Deutschlands Wohlstand auf Niveau von 1990 gesunken

Düsseldorf/Heidelberg, 20. Juli 2018 (ADN). Wegen erhöhter Ungleichheit liegt der Wohlstand in Deutschland nur auf dem Niveau der 1990er Jahre. Das zeigt der „Nationale Wohlfahrtsindex 2018“, den ein Wissenschaftlerteam um Prof. Hans Diefenbacher vom Heidelberger Institut für interdisziplinäre Forschung (FEST) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung aktualisiert hat. Das teilt die in Düsseldorf ansässige gewerkschaftsnahe Stiftung soeben mit.

Der alternative Wohlfahrtsindex (NWI) zeigt insgesamt ein differenzierteres Bild als das Bruttosozialprodukt (BIP). Der NWI erfasst auch die Wertschöpfung durch Hausarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit sowie einen Teil der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit und Bildung als wohlfahrtsstiftend. Von der Bilanz subtrahiert werden dagegen Aufwendungen zur Kompensation von Umweltbelastungen, Kosten für nicht erneuerbare Energieträger, Schäden durch Luftverschmutzung, Treibhausgase und Lärm.

Für den Zeitraum seit 1991 identifizierten die Forscher drei abgeschlossene Phasen der Wohlfahrtsentwicklung in Deutschland. Es handelt sich um die Zeitabschnitte 1991 bis 1999, 1999 bis 2005 und 2005 bis 2013. ++ (wi/mgn/20.07.18 – 182)

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Norddeutschlands Kommunalpolitik von Korruptionsgeruch umwabert

Hamburg, 21. Oktober 2015 (ADN). Landräte und Bürgermeister nehmen zwischen 20.000 und 30.000 Euro im Jahr durch Nebenverdienste ein. Die Mehrzahl von ihnen verweigern aber eine vollständige Offenlegung. Auf einen entsprechenden Fernsehbericht vom Dienstagabend der Redaktion Panorama 3 des Norddeutschen Rundfunks (NDR) verweist Helmut Brocke von Transparency International. Die Redakteure hatten 85 Landräte, Bürgermeister von Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern und Bezirksamtsleiter in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben. 32 von ihnen haben keine oder keine vollständigen Angaben zu ihren Nebeneinkünften gemacht, teilt Panorama 3 mit.

Helmut Brocke kritisiert diese Geheimniskrämerei. „Das wichtigste Mittel, um Korruption zu bekämpfen, um Interessenkollision zu vermeiden, ist Transparenz. Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Nebentätigkeiten man ausübt und wie viel Einnahmen daraus generiert werden“, sagte er dem NDR. Viele Landräte sähen das augenscheinlich anders. Verwiesen wird zum Beispiel auf den Landrat des Ammerlandes, Jörg Bensberg,, der seine „Privatsphäre“ schützen will. Landrat Bernhard Bramlage aus Leer beharrt auf seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Von den Amtsträgern, die geantwortet haben, erwies sich der Pinneberger Landrat, Oliver Stolz, als Spitzenverdiener mit Nebeneinkünften und Geldern aus öffentlichen Ehrenämtern von 28.430 Euro. Ihm folgt Lüneburgs Oberbürgermeister, Ulrich Mägde, der – ohne Berücksichtigung von Sitzungsgeldern – auf 28.170 Euro kommt. An dritter Stelle steht der Landrat von Rendsburg-Eckernförde, Rolf-Oliver Schwemer, mit 27.534 Euro. Nach Angaben von Panorama 3 haben insgesamt 15 Landräte und Oberbürgermeister im Norden Nebenverdienste von jeweils mehr als 20.000 Euro. Das beziehe sich allerdings nur auf diejenigen, die vollständig geantwortet haben. Meist halten die betroffenen Kommunalpolitiker die Nebeneinkünfte wegen des besonderen Aufwandes und der hohen Verantwortung der Tätigkeiten für gerechtfertigt. Solche Einnahmen seien privat und würden versteuert.

Häufigster Ursprung der Zahlungen sind Nebentätigkeiten bei regionalen Sparkassen, in der Regel für Sitze in den Verwaltungsräten. Die Zuwendungen basieren auf den Sparkassengesetzen der Länder und werden für „öffentliche Ehrenämter“ zuerkannt. Nach dieser Definition müssen die Gelder nicht an den Kreis oder die Stadt abgeführt werden. Welche Nebentätigkeit abführungspflichtig ist und welche nicht, wird im Einzelfall vor Ort geregelt. Beispielsweise konnte Braunschweigs Oberbürgermeister, Ulrich Markurth, aufgrund einer Sondervorschrift im Jahr 2014 alle Nebenverdienste in Höhe von 27.446 Euro behalten. 

Das Grundeinkommen für Landräte beträgt zwischen 90.000 und 110.000 Euro jährlich. ++ (ko/mgn/21.10.15 – 285)

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