Friedrichroda/Gotha, 26. Februar 2021 (057)
Ur-Absichten des Grundgesetzes differieren erheblich vom heutigen Text
Berlin, 27. Mai 2019 (ADN). Auf ursprüngliche Absichten und Formulierungen des Grundgesetzes macht die Zeitung „neues deutschland (nd) am Montag aufmerksam. Heute scheint dies kaum möglich, zumal es um gegenwärtig aktuelle Forderungen aus der Bevölkerung geht – beispielsweise das Sozialisieren von Eigentum. „Fast wäre das Grundgesetz vor 70 Jahren mit einer eingeschränkten Eigentumsdefinition in Kraft getreten“, schreibt das Blatt. Denkbar knapp sei vor sieben Jahrzehnten eine Definition von Eigentum im Grundgesetz abgelehnt worden, die Vergesellschaftung leicht gemacht hätte. Enteignungen hätten nach 1945 selbst bürgerliche Politiker gefordert.
„Die Formulierung hatte es in sich und war ohne Vorbild in der deutschen Geschichte. Selbst in den Landesverfassungen von 1946 und 1947, die Sozialisierungen nicht nur ermöglichten, sondern teils sogar geboten, war sie nicht enthalten.“ Der SPD-Politiker Carlo Schmid begründete in der achten Sitzung des Grundsatzausschusses im Oktober 1948 die engere Fassung des Eigentumsbegriffes. Einerseits gehöre das Eigentum zum persönlichen Lebensbereich des Menschen und sei in dieser Eigenschaft „Substrat ethischen Verhaltens“. so Schmid. Andererseits sei Eigentum ein „Faktor der ökonomischen Verfassung eines Landes“. Nur das persönliche Eigentum wollte Schmid unter den Schutz des Grundrechts stellen. Das die wirtschaftliche Verfassung betreffende Eigentum sollte lediglich unter den Schutz des Gesetzgebers gestellt werden. ++ (gg/mgn/27.05.19 – 145)
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Steigendes Enteignungs-Fieber bei Berlinern
Berlin, 9. Januar 2019 (ADN). Die wild wuchernden Mietpreise haben bei der Berliner Bevölkerung steigendes Enteignungs-Fieber ausgelöst. Bei einer von der Zeitung „Der Tagesspiegel“ in Auftrag gegebenen Umfrage sprachen sich 54,8 Prozent der Teilnehmer dafür aus „Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“. Rund 58 Prozent der Befragten mit niedrigem oder sehr niedrigem Einkommen plädieren für eine Rekommunalisierung von Wohnungen. Mehrheitlich dafür sind mit 55 Prozent selbst Menschen mit hohen Einkünften.
Damit bekommt die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ unerwartet früh Rückenwind. Sie bereitet ein Volksbegehren vor, wonach Immobilienkonzerne mit einem Immobilienbestand von mehr als 3.000 Wohnungen enteignet werden sollen. Gegenwärtig liegt der Beschlusstext bei der Senatsinnenverwaltung. Sie muss amtlicherseits die Kosten schätzen. Dann soll im Frühjahr begonnen werden, die für die erste Phase notwendigen 20.000 Unterschriften zu sammeln. Betroffen sind vor allem drei große Immobilienkonzerne. Die „Deutsche Wohnen“ mit einem Aktienwert von 15 Milliarden Euro besitzt 160.000 Wohnungen, von denen zwei Drittel in Berlin gelegen sind. Vonovia nennt rund 40.000 Wohnungen in der Hauptzstadt ihr eigen. Bei Akelius sind es knapp 10.000. Bei Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz liegt nach Meinung des Sprechers der Initiative, Rouzbeh Taheri, die Entschädigung unter dem Marktwert. Eine Quasi-Enteignung, die als Modellfall bewertet werden kann, nimmt derzeit ihren Lauf in der Karl-Marx-Allee. Dort kaufen Mieter ihre Quartiere von „Deutsche Wohnen“ und verkaufen sie anschließend wieder an landeseigene Wohnungsgesellschaften. ++ (wp/mgn/09.01.19 – 009)
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Kontinuität und Aktualität deutsch-deutscher Enteignungsgeschichten
München/Erfurt, 23. November 2016 (ADN). Der Grund und Boden des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München gerät ins Licht der Öffentlichkeit. Da der Geheimdienst nach Berlin wechselt, ist die Grundstücksnachfolge in den Fokus geraten. Eine besonders obskure und zwielichtige Geschichte breitet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Mittwoch ganzseitig aus. Es geht um Grundstücke des BND-Geländes, die einst Adolf Hitlers engster Gefolgsmann, Martin Bormann, einer hartnäckigen bayrischen Bäuerin abgekauft, besser zwangsweise abgetrotzt hatte und die nach dem Krieg von der BRD vom Freistaat Bayern für den Aufbau der „Organisation Gehlen“ erworben worden sind. Besagte Bäuerin Margarete Pauckner hat nun allerdings einen Erben, der die schmierigen Hintergründe dieser seltsamen Geschäfte untersucht, aufrollt und jetzt vor Gericht die Rückgabe der Immobilien einklagt. Zum Entsetzen bundesdeutscher Repräsentanten, die offensichtlich von den Zwielichtigkeiten der Grundstücksschiebereien nachweislich seit Ende der 40er Jahre wissen. Sogar das Kanzleramt wusste bereits damals über die Brisanz der Angelegenheit und kannte nachweislich einen Vermerk des im Entstehen befindlichen Geheimdienstes, dass mehrere Beamte „alle notwendigen Vorbereitungen treffen“ wollen, um „Schritten der Eigentümer von requririerten Teilen des Compounds auf Rückgabe ihres Eigentums zu begegnen“. Zu rechnen ist mit der gesamten Palette formaljuristischer Trickserei der Bundesrepublik, um die Rückgabeforderung des couragierten Pauckner-Erben abzuschmettern.
Ähnliches und in noch größerem Umfang vollzog und vollzieht sich noch immer – inzwischen sorgsam umhüllt vom Mantel der Verschwiegenheit – auf dem Territorium der ehemaligen DDR. Eines der wenigen noch Aufsehen erregenden Beispiele ist das der Erfurterin Claudia May. Sie erhebt zusammen mit ihrem Bruder seit zwei Jahrzehnten Anspruch auf ein Grundstück in ihrer Heimatstadt, das zur Wendezeit rechtswidrig privatisiert wurde. Beide sind anerkannte SED-Opfer und wurden ausgerechnet am 17. Juni 2015 auf Veranlassung des SPD-Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, dem soeben wiedergewählten SPD-Landesvorsitzenden Thüringens, zwangsgeräumt. Die erschreckende Symbolkraft beider konkreter Ereignisse muss sich erst noch entfalten. Zu befürchten ist jedoch, dass Gleichgültigkeit gegenüber der gesamten deutsch-deutschen Enteignungsgeschichte Einzug hält. ++ (gb/mgn/23.11.16 – 320)
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Sachsens Grundbücher garantieren seit 1843 Immobilieneigentum der Universität – Freistaat als Vollstrecker der DDR-Enteignungspolitik
Leipzig, 30. Mai 2016 (ADN). Als nach 1843 in Sachsen Grundbücher im heutigen Sinne angelegt wurden, bekamen viele Grundstücke in Leipzig als Rechtsgrund für die Eintragung den Vermerk „Seit rechtsverwährter Zeit Eigentum der Universität.“ Auf dieses eherne Rechtsprinzip wies Peter Gutjahr-Löser am Montag bei einer Feier zum Gedenken an die Sprengung der Leipziger Universitätskirche am 30. Mai 1968 hin. Den eigentlichen Hintergrund eines eventuellen Neubaus oder eines Wiederaufbaus der im Jahr 1545 von Martin Luther geweihten „Paulinerkirche“ habe von 1997 an die Auseinandersetzung um das Immobilieneigentum der Universität gebildet. Der Einigungsvertrag habe festgelegt, dass in Volkseigentum umgewandelte Immobilien den Alteigentümern zurückzugeben sind. Das aber wollte Sachsens Finanzministerium nicht akzeptieren und es kam zum Streit. „Der Einigungsvertrag hatte nach seiner Ratifizierung durch Volkskammer und Bundestag Gesetzeskraft, galt also auch für unser früheres Eigentum. Wir gingen davon aus, dass wir es zurückerhalten würden“, sagte der ehemalige, in den Jahren 1991 bis 2005 amtierende Kanzler der Leipziger Universität. Das Finanzministerium jedoch habe den Verzicht auf die Rückgabeansprüche gefordert. Dazu sei das Universitätsrektorat nicht bereit gewesen und habe sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen. Eine Enteignung hätte in diesem Fall gegen das von Juristen als „Übermaßverbot“ bezeichnete Kriterium verstoßen.
„Dieses Argument wischte das Finanzministerium vom Tisch. Als dessen Staatssekretär Karl-Heinz Carl mich eines Tages anherrschte, die ganze Welt habe sich geändert, das Körperschaftseigentum sei anachronistisch, das müsse endlich auch die Universität einsehen, habe ich ihm geantwortet, der Freistaat Sachsen mache sich damit zum Vollstrecker der Enteignungspolitik der DDR. Westliche Universitäten müssten solche Opfer nicht bringen. Andere neue Länder gingen einen anderen Weg. So habe die Universität Greifswald inzwischen ihre umfangreichen Ländereien zurückerhalten. Die Universität Leipzig erstrebe mit den Bemühungen um die Rückgabe ihres Eigentums nichts Gemeinschaftswidriges, sie bestehe aber auf ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie sei nun einmal – aus guten Gründen – keine nachgeordnete Behörde der Regierung. Statt einer Antwort ließ mich der Staatssekretär einfach stehen“, schilderte Gutjahr-Löser eindrucksvoll seine Erlebnisse im leidenschaftlichen Streit um Leipzigs universitäres Immobilieneigentum. Erst sehr viel später akzeptierte die sächsische Landesregierung prinzipiell die Existenz des Körperschaftsvermögens der Universität. ++ (pa/mgn/30.05.16 – 144)
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Wohnungseinbrüche im Drei-Minuten-Takt – Aufklärungsquote nur 14 Prozent
Berlin, 26. Mai 2016 (ADN). Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat sich in Deutschland von 110.000 im Jahr 2007 auf 170.000 im vergangenen Jahr erhöht. Das ist eine Steigerung von rund 40 Prozent. Dabei klärte die Polizei nur 14 bis 15 Prozent dieser Verbrechen auf. Von den wenigen tatsächlich aufgeklärten Einbrüchen endet die polizeiliche Bearbeitung in nur 2,6 Prozent der Fälle mit einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter. Mit diesen skandalträchtigen Daten im Hintergrund diskutierten am Donnerstagabend im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) Experten und Akteure rund um das Thema Wohnungseinbruch und Diebstahl, der sich in Deutschland im Drei-Minuten-Takt abspielt und zu einer regelrechten „Enteignungsindustrie“ entwickelt hat. Gegenüber dem Einbrechen und Rauben am Fließband zeigten sich die zuständigen Behörden weitgehend hilflos. Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter stellte sogar fest, dass das „Klima für Einbrecher attraktiver wird“. Das Personal der Polizei werde nicht mehr und zur Bearbeitung eines solchen Fall benötige man eben ein bestimmte Zeit. Es mangele an dringend benötigten Observationskräften und Ermittlungskommissionen. Zusätzlich dämpfte Gina Wollinger vom Kriminologischen Institut Niedersachsen die Erwartungshaltung der Bürger für mehr Sicherheit mit der Bemerkung, dass sich durch eine höhere Anzahl von Ermittlern die Aufklärungsquote auch nicht verbessert. Grund dafür sei die Komplexität von Wohnungseinbrüchen und der Tatbestand, dass die Einbrecher kaum Spuren hinterlassen. Zu den verhehrenden Folgen von Wohnungseinbrüchen gehört nicht nur der Verlust wertvollen Eigentums, sondern auch immm stärker verunsicherte Einwohner, die teilweise dauerhafte psychische Schäden davontragen. Nicht wenige verlassen ihre Wohnungen einfach aus Angst vor weiteren Überfällen auf Nimmerwiedersehen. Die an der Diskussion beteiligten Bundespolitiker der CSU und der Grünen vermochten keine konstruktiven Vorschläge zur Lösung dieses generellen Sicherheitsproblems für die Bürger zu unterbreiten. Im Gegenteil, die Art der föderalen Struktur der bundesdeutschen Administration errichtet nach den Worten von Fiedler noch zusätzliche Hürden, um Einbrecher dingfest machen oder gar Einbrüche verhindern zu können. ++ (si/mgn/mgn/26.05.16 – 140)
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CETA mit Sklaverei gleichgesetzt – Offener Bürgerbrief an SPD-Bundesparteitag übergeben
Leipzig, 7. Dezember 2015 (ADN). „Wenn CETA durchkommt, dann werden wir alle versklavt !“ Diese Befürchtung äußerte der Leipziger Andreas Herrmann am Montag in Leipzig bei der Übergabe eines offenen Briefes in den Büroräumen der sächsischen SPD-Generalsekretärin Daniela Kolbe. In dem Schreiben, das an die Delegierten des SPD-Bundesparteitages 2015 gerichtet ist, fordern in der Bürgerbewegung „Campact“ mitwirkende sächsische Bürger die SPD auf, zu den geplanten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA auf Abstand zu gehen. „Wir fürchten, dass diese Abkommen unseren Rechtsstaat durch Sonderklagerechte für Konzerne aushöhlen, Sozial- und Umweltpolitik ausbremsen und die demokratische Gesetzgebung durch einen Rat für regulatorischer Kooperation beschädigen,“ heißt es in dem Brief. Die SPD habe auf ihrem Parteikonvent im September 2014 rote Linien zu TTIP und CETA beschlossen, die klare Anforderungen an die Handelsabkommen definieren. In dem Beschluss würden Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Rechtsbegriffe wie „indirekte Enteignung“ oder „faire und gerechte Behandlung“ beim Investitionsschutz abgelehnt. Besondere Sorge bereite derzeit das CETA-Abkommen zwischen Kanada und der EU. Der fertig verhandelte CETA-Vertrag enthalte nicht den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reformansatz zur Einrichtung einer öffentlichen Gerichtsbarkeit für Investorenklagen gegen Staaten, sondern den „alten“ ISDS-Ansatz. Es sei zu bedauern, dass sich Sigmar Gabriel als SPD-Vorsitzender bislang nicht unmissverständlich dazu bekennt, CETA in seiner dezeitigen Form im Minsterrat abzulehnen. ++ (hl/mgn/07.12.15 – 332)
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