Mehr Eigentum, mehr Polit-Einfluss

Leipzig, 8. Februar 2021 (ADN). Haben Wohlhabende bessere Chancen auf politische Ämter ? Diese und andere Fragen erforscht bis zum Jahr 2024 Dr. Lars Vogel mit seinem Team von der Universität Leipzig. Das Vorhaben ist Teil einer Wissenschaftsgemeinschaft mit den Universitäten in Halle an der Saale und Jena. ++ (pl/mgn/08.02.21 – 039)

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Ur-Absichten des Grundgesetzes differieren erheblich vom heutigen Text

Berlin, 27. Mai 2019 (ADN). Auf ursprüngliche Absichten und Formulierungen des Grundgesetzes macht die Zeitung „neues deutschland (nd) am Montag aufmerksam. Heute scheint dies kaum möglich, zumal es um gegenwärtig aktuelle Forderungen aus der Bevölkerung geht – beispielsweise das Sozialisieren von Eigentum. „Fast wäre das Grundgesetz vor 70 Jahren mit einer eingeschränkten Eigentumsdefinition in Kraft getreten“, schreibt das Blatt. Denkbar knapp sei vor sieben Jahrzehnten eine Definition von Eigentum im Grundgesetz abgelehnt worden, die Vergesellschaftung leicht gemacht hätte. Enteignungen hätten nach 1945 selbst bürgerliche Politiker gefordert.

„Die Formulierung hatte es in sich und war ohne Vorbild in der deutschen Geschichte. Selbst in den Landesverfassungen von 1946 und 1947, die Sozialisierungen nicht nur ermöglichten, sondern teils sogar geboten, war sie nicht enthalten.“ Der SPD-Politiker Carlo Schmid begründete in der achten Sitzung des Grundsatzausschusses im Oktober 1948 die engere Fassung des Eigentumsbegriffes. Einerseits gehöre das Eigentum zum persönlichen Lebensbereich des Menschen und sei in dieser Eigenschaft „Substrat ethischen Verhaltens“. so Schmid. Andererseits sei Eigentum ein „Faktor der ökonomischen Verfassung eines Landes“. Nur das persönliche Eigentum wollte Schmid unter den Schutz des Grundrechts stellen. Das die wirtschaftliche Verfassung betreffende Eigentum sollte lediglich unter den Schutz des Gesetzgebers gestellt werden. ++ (gg/mgn/27.05.19 – 145)

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Kontinuität und Aktualität deutsch-deutscher Enteignungsgeschichten

München/Erfurt, 23. November 2016 (ADN). Der  Grund und Boden des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München gerät ins Licht der Öffentlichkeit. Da der Geheimdienst nach Berlin wechselt, ist die Grundstücksnachfolge in den Fokus geraten. Eine besonders obskure und zwielichtige Geschichte breitet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Mittwoch ganzseitig aus. Es geht um Grundstücke des BND-Geländes, die einst Adolf Hitlers engster Gefolgsmann, Martin Bormann, einer hartnäckigen bayrischen Bäuerin abgekauft, besser zwangsweise abgetrotzt hatte und die nach dem Krieg von der BRD vom Freistaat Bayern für den Aufbau der „Organisation Gehlen“ erworben worden sind.  Besagte Bäuerin Margarete Pauckner hat nun allerdings einen Erben, der die schmierigen Hintergründe dieser seltsamen Geschäfte untersucht, aufrollt und jetzt vor Gericht die Rückgabe der Immobilien einklagt. Zum Entsetzen bundesdeutscher Repräsentanten, die offensichtlich von den Zwielichtigkeiten der Grundstücksschiebereien nachweislich seit Ende der 40er Jahre wissen.  Sogar das Kanzleramt wusste bereits damals über die Brisanz der Angelegenheit und kannte nachweislich einen Vermerk des im Entstehen befindlichen Geheimdienstes, dass mehrere Beamte „alle notwendigen Vorbereitungen treffen“ wollen, um „Schritten der Eigentümer von requririerten Teilen des Compounds auf Rückgabe ihres Eigentums zu begegnen“. Zu rechnen ist mit der gesamten Palette formaljuristischer Trickserei der Bundesrepublik, um die Rückgabeforderung des couragierten Pauckner-Erben abzuschmettern.

Ähnliches und in noch größerem Umfang vollzog und vollzieht sich noch immer – inzwischen sorgsam umhüllt vom Mantel der Verschwiegenheit – auf dem Territorium der ehemaligen DDR. Eines der wenigen noch Aufsehen erregenden Beispiele ist das der Erfurterin Claudia May. Sie erhebt zusammen mit ihrem Bruder seit zwei Jahrzehnten Anspruch auf ein Grundstück in ihrer Heimatstadt, das zur Wendezeit rechtswidrig privatisiert wurde. Beide sind anerkannte SED-Opfer und wurden ausgerechnet am 17. Juni 2015 auf Veranlassung des SPD-Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, dem soeben wiedergewählten SPD-Landesvorsitzenden Thüringens, zwangsgeräumt. Die erschreckende Symbolkraft beider konkreter Ereignisse muss sich erst noch entfalten. Zu befürchten ist jedoch, dass Gleichgültigkeit gegenüber der gesamten deutsch-deutschen Enteignungsgeschichte Einzug hält. ++ (gb/mgn/23.11.16 – 320)

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Gesellschaftliche Eliten schotten sich an privatisierten Seen ab

Berlin, 9. September 2016 (ADN). Fünf Binnengewässer Mitteldeutschlands befinden sich im Eigentum des schwäbischen Pharma- und Maschinenbauunternehmers Ludwig Merckle. Über Hintergründe, Zweck und Zielrichtung der im Stillen vollzogenen und jetzt Aufsehen erregenden Privatisierung berichtet die „Berliner Zeitung“ am Freitag. Unter dem Titel „Seenland in Schwabenhand“ schildert der Autor des Beitrags, wie energisch und radikal der Milliardär aus Ulm gigantische Ferien-, Hotel- und Wohnprojekte an den ehemaligen Braunkohle-Tagebauen entwickelt und in Betrieb setzt. Er habe dabei freie Hand und werde von behördlichen Auflagen weitgehend verschont. Merckle wird mit dem Satz zitiert: „Solch einen Besitz zu erwerben war eine einmalige Chance. So etwas wäre in den alten Ländern nicht mehr möglich.“ Über seine Blausee GmbH wurde er innerhalb weniger Jahre zum größten privaten Seenbesitzer Mitteldeutschlands. 

Hauptstreitpunkt in der öffentlichen Diskussion ist der freie Zugang der Bevölkerung zu den Gewässern. Bezogen auf den Hainer See im Süden von Leipzig schreibt die „Berliner Zeitung“: „Die Häuser am See sehen teilweise aus, als wären sie nach einem Vorbild aus dem Magazin Schöner Wohnen gebaut worden. Weniger schön ist, dass außer den Besitzern sich alle anderen die Bucht nur noch von einer oberhalb gelegenen Straße aus ansehen können.“ Auch der aus Nordrhein-Westfalen stammende Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung habe dort ein Wochenendhaus. Es finden sich weitere eindrucksvolle Beispiele, wie sich teilweise selbsternannte Eliten der Gesellschaft bereichern und allmählich von der Allgemeinheit abschotten. Das Volk darf zuschauen. ++ (nh/mgn/09.09.16 – 245)

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Renaissance der Bürgerwehren – Joachim Nettelbeck und Helmut Schmidt waren Retter und Idole ihrer Städte

Hamburg/München/Leipzig, 23. Januar 2016 (ADN). Auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland schießen gegenwärtig allerorten Bürgerwehren wie Pilze aus dem Boden. Die Geschwindigkeit ist so rasant, dass die kommunalen Administrationen kaum mit dem Zählen hinterherkommen. Die Statistikbeamten von Bund und Ländern ohnehin nicht, da ihnen vielfach die Kompetenz zum wahrheitsgetreuen und präzisen Erfassen neuer gesellschaftlicher Trends allgemein und in Sachen Flüchtlingen speziell inzwischen weitgehend abhanden gekommen ist. Insofern wird das Phänomen beispielsweise am Wochenende in der „Süddeutschen Zeitung“ unter prononciert historischem Blickwinkel abgehandelt und in der „Leipziger Volkszeitung“ vordergründig als juristische Gratwanderung betrachtet. Ein Paragraph des Strafgesetzbuches ermöglicht es nämlich dem mündigen Bürger, seinem Sicherheitsbedürfnis selbst und aktiv nachzugehen. Nichts liegt näher als in Gruppen unter dem Namen Bürgerwehr oder Bürgergarde auf Streife zu gehen, um Akteure von Wohnungseinbrüchen, Diebstählen und anderen Strafdelikten auf frischer Tat zu erwischen oder solchem kriminellen Treiben vorzubeugen. Das Vertrauen der Einwohner in die „offizielle“ Polizei sinkt dramatisch. Ihr droht das Schicksal, zur Randerscheinung zu werden. Natürlich nimmt sie das nicht einfach hin, sondern sucht verzweifelt nach Gründen ihrer Existenzberechtigung. Ausgerechnet in Sachsen hat ihr oberster Dienstherr, Innenminister Martin Ulbig, das in diesen Tagen sabotiert und zum Imageverlust zusätzlich beigetragen, indem er die Bildung einer Wachpolizei auf den Gesetzesweg gebracht hat. Sie wird in zwölf Wochen notdürftig in Lehrgängen auf eine Tätigkeit getrimmt, die ansonsten eine Qualifikations- und Ausbildungszeit von mindestens zweieinhalb Jahren erfordert. Er leistet somit der Renaissance der Bürgerwehren ungewollt Vorschub.

Die plötzlich immer häufiger auftauchenden Bürgerwehren begründen ihr Tun derzeit noch mit rein praktischen Notwendigkeiten, vor allem um Eigentum und Grundstücke vor Verlusten zu bewahren. Derzeit berufen sie sich nicht einmal auf die geschichtlichen Vorbilder, die letztlich als positive Beispiele der politischen Entwicklungen betrachtet werden. So gehören die ursprünglich aus der Waffenpflicht der Bürger zur Verteidigung ihrer Stadt entstandenen Bürgerwehren zu den Protagonisten der Märzrevolution 1848/49, die dann zum ersten demokratischen Nationalparlament Deutschlands in der Frankfurter Paulskirche geführt hat. Jahrzehnte zuvor bot sogar eine gloriose Persönlichkeit der Jugend ein glänzendes Vorbild, indem es in den Befreiungskriegen als engagierter Bürger dem Diktator Napoleon Bonaparte die Stirn bot. Sein Name ist Joachim Nettelbeck, der als Retter der pommerschen Stadt Kolberg an der Ostsee in die Geschichte einging. Er bewahrte die Festung Kolberg 1806/07 vor dem Fall und der Einnahme durch die französischen Belagerer. Als gewählter Bürgerrepräsentant im Stadtrat von Kolberg und Chef der städtischen Kanalisation organisierte er das Löschen der von den Franzosen in Brand geschossenen Stadt effizient und leidenschaftlich. Persönlich stieg er auf die in Flammen stehenden Türme des Mariendoms und dämmte den Kirchenbrand ein. Dazu entriss er dem preußischen Kommandanten und Zauderer Ludwig Moritz von Lucadou, den er als potentiellen Verräter und Unglück für Kolberg einstufte, kurzerhand die Befehlsgewalt über die Stadt. Fortan war Nettelbeck ein Idol, galt als Muster eines Bürgers und Patrioten. Es drängt sich ein etwas jüngerer Vergleich mit dem späteren Bundeskanzler Helmut Schmidt auf, der als junger Hamburger Innensenator bei der Sturmflut im Jahr 1962 alle denkbaren bürokratischen, regulatorischen und sonstigen Hindernisse ignorierte und die Hansestadt vor noch größeren Folgen der Katastrophe bewahrte. Beide – Nettelbeck und Schmidt – gelten in der Erinnerung der Bürger ihrer Stadt als Retter, Fanale und manchmal sogar als Helden.  ++ (bg/mgn/23.01.16 – 023)

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