine Million Tote. Weitere -zig Tausend nicht registrierte Flüchtlinge, die sich vor der vorrückenden Kriegsfront in die Großstadt retteten wollten, starben dort dann an Hunger, Durst und Krankheiten. Mit voller Absicht wollten die Besatzungstruppen die Stadt aushungern. Eine Kapitulation sollte nicht angenommen werden.

Immer weniger deutsche Bevölkerungsteile erinnern sich an die Verbrechen der deutschen Armeen in der Sowjetunion, die mit insgesamt 27 Millionen zivilen und militärischen Todesopfern den höchsten Preis im Zweiten Weltkrieg bezahlten. Dahinter steckt eine gewisse teuflische Systematik bei Vermittlung oder Verschweigen dieser historischen Tatsachen. Einen traurigen Höhepunkt erreichte die allgemeine Unkenntnis über das mörderische Treiben der Deutschen im Vielvölkerstaat UdSSR nach der Rede des russischen Schriftstellers Daniil Granin am 27. Januar 2014 – dem internationalen Holocaust-Gedenktag – im Deutschen Bundestag, als die Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ verbreitete, das mit dem Auftritt Granins das Gedenken an den Holocaust verwässert worden sei.

Die Erinnerungskultur spaltet sich zusehends. Gedenken wird mit zweierlei Maß gemessen. Das führt zu seltsam erschreckenden Phänomenen. Während die Opfer von Leningrad in Russland als Helden wahrgenommen werden, sind sie in Deutschland als Holocaust-Opfer nicht anerkannt. Die Zeitung „neues deutschland“ (nd) erläutert Beispiele. In Berlin leben noch etwa 60 und bundesweit etwa 300 „Blokadniki“ – so nennen sich die Kinder der Leningrader Blockade. „Die Bezüge, die sie vom russischen Staat wegen des durch Deutsche erlittenen Grauens beziehen, rechnet der deutsche Staat ihnen wieder aus den Renten raus“, so nd. ++ (mi/mgn/08.09.16 – 244)

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Gedenktag in Abwärtsspirale: Untergang des 17. Juni im Straßenlärm und Baustaub

Berlin/Erfurt/Leipzig, 17. Juni 2016 (ADN). Mangels geeigneter Örtlichkeit fand die Gedenkveranstaltung zum 17. Juni am Freitag in Leipzig erneut in von Lärm und Stadtstaub umtostem Umfeld statt. Auch die installierte und provisorisch wirkende Mikrophonanlage vermochte es nicht, den vorbeirauschenden Straßenverkehr und die Geräusche von Baumaschinen zu kompensieren, geschweige denn zu übertönen. Die Einladung zu Kranzniederlegung und Schweigeminute wurde – wie in den vergangenen Jahren – zur Farce. Die diesjährige Rede, die vom Vorsitzenden des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Markus Meckel gehalten wurde, ging ebenfalls im städtischen Geräuschpegel unter.

So gerät das Gedenken an die Opfer und Leiden der Aufständischen vom 17. Juni 1953 in der damaligen DDR unaufhaltsam in eine Abwärtsspirale. Noch bis zum Jahr 1990 in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „Tag der Deutschen Einheit“ als gesetzlicher Feiertag zelebriert, wurde der Tag und der Anlass im selben Jahr abqualifiziert und in der so oft beschworenen Erinnerungskultur zum Gedenktag herabgestuft. Inzwischen gibt die Bundesregierung auf ihrer offiziellen und aktuellen  Internet-Seite zu: „Der Tag droht in Vergessenheit zu geraten.“ Damit stellt sie Helmut Kohls vor genau 25 Jahren auf dem Katholikentag der Diözese Speyer gemachte Aussage auf den Kopf. Der Bundeskanzler erklärte: „Dieser Tag war und bleibt mehr als nur ein nationaler Gedenktag.“ Er selbst hatte schon vorher an der würdelosen Demontage des Ereignisses maßgeblich mitgewirkt, indem der 17. Juni im sogenannten Einigungsvertrag als gesetzlichen Feiertag aufgehoben worden ist. Er folgte damit brav und konsequent seinem Ziehvater Konrad Adenauer, dem bereits unmittelbar nach dem bedeutsamen Tag im Jahr 1953 der RIAS-Redakteur Hanns-Peter Herz einen gewissen Grad an Minderwertigkeit bescheinigte: „Bonn hat sich wenig gesamtdeutsch verhalten in dieser Frage, die preußischen Kartoffeläcker waren halt nicht so interessant wie die Reben am Rhein.“

Gegen den zunehmenden Bedeutungsverlust, der nicht den Zeitläuften geschuldet, sondern „von Amts wegen“ systematisch betrieben wird, wächst nur schwacher Widerstand. Thüringen hat den 17. Juni in diesem Jahr dem Reich des Vergessens entrissen und entsprechend gewürdigt, wie es die Koalitionsvereinbarung der Rot-Rot-Grünen-Regierung vorsieht. Schauplatz ist Mühlhausen. Dort hatten 1953 Proteste und Unruhen der Landbevölkerung stattgefunden. Auf einer Bauern-Demonstration hatten die Teilnehmer ein Elf-Punkte-Programm präsentiert. Danach wurde die „Freilassung aller verurteilten und inhaftierten Bauern“ gefordert. ++ (ip/mgn/17.06.16 – 162)

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