Schwarzfahren als Straftat mutiert zur Systemfrage

Berlin, 3. Januar 2019 (ADN). Nach Meinung von Fatina Keilani mutiert das Schwarzfahren als Straftat zur Systemfrage. In der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ schildert die Journalistin am Donnerstag die divergierenden Positionen in der Politik, Justiz und Zivilgesellschaft der Hauptstadt. Das Phänomen wächst den Behörden in all seinen monetären, rechtlichen und sozialen Konsequenzen vollständig über den Kopf. Es beweist die Hilfs- und Kopflosigkeit des Rechtsstaates, der in seiner Kurzsichtigkeit nicht mehr die richtigen Proportionen zwischen kleinen und großen Problemen wahrnimmt.

Bedauerlicherweise wird zudem keine Silbe über die Entstehungsgeschichte des Schwarzfahrens als Straftatbestand verloren, der in der juristischen Diktion korrekt eigentlich „Erschleichen von Leistungen“ genannt wird und von den Nationalsozialisten aus der Taufe gehoben worden ist. Während er in der DDR als Belanglosigkeit behandelt wurde, sitzen in der Bunderepublik Deutschland dafür jährlich Tausende hinter Gittern. Und das, obwohl es der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht. Insofern hielt sich der sozialistische Staat konsequenter an den Menschenrechtskodex als die Bunderepublikaner, die der DDR permanent deren Verletzung vorwarfen.  ++ (vk/mgn/03.01.19 – 003)

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Britische Überwachungsprogramme verstoßen gegen Menschenrechte

Straßburg/Berlin, 16. September 2018 (ADN). Die britischen Massenüberwachung des Government Communications Headquarters (GCHQ) ist nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg am Donnerstag entschieden. Edward Snowden hatte die Überwachungspraxis vor fünf Jahren öffentlich gemacht. Die Entscheidung fiel mehr als vier Jahre nach Erheben der Beschwerde beim Menschengerichtshof durch dessen Große Kammer. Es ist das erste Urteil, das nach der Publikation der Snowden-Dokumente die Rechtswidrigkeit der GCHQ-Aktivitäten feststellt.

Die Beschwerdeführer waren in allen wichtigen Punkten erfolgreich. Eingereicht hatten die Klage die britischen Nichtregierungsorganisationen Big Brother Watch, Open Rights Group und die Schriftstellervereinigung PEN sowie die deutsche Autorin Constanze Kurz. Die deutsche Bundesregierung, die vom Gerichtshof die Gelegenheit zur Stellungnahme geboten bekam, hielt dies nicht für erforderlich. ++ (gh/mgn/16.09.18 – 239)

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EMRK verbietet Ersatzfreiheitsstrafe – Jeder dritte Plötzensee-Insasse in dieser Kategorie

Berlin, 3. Januar 2018 (ADN). Berlin ist gegenwärtig empört über unfassbare Zustände in den städtischen Gefängnissen. Allein aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee sind binnen weniger Tage neun Gefangene ausgebrochen. Fast am Rande des öffentlichen Getöses stellt sich heraus, dass fast ein Drittel der mehr als dreihundert Insassen der JVA sogenannte Ersatzfreiheitsstrafler sind. Ihr Anteil liegt andernorts in Deutschlands Gefängnissen ähnlich hoch. Es handelt sich dabei um Menschen, die aufgrund ihrer prekären Lebensverhältnisse Geldstrafen für Bagatelldelikte nicht zahlen können oder wollen. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt will das ändern, teilte die „Berliner Zeitung“ am Mittwoch fast beiläufig mit. Der Landespolitiker hält solche Delikte wie Erschleichen von Leistungen – das sogenannte Schwarzfahren – nicht für so schwerwiegend, dass sie mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden müssen. Im Gegenteil. Er möchte es beispielsweise den jeweiligen Verkehrbetrieben überlassen, wegen solcher Vorfälle zivilrechtlich vorzugehen. Mittlerweile haben sich dieser Denkart viele andere Juristen angeschlossen.

Dass dennoch keine Änderung im Strafrecht vorgenommen wird, scheint wohl der eigentliche Skandal zu sein, für den sich der Gesetzgeber zuständig fühlen müsste. Es ist noch nicht einmal eine parlamentarische Debatte darüber entstanden, um zu klären, warum Staatsanwaltschaften und Gerichte geradezu wegen Bagatelldelikten kollabieren und sich die Gefängnisse mit „Kleinkriminellen“ füllen. Die kriminellen Schwergewichte werden offensichtlich in Ruhe gelassen, weil die Komplexität ihrer Taten zu viel Recherchearbeit erfordert. Was diesen Skandal in seiner Dimension noch vergrößert, ist der Tatbestand, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und den Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gar keine Ersatzfreiheitsstrafen geben darf. Das ist den emsigen Predigern der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren entgangen. Auch die linken Antragsteller des Deutschen Bundestages mit Sahra Wagenknecht an der Spitze haben darauf keinen Bezug genommen, als sie vor rund zwei Jahren das Herauslösen von „Schwarzfahren“ aus dem Strafrechtskatalog forderten. ++ (ju/mgn/03.01.18 – 003)

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50. Geburtstag zweier unterbelichteter bis ignorierter Menschenrechtspakte

Wien/London, 17. Dezember 2016 (ADN). Zwei bedeutende Menschenrechtspakte haben soeben ihren 50. Geburtstag gefeiert. Es handelt sich um den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie den Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Trotz des erreichten ansehnlichen Alters blieben diese internationalen Kontrakte bislang wenig beachtet, unterbelichtet und werden nicht selten einfach ignoriert. Das gilt sogar für die juristische Zunft – auch in diversen bundesdeutschen Rechtsinstanzen. Politiker instrumentalisieren die beiden Vertragswerke fast ausschließlich in Sonntagsreden und Menschenrechtsappellen, in denen die Verhältnisse in anderen außereuropäischen Staaten angeprangert werden sollen. Solche Vorwürfe gehen den Volksvertretern leicht von den Lippen. Werden sie jedoch auf Mängel in der Wahrnehmung der Menschenrechte im eigenen innerstaatlichen Zirkel angesprochen oder angeschrieben, wird das in der Regel empört zurückgewiesen. Häufig wird gar nicht reagiert.

Dass es jedoch mit der praktischen Umsetzung beider Pakte in Europa einschließlich der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht zum besten bestellt ist, erläutert Koldo Casla von der Kings School London anlässlich des Jubiläums auf dem Wissenschafts-Nachrichtenportal „The Conservation“. Zuerst nennt der Forscher und ehemalige Chef des Stabes des baskischen Menschenrechtsbeauftragten (Ararteko) mentale Schwächen in der administrativen Wahrnehmung. Zwar hätten fast alle Länder beide Pakte unterschrieben, aber der zweite werde nicht so ernst genommen wie der erste. Die UNO sei schlecht beraten gewesen, die betreffenden Rechte überhaupt in zwei Pakete zu trennen. Zudem sei der letztlich in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte IPbpR viel konkreter formuliert als der zweite, der bei Insidern in Europa auch als Sozialcharta bekannt ist und sehr viel schlechter überwacht wird.

Diese unterschiedliche Gewichtung schlägt sich auch im deutschen Grundgesetz nieder. Die BRD hat beide Pakte unterschrieben. Allerdings wurde nur der erste ins Grundgesetz aufgenommen. Der zweite Kontrakt, der auch das Recht auf Wohnung, Arbeit und kulturelle Teilhabe beinhaltet blieb außen vor. ++ (mr/mgn/17.12.16 – 344)

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Britische Abkehr von Menschenrechtskonvention denkbar

London/Berlin, 26. Juni 2016 (ADN). Mit dem bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU ist auch mit bislang nicht beachteten Folgen zu rechnen. Auf diejenige, dass das Vereinigte Königreich sich aus den europäischen Menschenrechtsvereinbarungen verabschiedet, beschäftigt sich Gerhard Dannemann am Sonntag in „Der Tagesspiegel“. Ob Großbritannien mit dem Brexit in die „splendid isolation“ des 19. Jahrhunderts verfalle, hänge von den Euroskeptikern und deren Vermögen ab, ihre Pläne durchzusetzen. Dazu gehört, die Europäische Menschenrechtskonvention durch ein nationales Gesetzeswerk zu ersetzen. Zudem könnte eine Grundrechtecharta von jedem gewählten britischen Parlamentarier verhindert werden. „Damit wäre die Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr bindend. Großbritannien würde in die ‚Wahldiktatur‘ zurückverfallen, als die der konservative Politiker Lord Hailsham 1976 sein Land kritisierte, in der ein mit parlamentarischer Mehrheit ausgestatteter Premierminister fünf Jahre lang ohne verfassungsrechtliche Kontrolle nach Belieben schalten und walten kann. Damit müsste sich Großbritannien auch aus dem Europarat verabschieden und würde ein fatales Signal an länder wie Russland und die Türkei senden, in denen der Straßburger Gerichtshof bisher als letzter Rettungsanker gegen Menschenrechtsverletzungen gilt. Die weiteren Folgen für Europa  können nicht weniger gravierend sein als der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union,“ so Dannemann.  ++ (mr/mgn/26.06.16 – 171)

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Erdogan will unliebsame Türken ausbürgern

Istanbul, 8. April 2016 (ADN). Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan plant, seine Gegner im Inland auszubürgern. Das Justizministerium des Landes kündigte ein Gesetz an, mit dessen Hilfe Unterstützer von Terrorismus die Staatsbürgerschaft verlieren sollen. Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) zitiert am Freitag aus Istanbul den Justizminister Bekir Bozdag mit den Worten: „Selbstverständlich werden wir daran arbeiten.“ Die Wortwahl spreche Bände, so die Schweizer Zeitung. Wenn Erdogan etwas wolle, bekommt er es auch, so die Botschaft des Ministers. Im Brennpunkt des Vorhabens steht die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Zu den Untersützern von Terror zählt Erdogan auch kritische Akademiker, Journalisten und Politiker. Sie seien „Wölfe im Schafspelz“ und würden die gleichen Ziele wie Terrororganisationen verfolgen. Die NZZ zieht zum Vergleich das Beispiel DDR heran. Wer Widerspruch erhebe, werde ausgebürgert.

Nach Auskunft  von Anwälten ist bereits unter der in den 80er Jahren herrschende Militärjunta mit einem ähnlichen Vorhaben gescheitert. Nach Meinung des Präsidenten der Istanbuler Anwaltskammer Yücel Sayman verstößt die Aberkennung der Staatsbürgerschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Allerdings, so die NZZ, gibt es in der regierenden AKP-Partei Anzeichen der Spaltung über den harten Kurs. Eine offene Konfrontation mit Erdogan wage derzeit aber keiner.

Auch Australien plant, Terroristen auszubürgern, allerdings nur die mit doppelter Staatsbürgerschaft. ++ (al/mgn/08.04.16 – 099)

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