Vertreibung und Tod mitten in Berlin unter dem Segen der Justiz

Berlin, 18. Juli 2018 (ADN). Genderisieren, Hausbesetzen und andere Vokabeln mit denen der Kampf um Wohnung insbesondere in Städten verbunden ist, haben Hochkonjunktur. Nun sorgt ein Fall in der Großstadt Berlin dafür, dass die Auseinandersetzungen um ein Dach über dem Kopf eine neue Eskalationsstufe erreichen. Ausnahmslos berichten die Berliner Zeitungen am Mittwoch darüber. Bei näherem Hinsehen ist wohl das Wort Vertreibung  nicht nur angebracht, sondern vielleicht sogar noch eine Untertreibung. Es geht nämlich um Leben oder Tod. Mit dem juristischen Mittel der Eigenbedarfskündigung wird ein 81jähriger, kranker Wissenschaftler von seiner Vermieterin auf die Straße gesetzt. Er muss nach 27 Jahren die Mietwohnung und seine gewohnte Umgebung verlassen. Die Gerichte – sowohl Amts- als auch Landgericht – segnen das per Urteil ab. Die letzte Instanz argumentiert, dass ethische Kriterien nicht Grundlage von juristischen Entscheidungen sein dürfen. Der Betroffene, der an Herzschwäche leidet, verkraftet das nicht. Er stirbt – nicht durch einen Mörder, Totschläger oder eine andere gewalttätige Person, sondern durch das „System“, das sich seltsamerweise Rechtsstaat nennt. Offenbar muss sich ein Betroffener an die internationale Gerichtsbarkeit wenden, die Völkerrecht anwendet und sich an ethischen Maßstäben orientiert. ++ (wo/mgn/18.07.18 – 180)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Bei 17,5 Prozent der Zivilrechtsstreitigkeiten geht es um Mietrecht

Berlin, 25. Februar 2018 (ADN). Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten in Deutschland ist spürbar gesunken. Das geht aus statistischen Erhebungen der Rechtsschutzorganisation des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor. Im Jahr 2016 stritten sich vor Amts- und Landgerichten Mieter und Vermieter 246.616 Mal. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der deutschen Wiedervereinigung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Mietrechtsprozesse um 5,5 Prozent zurückgegangen, im Vergleich zu 2014 sogar um neun Prozent. Damit ist die Zahl der Mietrechtsprozesse in den vergangenen zwanzig Jahren um ein Drittel gesunken. Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigung und um Eigenbedarf machen insgesamt 10,2 Prozent aus. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Mietrechtsstreitigkeiten geht es vor Deutschlands Gerichten 25.000 Mal pro Jahr um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.

Trotz der gesunkenen Prozesszahlen bleibt der Beratungsbedarf der Mieter unverändert hoch. Rund eine  Million Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine absolviert. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Auch das hat zu der niedrigeren Prozesszahl beigetragen. Im Zentrum der Beratungen beim Deutschen Mieterbund und den örtlichen DMB-Mietervereinen standen die Betriebskosten. Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen entfielen 2016 auf die Beratungsklassiker Betriebskosten und Wohnungsmängel. Dominierendes Thema sind die Heiz- und Nebenkosten. Dritthäufigstes Beratungsthema sind mittlerweile  die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Anstieg auf 11,5 Prozent. Zum Thema Modernisierung ist 2016 der Beratungsbedarf deutlich gewachsen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Zivilgerichte in Deutschland im Jahr 2016 insgesamt 1,412216 Millionen Verfahren erledigt. In rund 17,5 Prozent dieser Zivirechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts. ++ (wi/mgn/25.02.18 – 056)

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