Entschädigung für Zwangsarbeit weiter mangelhaft

Berlin/Warschau/Oranienburg, 22. März 2020 (ADN). Drei Millionen Polen waren von den deutschen Nationalsozialisten zur Zwangsarbeit eingesetzt. Dazu sendete der Deutschlandfunk am Sonntagabend unter dem Titel „Späte Einsicht, wenig Geld“ eine Reportage aus Warschau. Der Kampf für Entschädigung sei nach dem Zweiten Weltkrieg lange und zäh gewesen.

Allein in Berlin hat es rund 3.000 Sammelunterkünfte und Barackenlager sowie umfunktionierte Schulen und Kinos gegeben. 44.000 solcher Zwangsarbeiterlager gab es im gesamten Deutschen Reich, davon 30.000 für Zivilisten. Stanislaw Zalewski, der als KZ-Häftling in diversen Fabriken für die Deutschen schuften musste, verlangt keine Entschädigung, sondern eine Leistung für seine Sklavenarbeit. ++ (kz/mgn/22.03.20- 081)

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Geschiedenen DDR-Frauen werden hingehalten

Magdeburg, 3. Juli 2019 (ADN). Die in der DDR-Zeit gedenen Ehefrauen werden von der Bundesregierung weiterhin im Regen stehen gelassen. Trotz Unterstützung u. a. durch die UNO wird eine gerechte Regelung für die Ex-Ehefrauen, die zu Unrecht deutlich weniger Rente bekommen, hinausgezögert. Die Bundesregierung findet immer neue Ausreden und wartet auf die „biologische Lösung“.

Die betroffenen ostdeutschen Frauen berufen sich nicht zuletzt auf das Grundgesetz, das ihnen Gleichbwerechtigung gegenüber Männern zusichert. Hoffnung setzen die Frauen weiterhin auf den UN-Ausschuss zur Frauenrechtskonvention. Das Gremium hatte von Deutschland gefordert, ein staatliches Entschädigungsmodell zu entwerfen.  ++ (vf/mgn/03.07.19 – 187)

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Griechenland und Polen erinnern Deutschland erneut an offene Reparationen

Athen, 19. April 2019 (ADN). In Griechenland und Polen gewinnen erneut Reparationsforderungen gegenüber Deutschland an Fahrt. In Athen hat das griechische Parlament beschlossen, Wiedergutmachungszahlungen gegenüber Deutschland für während des Zweiten Weltkrieges angerichtete Kriegsschäden und -verbrechen anzumahnen. Die Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras weist darauf hin, dass die deutsche Schuld aus dem Zweiten Weltkrieg noch nicht beglichen ist. Es stehen auch Summen zur Debatte. Vizefinanz-Minister Mardas nannte  278,7 Milliarden Euro.

Die Bundesrepublik Deutschland widersetzt sich dem. Reflexartig wird immer wieder behauptet, dass die Reparationsfrage juristisch und politisch abschließend geklärt sei. Alle Ansprüche Griechenlands seien abgegolten oder erloschen. Genannt wird – wie immer – das zu Beginn der 60er Jahre mit zwölf westlichen Ländern geschlossene globale Entschädigungsabkommen, das mit Deutschland geschlossen worden ist. Im Rahmen dessen zahlte Deutschland an Griechenland 115 Millionen DM. Die von Griechenland verlangte Rückzahlung einer Zwangsanleihe betrachtet Deutschland insofern für erledigt an, als dies durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und der daraufhin geschlossenen Paris-Charta geklärt worden sei. Dort heißt es im Wortlaut: „Wir nehmen Kenntnis“. Diese Formulierung sei nicht mit Zustimmung identisch, argumentiert Griechenland. ++ (re/mgn/19.04.19 – 107)

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Entfristung für Anträge von Opfern der SED-Diktatur angestrebt

Halle an der Saale, 25. Oktober 2017 (ADN). Pro Jahr stellen in Sachsen-Anhalt SED-Verfolgte 1.200 bis 1.400 Anträge auf Rehabilitierung und Entschädigung“, sagt die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Birgit Neumann-Becker gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ am Mittwoch. Das Niveau sei seit Jahren gleichbleibend hoch. Das werde sich auch in den nächsten zehn bis 15 Jahren so fortsetzen. Erst im Jahr 2040 werde mit den letzten Anträgen gerechnet. Für Neumann-Becker und ihre Amtskolleginnen in den anderen neuen Bundesländern ist es deshalb nicht hinnehmbar, dass Ende 2019 die gesetzliche Frist zur Antragstellung ausläuft. „Wir können 2019 nicht 30 Jahre friedliche Revolution feiern und gleichzeitig sagen: Keine Anträge mehr“. Gegenwärtig laufe eine Initiative, mit der das Thema in den Bundesrat eingebracht werden soll. 

Ziel ist nach den Worten der Landesbeauftragten, eine komplette Entffristung zu erreichen. Oft stelle sich die Frage nach einer Entschädigung erst spät im Leben, etwa wenn es um das Thema Rente geht. Dabei komme die Generation der Babyboomer erst noch in dieses Alter.

Nach Meinung des Leiters der Gedenkstätte Roter Ochse in Halle an der Saale, Andre Gursky, braucht es einen gewissen Abstand zu den Ereignissen. Oft seien es die Kinder oder Enkel, die eine Beschäftigung mit der Materie auslösen. Ein Beispiel sei der Frauen-Strafvollzug. Dort beginne jetzt erst die Durchsicht der Akten. Es sei zu erwarten, dass auch in diesem Bereich neue Opfer politischer Willkür auftauchen. ++ (dr/mgn/25.10.17 – 298)

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Unorthodoxer Vorschlag zum Abgleich griechischer Reparationsansprüche

Athen/Berlin, 25. September 2017 (ADN). Unbestreitbar ist die diplomatische Arroganz, mit der die Bundesrepublik die griechischen Reparationsforderungen über Jahrzehnte hinweg zurückwies. Das stellte Constantin Goschler, Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum, am Montag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest. Hatte Bonn vor dem Zwei-plus-Vier-Abkommen stets argumentiert, diese kämen zu früh, lautete die Begründung seither, diese kämen zu spät.

Auf der Pariser Reparationskonferenz präsentierte die griechische Regierung 1946 eine Schadensbilanz von 7,2 Milliarden US-Dollar. Am Ende wurden ihr aber nur 25 Millionen US-Dollar zugesprochen. Dass nach der deutschen Wiedervereinigung dennoch nichts – außer 115 Millionen Mark im Jahr 1960 innerhalb einer Globalentschädigung – an die Griechen gezahlt wurde, gilt als Ergebnis einer westdeutsch-nordamerikanischen Verschwörung. Unter Verweis auf ein von Karl-Heinz Roth verfasstes Buch wird es für unrealistisch gehalten, die Differenz vollständig begleichen zu können. Stattdessen wird ein Schuldenschnitt der noch offenen Reparationsschuld vorgeschlagen. Roth errechnete einen Gesamtbetrag der deutschen Reparationsschuld von 5,9 Billionen Euro. Davon seien bislang 1,22 Billionen Euro getilgt. Die inflationsbereinigten Reparationsforderungen beziffert er mit 185 Milliarden Euro. Davon sei nicht einmal ein Prozent abgegolten. Empfohlen wird in den nächsten 15 bis 20 Jahren noch einmal 1,2 Billionen Euro aufzubringen. „Als alternativen Bezugsmaßstab für zukünftige Reparationsleistungen offeriert er jene Beträge, die die öffentlichen Haushalte zugunsten militärisch-politischer Funktionsträger der NS-Diktatur aufgebracht hätten, wobei er auf 306 Millirden Euro kommt. In diese Kategorie fallen bei ihm die in der Bundesrepublik versorgten entlassenen Beamten des Dritten Reichs ebenso wie die unter das Bundesversorgungsgesetz fallenden Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS oder auch die Entschädigung für Kriegsgefangene.“ Bezahlt werden sollten diese Reparationsleistungen durch die „Profiteure“ des Zuwachses am Kapitalstock unter dem NS-Regime. Als Instrumente werden die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes und die Nutzung der Goldreserven der Bundesbank. ++ (rp/mgn/25.09.17 – 269)

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Kirchen flossen 17 Milliarden Euro aus Staatskassen seit 1949 zu

Hildesheim/Berlin, 13. März 2017 (ADN). Während sich die deutschen Oberhäupter der evangelischen und katholischen Kirchen in Hildesheim am Wochenende in den Armen lagen, um möglichst viel Einigkeit im Zeichen der 500jährigen Reformation zu demonstrieren, wurde unmittelbar zuvor ein seit langem schwelendes Eitergeschwür aufgestochen. Es geht um die vor mehr als zwei Jahrhunderten an die beiden christlichen Kirchen fließenden Entschädigungszahlungen aus den Staatskassen. Die Tageszeitung „junge Welt“ (jW) berichtet am Montag von einer spätabendlichen Bundestagssitzung, auf der ein Antrag der Linkspartei abgeschmettert worden ist, der die Einstellung dieser Staatsleistungen an die beiden Religionsgemeinschaften fordert. Dazu war die Bildung einer Expertenkommission vorgeschlagen worden. JW erläutert Hintergründe: „Formal handelt es sich Entschädigungsleistungen für Besitztümer, die ihnen im Jahr 1803, also vor mehr als 200 Jahren, von den deutschen Fürsten entzogen wurden. Schon damals war festgelegt worden, dass der Klerus dafür durch langfristige Zahlungen abgefunden wird. Allein für 2017 wird sich das, was die Kirchen auf dieser uralten rechtlichen Grundlage erhalten, nach Rechnung des Politologen Carsten Frerk auf 524 Millionen Euro summieren“.

Nach Angaben des Humanistischen Verbandes flossen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahre 1949 mehr als 17 Milliarden Euro aus den Staatskassen an die beiden Großkirchen. Es handele sich dabei um Mittel, für die, anders als bei der Finanzierung von Kliniken, Kindergärten und Altenheimen, keine Gegenleistung erbracht wird. Diese zeitlich unbegrenzten Direktzahlungen seien nur eines von vielen Privilegien der christlichen Kirchen. Sie abzuschaffen, habe bereits vor 100 Jahren die Weimarer Verfassung von 1919 verlangt und auch das Grundgesetz sehe das in Artikel 140 vor. Eine solche finanzielle Abhängigkeit und Einseitigkeit widerspricht im Übrigen dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Kirche. ++ (ki/mgn/13.03.17 – 068)

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