Berlin, 18. Juli 2018 (ADN). Genderisieren, Hausbesetzen und andere Vokabeln mit denen der Kampf um Wohnung insbesondere in Städten verbunden ist, haben Hochkonjunktur. Nun sorgt ein Fall in der Großstadt Berlin dafür, dass die Auseinandersetzungen um ein Dach über dem Kopf eine neue Eskalationsstufe erreichen. Ausnahmslos berichten die Berliner Zeitungen am Mittwoch darüber. Bei näherem Hinsehen ist wohl das Wort Vertreibung nicht nur angebracht, sondern vielleicht sogar noch eine Untertreibung. Es geht nämlich um Leben oder Tod. Mit dem juristischen Mittel der Eigenbedarfskündigung wird ein 81jähriger, kranker Wissenschaftler von seiner Vermieterin auf die Straße gesetzt. Er muss nach 27 Jahren die Mietwohnung und seine gewohnte Umgebung verlassen. Die Gerichte – sowohl Amts- als auch Landgericht – segnen das per Urteil ab. Die letzte Instanz argumentiert, dass ethische Kriterien nicht Grundlage von juristischen Entscheidungen sein dürfen. Der Betroffene, der an Herzschwäche leidet, verkraftet das nicht. Er stirbt – nicht durch einen Mörder, Totschläger oder eine andere gewalttätige Person, sondern durch das „System“, das sich seltsamerweise Rechtsstaat nennt. Offenbar muss sich ein Betroffener an die internationale Gerichtsbarkeit wenden, die Völkerrecht anwendet und sich an ethischen Maßstäben orientiert. ++ (wo/mgn/18.07.18 – 180)
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